Berlin (kobinet)
Verena Bentele ist die Präsidentin vom Sozial-Verband VdK.
Präsidentin bedeutet: Das ist die Chefin einer Organisation.
Der VdK ist ein großer Verein.
Der VdK hilft Menschen bei sozialen Fragen.
Verena Bentele sagt etwas zum Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Pflege-Neuordnungs-Gesetz bedeutet: Das ist ein Gesetz.
Das Gesetz macht Regeln für Pflege neu.
Der Bundes-Tag spricht darüber.
Bundes-Tag bedeutet: Das sind gewählte Abgeordnete.
Die Abgeordneten sprechen über Gesetze.
Die Regierung will Geld sparen.
Regierung bedeutet: Das leitet den Staat.
Das besteht aus Ministern.
Das schadet den Menschen.
Diese Menschen werden zu Hause gepflegt.
Auch die Angehörigen leiden darunter.
Angehörige bedeutet: Das sind Familie oder Freunde.
Sie kümmern sich um kranke Menschen.
Verena Bentele sagt das.
Besonders schlimm ist die Abschaffung.
Abschaffung bedeutet: Etwas wird weggenommen.
Es geht um die Verhinderungs-Pflege.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Das ist Geld.
Eine andere Person übernimmt die Pflege.
Das passiert bei Krankheit oder Urlaub.
Ersatz-Pflege bedeutet: Jemand anders pflegt kurz.
Bislang gibt es dafür 3.539 Euro.
Du kannst das Geld flexibel nutzen.
Du kannst damit eine Ersatz-Person bezahlen.
Künftig bekommst du nur noch 2.285 Euro.
Das sind 1.254 Euro weniger.
Du kannst die Ersatz-Betreuung nicht mehr planen.
Für Familien gibt es keine bezahlbare Lösung.
Verena Bentele kritisiert das.
Auch Menschen mit Pflege-Grad 1 sind betroffen.
Pflege-Grad 1 bedeutet: Das ist die niedrigste Stufe.
Diese Menschen brauchen wenig Hilfe.
Für sie fällt der Entlastungs-Betrag weg.
Entlastungs-Betrag bedeutet: Das ist Geld vom Staat.
Damit bezahlt man Hilfe im Alltag.
Das sind 131 Euro im Monat.
Kinder mit Pflege-Grad 1 brauchen viel Hilfe.
Die Eltern geben Medikamente.
Die Eltern pflegen den Körper.
Sie koordinieren Ärzte und Dienste.
Koordinieren bedeutet: Mehrere Dinge gut planen.
Alles passt dann zusammen.
Das Geld war die einzige Unterstützung.
Es gibt weitere schlechte Änderungen.
Neu gibt es das Sozialraum-Budget.
Sozialraum-Budget bedeutet: Das ist eine feste Geld-Summe.
Damit bezahlt man Hilfen in der Nähe.
Das Budget ist für Hilfe im Haushalt.
Budget bedeutet: Das ist ein Plan für Geld.
Du darfst es nur für wenige Angebote nutzen.
Die Leistungen steigen nicht mehr bis 2029.
Leistungen bedeutet: Das sind Hilfen.
Zum Beispiel Geld oder Unterstützung.
Die Teil-Rente für Angehörige fällt weg.
Teil-Rente bedeutet: Du bekommst etwas Rente.
Du arbeitest aber noch weiter.
Das Pflege-Geld steigt zwar.
Aber das reicht nicht aus.
Verena Bentele findet das falsch.
Sie fordert: Das Gesetz muss geändert werden.
Die Verhinderungs-Pflege muss bleiben.
Die Budgets müssen flexibel sein.
Du sollst Geld sparen dürfen für später.
Auch Pflege-Grad 1 soll das Budget nutzen dürfen.
Der VdK fordert noch mehr.
Der Umwandlungs-Anspruch muss bleiben.
Umwandlungs-Anspruch bedeutet: Du darfst Geld umwandeln.
Zum Beispiel in persönliche Hilfe.
Die Teil-Rente darf nicht wegfallen.
Es braucht einen Übergang von mindestens einem Jahr.
Der Bund muss seiner Verantwortung nachkommen.
