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Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen – oder ein neuer Markt rund um unsere Bedürfnisse?

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Behinderte Menschen vor einer dunklen Liste realer Barrieren, sehen geblendet Inklusionsangebote, die nur mit Geld möglich sind
Scheininklusion und reale Barrieren
Foto: Hannah Klein (KI generiert)

Berlin (kobinet)

Die Autorin nimmt Stellung zum kobinet-Artikel "Sexualassistenz und -begleitung als Teilhabe und Menschenrecht" vom 4. März 2026.

Als Mensch mit Behinderung halte ich es für selbstverständlich, dass unsere Rechte auf Intimität, Sexualität und Selbstbestimmung anerkannt und respektiert werden müssen. Deshalb begrüße ich grundsätzlich Initiativen, die dazu beitragen können, bestehende Barrieren abzubauen. Allerdings wirft das Interview mit der "Agentur für Berührung" einige grundlegende Fragen und Widersprüche auf. Es ist von Menschenrechten, Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Abbau von Barrieren die Rede. Gleichzeitig wird eine privatwirtschaftliche Vermittlungsplattform vorgestellt, die den Zugang zu professioneller Sexualassistenz und Sexualbegleitung erleichtern soll.

Doch eine entscheidende Frage bleibt unbeantwortet:

Wie sollen Menschen mit Behinderungen, die nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen, diese Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen können?

Viele Menschen mit Behinderungen sind auf Sozialleistungen angewiesen oder verfügen nur über ein geringes Einkommen. Andere leben in ländlichen Regionen, wo große Entfernungen, ein begrenztes Angebot und mögliche Fahrtkosten zusätzliche Hindernisse darstellen. Die Einrichtung einer bundesweiten Vermittlungsplattform bedeutet daher nicht automatisch, dass diese Barrieren tatsächlich abgebaut werden. Ebenso wenig reicht es aus, von Selbstbestimmung zu sprechen, wenn deren praktische Verwirklichung weiterhin von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Person abhängt.

Selbstverständlich stelle ich nicht infrage, dass Sexarbeitende für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden müssen. Ebenso wenig bestreite ich, dass eine Vermittlungsagentur für manche Menschen hilfreich sein kann. Doch es ist notwendig, zwei unterschiedliche Anliegen klar voneinander zu unterscheiden: die berufliche und wirtschaftliche Anerkennung einer Dienstleistung und die tatsächliche Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Beide Ziele können miteinander verbunden sein, sind aber nicht gleichzusetzen.

Im Interview wird die mögliche zukünftige Finanzierung von Sexualassistenz und Sexualbegleitung als Teilhabeleistung angesprochen. Weitgehend offen bleibt jedoch, wie Menschen mit geringem Einkommen bereits heute Zugang zu diesen Dienstleistungen erhalten können und welche konkreten Lösungen für Menschen außerhalb größerer Städte bestehen. Darüber hinaus vermisse ich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rolle der Menschen mit Behinderungen selbst.

Sind wir tatsächlich an der Entwicklung dieser Angebote, an der Festlegung ihrer Prioritäten und an den Entscheidungen über ihre Gestaltung beteiligt? Oder werden wir weiterhin vor allem als Empfänger*innen von Dienstleistungen betrachtet, die andere für uns entwickeln?

Selbstbestimmung bedeutet nicht nur, zwischen Angeboten auf einem Markt wählen zu können. Sie bedeutet auch, eine eigene Stimme zu haben, Entscheidungen mitzugestalten und die eigenen Rechte tatsächlich ausüben zu können. Deshalb ist es wichtig, daran zu erinnern, dass Sexualassistenz und Sexualbegleitung mögliche Mittel zur Unterstützung unserer Selbstbestimmung sein können. Sie dürfen jedoch nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung selbst gleichgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen sind nicht einfach ein Markt potenzieller Kundinnen. Wir sind Trägerinnen von Rechten, und unsere Bedürfnisse dürfen nicht den wirtschaftlichen Interessen von Dienstleistenden untergeordnet werden.

Wenn wir ernsthaft über Inklusion sprechen wollen, müssen wir von den tatsächlichen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ausgehen – insbesondere von denjenigen, die mit erheblichen finanziellen und sozialen Benachteiligungen konfrontiert sind. Denn wirkliche Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, das Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, sondern auch sicherzustellen, dass Menschen diese Angebote unter gleichberechtigten Bedingungen nutzen können.

Ein neues Dienstleistungsangebot bedeutet nicht automatisch eine Barriere weniger.

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