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DüSSELDORF (KOBINET) Zum Beschluss des Landeskabinetts von Nordrhein-Westfalen, das Wohn- und Teilhabegesetz sowie das Landespflegegesetz zu novellieren, erklärte Gerda Bertram, Landesvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD) Nordrhein-Westfalen, dass der Ausbau der Pflege-WGs nicht auf Kosten der Qualität erfolgen dürfe.
„Der SoVD NRW begrüßt die Absicht, künftig kleine Wohnformen anstatt großer Pflegeeinrichtungen fördern zu wollen. Viele Menschen ziehen eine Versorgung in einer kleinen, überschaubaren Wohngemeinschaft im Stadtteil dem klassischen Heim vor. Aber der Ausbau dieser WGs darf nicht auf Kosten der Betreuungs- und Versorgungsqualität erfolgen. Nach der Novellierung sollen dort andere Mindeststandards gelten als im Pflegeheim. In den Wohngemeinschaften sollen bis zu zwölf pflegebedürftige Menschen leben und von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Im Vergleich zum Heim sollen weniger Fachkräfte zulässig sein. Auch bei Raumgrößen und der Badnutzung sollen die Vorgaben für die WGs deutlich hinter denen für Heime zurück bleiben. Eine Wohngemeinschaft kann aber nur dann eine echte Alternative sein, wenn dort die gleichen Qualitätsstandards gelten wie im Heim. Diese reichen jedoch heute oft schon nicht aus, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden“, so Gerda Bertram.
Nicht hinnehmbar für den SoVD NRW ist, dass die Landesregierung nur dem Wortlaut nach ein Recht auf ein Einzelzimmer im Gesetz verankern will. Die Betroffenen fordern dieses Recht seit Jahren ein. Nach dem vorgesehenen Gesetzentwurf kann das Recht jedoch weder von den Bewohnern eingeklagt werden, noch werden die Bestandseinrichtungen dazu verpflichtet, ihre Doppelzimmer abzuschaffen. Ein Recht bei dem nicht klar ist, wie oder von wem es eingefordert werden kann, ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Der SoVD kritisiert außerdem, dass die staatliche Heimkontrolle eingeschränkt werden soll. Anstatt wie bisher einmal im Jahr sollen die Heime nur noch alle zwei Jahre überprüft werden. Das werde dem Bewohnerschutz nicht gerecht.