Berlin (kobinet)
Dieser Text handelt von Sexual-Assistenz.
Sexual-Assistenz ist Hilfe bei Sex und Nähe.
Menschen mit Behinderung bekommen dabei Unterstützung von geschulten Personen.
Sexual-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft bei Nähe.
Die helfende Person ist dafür ausgebildet.
Das ist ein Teil des Rechts auf Teil-habe und Menschen-Rechte.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Andere lassen einen mit-machen.
Menschen-Rechte sind Regeln für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Hier ist der Link: Artikel lesen.
Ich bin ein Mensch mit Behinderung.
Das bedeutet: Etwas ist schwer für mich.
Zum Beispiel sehen oder laufen.
Meine Rechte auf Intimität und Sexualität sind wichtig.
Intimität sind sehr persönliche Dinge.
Zum Beispiel Nähe zu anderen Menschen.
Oder nur ich und enge Freunde wissen das.
Das bedeutet: Körperliche Nähe zwischen Menschen.
Das kann Küssen sein oder Sex haben.
Auch mein Recht auf Selbst-Bestimmung ist wichtig.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Ich entscheide selbst.
Niemand sagt es mir vor.
Andere müssen meine Rechte respektieren.
Deshalb finde ich Initiativen gut.
Initiativen sind Gruppen von Menschen.
Sie setzen sich für etwas ein.
Die Initiativen sollen Barrieren abbauen.
Barrieren sind Hindernisse im Weg.
Zum Beispiel hohe Kosten oder weite Wege.
Aber das Interview zeigt Probleme auf.
Im Interview fehlen Antworten auf wichtige Fragen.
Es geht um die Agentur für Berührung.
Eine Agentur ist eine Einrichtung mit einem Auftrag.
Sie übernimmt Aufgaben für andere.
Berührung bedeutet: Zwei Personen kommen sich körperlich nahe.
Zum Beispiel eine Hand auf eine Schulter legen.
Es geht um Menschen-Rechte und Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Jeder darf mitmachen.
Es geht auch um Teil-habe.
Man zeigt gleichzeitig eine private Vermittlungs-Plattform.
Eine Vermittlungs-Plattform ist eine Internet-Seite.
Dort finden Menschen andere Menschen oder Angebote.
Die Plattform soll den Zugang zu Sexual-Assistenz erleichtern.
Zugang bedeutet: Menschen können die Hilfe bekommen.
Sie müssen nicht selbst zahlen.
Eine wichtige Frage bleibt offen:
Wie bezahlen Menschen mit Behinderung diese Dienste?
Viele haben nur sehr wenig Geld.
Die Menschen leben von Sozial-Leistungen.
Sozial-Leistungen sind Hilfen vom Staat.
Zum Beispiel Geld für Menschen mit wenig Einkommen.
Oder das Einkommen ist nur klein.
Einkommen ist das Geld für deine Arbeit.
Andere Menschen leben auf dem Land.
Dort sind die Wege weit.
Das Angebot ist klein.
Die Fahrt-Kosten sind hoch.
Eine Bundes-weite Vermittlungs-Plattform allein hilft nicht.
Bundes-weit bedeutet: Das gilt für ganz Deutschland.
Alle Bundes-Länder machen mit.
Denn die Barrieren bleiben bestehen.
Auch Selbst-Bestimmung allein reicht nicht.
Denn die Umsetzung hängt vom Geld ab.
Umsetzung bedeutet: Man macht den Plan wirklich.
Man muss Sex-Arbeitende fair bezahlen.
Sex-Arbeitende sind Personen.
Sie bieten sexuelle Dienste an.
Dafür bekommen sie Geld.
Das finde ich richtig.
Eine Vermittlungs-Agentur bringt Menschen zusammen.
Sie kann manchen helfen.
Sie hilft bei der Suche nach Hilfe.
Das ist auch gut.
Aber zwei Dinge sind verschieden.
Das eine ist die Anerkennung der Arbeit.
Anerkennung bedeutet: Andere Leute respektieren dich.
Das andere ist die Umsetzung unserer Rechte.
Beide Ziele können zusammen-gehören.
Aber sie sind nicht das Gleiche.
Das Interview spricht von zukünftiger Finanzierung.
Finanzierung bedeutet: Es gibt Geld für etwas.
Das Geld kommt zum Beispiel vom Staat oder von Beiträgen.
Die Finanzierung soll eine Teil-habe-Leistung sein.
Das ist Hilfe vom Staat.
Sie soll Menschen beim Mitmachen helfen.
Aber es bleibt unklar:
Wie bekommen Menschen mit wenig Geld heute Zugang?
Und was ist mit Menschen auf dem Land?
Sind wir bei der Entwicklung dabei?
Dürfen wir mit-entscheiden oder sind wir nur Empfängerinnen?
Empfängerinnen sind Frauen.
Sie bekommen Hilfe.
Zum Beispiel von anderen.
Andere Menschen entwickeln die Angebote für uns.
