Berlin / Magdeburg (kobinet)
Die Markt-Überwachungs-Stelle der Länder heißt kurz: MLBF.
Das ist eine wichtige Stelle.
Die Stelle kontrolliert Produkte.
Die Stelle kontrolliert Angebote.
Alle sollen die Produkte gut nutzen können.
Die MLBF kümmert sich um Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle können etwas nutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Die MLBF kümmert sich um Produkte.
Die MLBF kümmert sich um Dienst-Leistungen.
Dienst-Leistungen sind Hilfen für dich.
Zum Beispiel: Ein Friseur schneidet dir die Haare.
Oder ein Arzt untersucht dich.
Die MLBF ist eine wichtige Anlauf-Stelle.
Anlauf-Stelle bedeutet: Ein Ort für Hilfe.
Dort stellst du Fragen.
Dort bekommst du Rat.
Das gilt für blinde Menschen.
Das gilt für seh-behinderte Menschen.
Seh-behindert bedeutet: Jemand sieht schlecht.
Oder jemand kann gar nicht sehen.
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz heißt kurz: BFSG.
Das ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz sagt: Alle können Dinge nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Das BFSG sagt: Produkte müssen barriere-frei sein.
Über ein Kontakt-Formular meldet ihr Barrieren.
Ein Kontakt-Formular ist ein Formular im Internet.
Dort gebt ihr eure Daten ein.
Dort schreibt ihr eine Nachricht.
Ihr könnt auch eine Prüfung beantragen.
Das betrifft zum Beispiel Online-Shops.
Ein Online-Shop ist ein Geschäft im Internet.
Dort kauft ihr Sachen.
Ihr müsst nicht aus dem Haus gehen.
Das betrifft auch Bank-Dienst-Leistungen.
Bank-Dienst-Leistungen sind Dienste von einer Bank.
Zum Beispiel: Geld abheben.
Oder Geld an andere überweisen.
Das betrifft auch Zahlungs-Terminals.
Ein Zahlungs-Terminal ist ein Gerät zum Bezahlen.
Du steckst die Karte hinein.
Oder du hältst die Karte dran.
Und viele andere Produkte.
Und viele andere Dienst-Leistungen.
Diese Produkte fallen unter das BFSG.
Ihr stoßt auf eine Barriere.
Eine Barriere ist etwas im Weg.
Die Barriere hält euch auf.
Ihr vermutet: Ein Produkt verstößt gegen das BFSG.
Verstoßen bedeutet: Jemand bricht eine Regel.
Oder eine Dienst-Leistung verstößt gegen das BFSG.
Dann wendet ihr euch an die MLBF.
Nutzt dafür das Kontakt-Formular.
Dort macht ihr die Barriere geltend.
Geltend machen bedeutet: Ihr sagt etwas.
Oder ihr zeigt: Es gibt ein Problem.
Unser Tipp: Beschreibt die Barriere genau.
Wo tritt die Barriere auf?
Was ist genau nicht zugänglich?
Wie behindert die Barriere euch?
Das hilft bei der Nutzung ohne Hilfe.
Ohne Hilfe heißt: Alleine nutzen können.
Hier geht es zur Website der MLBF:
Der Hinweis steht auf der Facebook-Seite.
Thema ist die Woche des Sehens.
Link zum Facebook-Eintrag:
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.
Foto: Getty Images - alexsl
Berlin / Magdeburg (kobinet)
"Die Website der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Anlaufstelle, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen. Über ein Kontaktformular können Verbraucher*innen Barrieren melden und eine Prüfung beantragen. Das betrifft zum Beispiel Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, weitere Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Ihr stoßt auf eine Barriere und vermutet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung gegen das BFSG verstößt? Dann könnt Ihr Euch über das Kontaktformular an die MLBF wenden und die Barriere geltend machen. Unser Tipp: Beschreibt möglichst konkret, wo die Barriere auftritt, was genau nicht zugänglich ist und wie sie Euch bei der selbstständigen Nutzung behindert. Hier geht es zur Website der MLBF ➡️ https://www.mlbf-barrierefrei.de/", so heißt es auf der Facebookseite zur Woche des Sehens.
Foto: Getty Images - alexsl
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"Die Website der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Anlaufstelle, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen. Über ein Kontaktformular können Verbraucher*innen Barrieren melden und eine Prüfung beantragen. Das betrifft zum Beispiel Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, weitere Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Ihr stoßt auf eine Barriere und vermutet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung gegen das BFSG verstößt? Dann könnt Ihr Euch über das Kontaktformular an die MLBF wenden und die Barriere geltend machen. Unser Tipp: Beschreibt möglichst konkret, wo die Barriere auftritt, was genau nicht zugänglich ist und wie sie Euch bei der selbstständigen Nutzung behindert. Hier geht es zur Website der MLBF ➡️ https://www.mlbf-barrierefrei.de/", so heißt es auf der Facebookseite zur Woche des Sehens.





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