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BONN (KOBINET) Was Hans-Günter Heiden von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) noch kurz vor seinem Urlaub ausgegraben hat, klingt richtig gut. Mittels eines Bundestagsantrages setzte sich die CDU/CSU für ein Bundesleistungsgesetz und einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen für behinderte Menschen ein. Das Problem ist nur, dass dies vor 40 Jahren war, so dass die Betroffenen noch heute auf die Umsetzung des Antrages warten.
In dem Bundestagsantrag vom 11.5.1973 der Bundestagsfraktion von CDU/CSU heißt es: „Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1973 den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, das Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren.“ Zur Erinnerung wurde das mittlerweile in die Jahre gekommene Dokument auf die Kampagnenhomepage für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe gestellt. Nun bleibt abzuwarten, ob dieser Bundestagsantrag vielleicht 40 Jahre danach zum Ende dieses Jahres endlich von der derzeit regierenden CDU/CSU umgesetzt wird.