Selbst-Bestimmung ist mehr als nur auswählen.
Wir müssen auch mit-reden.
Wir müssen mit-entscheiden.
Unsere Rechte müssen wir ausüben können.
Sexual-Assistenz kann dabei helfen.
Sexual-Assistenz ist nicht das Recht und wir sind kein Markt.
Wir sind Trägerinnen von Rechten.
Unsere Bedürfnisse sind wichtiger als Geld-Interessen von Anbietern.
Bedürfnisse sind Dinge.
Ein Mensch braucht sie.
Zum Beispiel: Hilfe, Medizin oder Verständnis.
Geld-Interessen sind Wünsche nach Geld.
Jemand will damit viel Geld verdienen.
Anbieter sind Firmen oder Vereine.
Sie stellen Hilfe oder Dienste für Menschen zur Verfügung.
Bei Inklusion müssen wir auf die Realität schauen.
Realität bedeutet: So ist es wirklich.
Nicht erfunden oder übertrieben.
Viele Menschen mit Behinderung haben wenig Geld.
Und diese Menschen haben soziale Nachteile.
Soziale Nachteile sind Probleme im Leben.
Zum Beispiel wenig Geld oder schlechte Wohn-Bedingungen.
Wahre Barriere-Freiheit bedeutet mehr.
Das heißt: Alle können etwas nutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Wir müssen alle Angebote gleich nutzen können.
Ein neues Angebot allein bringt keine Besserung.
Foto: Hannah Klein (KI generiert)
Berlin (kobinet)
Die Autorin nimmt Stellung zum kobinet-Artikel "Sexualassistenz und -begleitung als Teilhabe und Menschenrecht" vom 4. März 2026.
Als Mensch mit Behinderung halte ich es für selbstverständlich, dass unsere Rechte auf Intimität, Sexualität und Selbstbestimmung anerkannt und respektiert werden müssen. Deshalb begrüße ich grundsätzlich Initiativen, die dazu beitragen können, bestehende Barrieren abzubauen. Allerdings wirft das Interview mit der "Agentur für Berührung" einige grundlegende Fragen und Widersprüche auf. Es ist von Menschenrechten, Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Abbau von Barrieren die Rede. Gleichzeitig wird eine privatwirtschaftliche Vermittlungsplattform vorgestellt, die den Zugang zu professioneller Sexualassistenz und Sexualbegleitung erleichtern soll.
Doch eine entscheidende Frage bleibt unbeantwortet:
Wie sollen Menschen mit Behinderungen, die nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen, diese Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen können?
Viele Menschen mit Behinderungen sind auf Sozialleistungen angewiesen oder verfügen nur über ein geringes Einkommen. Andere leben in ländlichen Regionen, wo große Entfernungen, ein begrenztes Angebot und mögliche Fahrtkosten zusätzliche Hindernisse darstellen. Die Einrichtung einer bundesweiten Vermittlungsplattform bedeutet daher nicht automatisch, dass diese Barrieren tatsächlich abgebaut werden. Ebenso wenig reicht es aus, von Selbstbestimmung zu sprechen, wenn deren praktische Verwirklichung weiterhin von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Person abhängt.
Selbstverständlich stelle ich nicht infrage, dass Sexarbeitende für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden müssen. Ebenso wenig bestreite ich, dass eine Vermittlungsagentur für manche Menschen hilfreich sein kann. Doch es ist notwendig, zwei unterschiedliche Anliegen klar voneinander zu unterscheiden: die berufliche und wirtschaftliche Anerkennung einer Dienstleistung und die tatsächliche Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Beide Ziele können miteinander verbunden sein, sind aber nicht gleichzusetzen.
Im Interview wird die mögliche zukünftige Finanzierung von Sexualassistenz und Sexualbegleitung als Teilhabeleistung angesprochen. Weitgehend offen bleibt jedoch, wie Menschen mit geringem Einkommen bereits heute Zugang zu diesen Dienstleistungen erhalten können und welche konkreten Lösungen für Menschen außerhalb größerer Städte bestehen. Darüber hinaus vermisse ich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rolle der Menschen mit Behinderungen selbst.
Sind wir tatsächlich an der Entwicklung dieser Angebote, an der Festlegung ihrer Prioritäten und an den Entscheidungen über ihre Gestaltung beteiligt? Oder werden wir weiterhin vor allem als Empfänger*innen von Dienstleistungen betrachtet, die andere für uns entwickeln?
Selbstbestimmung bedeutet nicht nur, zwischen Angeboten auf einem Markt wählen zu können. Sie bedeutet auch, eine eigene Stimme zu haben, Entscheidungen mitzugestalten und die eigenen Rechte tatsächlich ausüben zu können. Deshalb ist es wichtig, daran zu erinnern, dass Sexualassistenz und Sexualbegleitung mögliche Mittel zur Unterstützung unserer Selbstbestimmung sein können. Sie dürfen jedoch nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung selbst gleichgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen sind nicht einfach ein Markt potenzieller Kundinnen. Wir sind Trägerinnen von Rechten, und unsere Bedürfnisse dürfen nicht den wirtschaftlichen Interessen von Dienstleistenden untergeordnet werden.
