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Barrieren bei der Marktüberwachungsstelle melden und prüfen lassen

Sharepic zur Meldung von Barrieren bei der Marktüberwachungsstelle
261106_Marktüberwachung
Foto: Getty Images - alexsl

Berlin / Magdeburg (kobinet)

"Die Website der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Anlaufstelle, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen. Über ein Kontaktformular können Verbraucher*innen Barrieren melden und eine Prüfung beantragen. Das betrifft zum Beispiel Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, weitere Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Ihr stoßt auf eine Barriere und vermutet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung gegen das BFSG verstößt? Dann könnt Ihr Euch über das Kontaktformular an die MLBF wenden und die Barriere geltend machen. Unser Tipp: Beschreibt möglichst konkret, wo die Barriere auftritt, was genau nicht zugänglich ist und wie sie Euch bei der selbstständigen Nutzung behindert. Hier geht es zur Website der MLBF ➡️ https://www.mlbf-barrierefrei.de/", so heißt es auf der Facebookseite zur Woche des Sehens.

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