Verantwortung bedeutet: Du machst deine Aufgabe gut.
Du kümmerst dich um Probleme.
Anspruch bedeutet: Du hast das Recht auf etwas.
Zum Beispiel Geld vom Staat.
Verena Bentele sagt: Du willst Pflege zu Hause stärken?
Dann nimm den Familien nicht die Leistungen.
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.
Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet)
Im Vorfeld der heute am 5. November 2026 ab 9:00 Uhr im Bundestag erstmals stattfindenden Beratung über den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) hat sich Verena Bentele vom Sozialverband VdK zu Wort gemeldet. Die geplanten Einsparungen gingen vor allem zulasten der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihrer Angehörigen, betonte die VdK-Präsidentin. "Statt die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig und gerecht zu sichern, spart die Bundesregierung ausgerechnet bei den Menschen, die täglich die Versorgung zu Hause organisieren und leisten. Besonders schwer wiegt die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung."
"Bislang können Pflegebedürftige 3.539 Euro flexibel einsetzen, etwa um stundenweise eine andere Betreuungsperson zu bezahlen. Das ermöglicht ihnen, einen eigenen Termin wahrzunehmen, zu arbeiten oder auch einfach mal eine Pause einzulegen. Künftig soll es dafür nur noch ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro für Notfälle geben. Das sind 1.254 Euro weniger im Jahr. Eine planbare Ersatzbetreuung durch Privatpersonen lässt sich aus dem neuen Budget nicht mehr finanzieren. Für Familien, die auf eine unkomplizierte Ersatzpflege angewiesen sind, gibt es dann keine bezahlbare Lösung. Dabei sind planbare Auszeiten kein Luxus. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass Angehörige die Pflege langfristig leisten können, ohne selbst gesundheitlich daran zu zerbrechen", kritisiert Verena Bentele.
Ebenso hart trifft die Reform Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1: Für sie soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich vollständig entfallen. Das betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen: Handelt es sich dabei um ein pflegebedürftiges Kind, übernehmen Eltern zusätzlich zur intensiveren Betreuung des Kindes auch die Medikamentengabe, besondere Körperpflege und koordinative Aufgaben wie die Vermittlung zwischen Fachärzten, Pflegediensten und Pflegekasse. Weil es in Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag die einzige Leistung, mit der sich die Familie regelmäßig Unterstützung im Alltag holen kann, heißt es vonseiten des VdK.
Weitere Verschlechterungen kommen nach Informationen des VdK hinzu: "Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein neues Budget ersetzt werden, das Sozialraumbudget. Damit können Pflegebedürftige zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Betreuung durch Nachbarschaftshilfen bezahlen. Aber das Geld darf nur noch für wenige, genau festgelegte Angebote ausgegeben werden. Die Dynamisierung der Pflegeleistungen wird bis 2029 ausgesetzt. Auch plant die Regierung das Aus für die Teilrente für pflegende Angehörige. Zwar soll das monatliche Pflegegeld steigen, doch diese Erhöhungen gleichen die wegfallenden Leistungen nicht aus. Was nach einer Verbesserung aussieht, kann für viele Familien deshalb unterm Strich eine deutliche Verschlechterung bedeuten."
Verena Bentele betonte daher: "Wir fordern die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu ändern. Die Verhinderungspflege muss als eigenständige Leistung erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es Flexibilität in den Budgets, damit Familien Leistungen entsprechend ihrer Bedarfe einsetzen können. So sollte das Sozialraumbudget flexibel nutzbar sein. Und: Wer das Geld in einem Monat nicht braucht, sollte es ansparen und später verwenden dürfen. Außerdem sollten Menschen mit Pflegegrad 1 das Budget ebenfalls nutzen können. Auch fordert der VdK, den Umwandlungsanspruch im Sachleistungsbudget zu erhalten und die Teilrente für pflegende Angehörige nicht zu streichen. Generell gilt: Änderungen dürfen nicht ohne einen gerechten Übergang von mindestens einem Jahr in Kraft treten. Pflegehaushalte benötigen Zeit, um ihren Alltag zu organisieren. Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden, versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern zahlen, ausstehende Kosten – etwa für die Corona-Pandemie – übernehmen und die Pflegeversicherung auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage stellen. Wer die häusliche Pflege stärken will, darf den Familien nicht gleichzeitig die dafür notwendigen Leistungen entziehen."
Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet)
Im Vorfeld der heute am 5. November 2026 ab 9:00 Uhr im Bundestag erstmals stattfindenden Beratung über den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) hat sich Verena Bentele vom Sozialverband VdK zu Wort gemeldet. Die geplanten Einsparungen gingen vor allem zulasten der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihrer Angehörigen, betonte die VdK-Präsidentin. "Statt die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig und gerecht zu sichern, spart die Bundesregierung ausgerechnet bei den Menschen, die täglich die Versorgung zu Hause organisieren und leisten. Besonders schwer wiegt die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung."
"Bislang können Pflegebedürftige 3.539 Euro flexibel einsetzen, etwa um stundenweise eine andere Betreuungsperson zu bezahlen. Das ermöglicht ihnen, einen eigenen Termin wahrzunehmen, zu arbeiten oder auch einfach mal eine Pause einzulegen. Künftig soll es dafür nur noch ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro für Notfälle geben. Das sind 1.254 Euro weniger im Jahr. Eine planbare Ersatzbetreuung durch Privatpersonen lässt sich aus dem neuen Budget nicht mehr finanzieren. Für Familien, die auf eine unkomplizierte Ersatzpflege angewiesen sind, gibt es dann keine bezahlbare Lösung. Dabei sind planbare Auszeiten kein Luxus. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass Angehörige die Pflege langfristig leisten können, ohne selbst gesundheitlich daran zu zerbrechen", kritisiert Verena Bentele.
Ebenso hart trifft die Reform Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1: Für sie soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich vollständig entfallen. Das betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen: Handelt es sich dabei um ein pflegebedürftiges Kind, übernehmen Eltern zusätzlich zur intensiveren Betreuung des Kindes auch die Medikamentengabe, besondere Körperpflege und koordinative Aufgaben wie die Vermittlung zwischen Fachärzten, Pflegediensten und Pflegekasse. Weil es in Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag die einzige Leistung, mit der sich die Familie regelmäßig Unterstützung im Alltag holen kann, heißt es vonseiten des VdK.
Weitere Verschlechterungen kommen nach Informationen des VdK hinzu: "Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein neues Budget ersetzt werden, das Sozialraumbudget. Damit können Pflegebedürftige zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Betreuung durch Nachbarschaftshilfen bezahlen. Aber das Geld darf nur noch für wenige, genau festgelegte Angebote ausgegeben werden. Die Dynamisierung der Pflegeleistungen wird bis 2029 ausgesetzt. Auch plant die Regierung das Aus für die Teilrente für pflegende Angehörige. Zwar soll das monatliche Pflegegeld steigen, doch diese Erhöhungen gleichen die wegfallenden Leistungen nicht aus. Was nach einer Verbesserung aussieht, kann für viele Familien deshalb unterm Strich eine deutliche Verschlechterung bedeuten."
Verena Bentele betonte daher: "Wir fordern die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu ändern. Die Verhinderungspflege muss als eigenständige Leistung erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es Flexibilität in den Budgets, damit Familien Leistungen entsprechend ihrer Bedarfe einsetzen können. So sollte das Sozialraumbudget flexibel nutzbar sein. Und: Wer das Geld in einem Monat nicht braucht, sollte es ansparen und später verwenden dürfen. Außerdem sollten Menschen mit Pflegegrad 1 das Budget ebenfalls nutzen können. Auch fordert der VdK, den Umwandlungsanspruch im Sachleistungsbudget zu erhalten und die Teilrente für pflegende Angehörige nicht zu streichen. Generell gilt: Änderungen dürfen nicht ohne einen gerechten Übergang von mindestens einem Jahr in Kraft treten. Pflegehaushalte benötigen Zeit, um ihren Alltag zu organisieren. Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden, versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern zahlen, ausstehende Kosten – etwa für die Corona-Pandemie – übernehmen und die Pflegeversicherung auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage stellen. Wer die häusliche Pflege stärken will, darf den Familien nicht gleichzeitig die dafür notwendigen Leistungen entziehen."





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