Wenn wir ernsthaft über Inklusion sprechen wollen, müssen wir von den tatsächlichen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ausgehen – insbesondere von denjenigen, die mit erheblichen finanziellen und sozialen Benachteiligungen konfrontiert sind. Denn wirkliche Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, das Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, sondern auch sicherzustellen, dass Menschen diese Angebote unter gleichberechtigten Bedingungen nutzen können.
Ein neues Dienstleistungsangebot bedeutet nicht automatisch eine Barriere weniger.
Foto: Hannah Klein (KI generiert)
Berlin (kobinet)
Die Autorin nimmt Stellung zum kobinet-Artikel "Sexualassistenz und -begleitung als Teilhabe und Menschenrecht" vom 4. März 2026.
Als Mensch mit Behinderung halte ich es für selbstverständlich, dass unsere Rechte auf Intimität, Sexualität und Selbstbestimmung anerkannt und respektiert werden müssen. Deshalb begrüße ich grundsätzlich Initiativen, die dazu beitragen können, bestehende Barrieren abzubauen. Allerdings wirft das Interview mit der "Agentur für Berührung" einige grundlegende Fragen und Widersprüche auf. Es ist von Menschenrechten, Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Abbau von Barrieren die Rede. Gleichzeitig wird eine privatwirtschaftliche Vermittlungsplattform vorgestellt, die den Zugang zu professioneller Sexualassistenz und Sexualbegleitung erleichtern soll.
Doch eine entscheidende Frage bleibt unbeantwortet:
Wie sollen Menschen mit Behinderungen, die nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen, diese Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen können?
Viele Menschen mit Behinderungen sind auf Sozialleistungen angewiesen oder verfügen nur über ein geringes Einkommen. Andere leben in ländlichen Regionen, wo große Entfernungen, ein begrenztes Angebot und mögliche Fahrtkosten zusätzliche Hindernisse darstellen. Die Einrichtung einer bundesweiten Vermittlungsplattform bedeutet daher nicht automatisch, dass diese Barrieren tatsächlich abgebaut werden. Ebenso wenig reicht es aus, von Selbstbestimmung zu sprechen, wenn deren praktische Verwirklichung weiterhin von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Person abhängt.
Selbstverständlich stelle ich nicht infrage, dass Sexarbeitende für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden müssen. Ebenso wenig bestreite ich, dass eine Vermittlungsagentur für manche Menschen hilfreich sein kann. Doch es ist notwendig, zwei unterschiedliche Anliegen klar voneinander zu unterscheiden: die berufliche und wirtschaftliche Anerkennung einer Dienstleistung und die tatsächliche Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Beide Ziele können miteinander verbunden sein, sind aber nicht gleichzusetzen.
Im Interview wird die mögliche zukünftige Finanzierung von Sexualassistenz und Sexualbegleitung als Teilhabeleistung angesprochen. Weitgehend offen bleibt jedoch, wie Menschen mit geringem Einkommen bereits heute Zugang zu diesen Dienstleistungen erhalten können und welche konkreten Lösungen für Menschen außerhalb größerer Städte bestehen. Darüber hinaus vermisse ich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rolle der Menschen mit Behinderungen selbst.
Sind wir tatsächlich an der Entwicklung dieser Angebote, an der Festlegung ihrer Prioritäten und an den Entscheidungen über ihre Gestaltung beteiligt? Oder werden wir weiterhin vor allem als Empfänger*innen von Dienstleistungen betrachtet, die andere für uns entwickeln?
Selbstbestimmung bedeutet nicht nur, zwischen Angeboten auf einem Markt wählen zu können. Sie bedeutet auch, eine eigene Stimme zu haben, Entscheidungen mitzugestalten und die eigenen Rechte tatsächlich ausüben zu können. Deshalb ist es wichtig, daran zu erinnern, dass Sexualassistenz und Sexualbegleitung mögliche Mittel zur Unterstützung unserer Selbstbestimmung sein können. Sie dürfen jedoch nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung selbst gleichgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen sind nicht einfach ein Markt potenzieller Kundinnen. Wir sind Trägerinnen von Rechten, und unsere Bedürfnisse dürfen nicht den wirtschaftlichen Interessen von Dienstleistenden untergeordnet werden.
Wenn wir ernsthaft über Inklusion sprechen wollen, müssen wir von den tatsächlichen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ausgehen – insbesondere von denjenigen, die mit erheblichen finanziellen und sozialen Benachteiligungen konfrontiert sind. Denn wirkliche Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, das Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, sondern auch sicherzustellen, dass Menschen diese Angebote unter gleichberechtigten Bedingungen nutzen können.
Ein neues Dienstleistungsangebot bedeutet nicht automatisch eine Barriere weniger.





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