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Caritas warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes für häusliche Pflege

Zwei Hände eines alten Menschen mit zwei Euro-Münzen
Zwei Hände eines alten Menschen mit zwei Euro-Münzen
Foto: Pixabay/anaterate

BERLIN (kobinet)

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zwei geplante Kürzungen für pflegende Angehörige nicht mehr vorsieht: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten, und das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 und 3 wird in den ersten drei Monaten nicht gekürzt. Auch die geplanten höheren Eigenanteile für Familien mit Angehörigen in Pflegeheimen wurden gestrichen. Gleichzeitig warnt der Verband vor negativen Auswirkungen auf die ambulante Pflege. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflegedienste keine niedrigschwelligen Unterstützungsangebote mehr anbieten, wie etwa Begleitung zu Arztpraxen, Ämtern oder Senioren-Cafés sowie Haushaltshilfen wie Einkaufen oder Wohnungsputz. Bisher wurden diese Leistungen flächendeckend von den Pflegediensten übernommen. Kritisch sieht der Caritasverband auch die geplanten Änderungen für die Tagespflege. Bisher wurde der Fahrdienst zur Tagespflege und zurück vielfach aus dem Entlastungsbetrag bezahlt. Entfällt diese Möglichkeit, können sich viele die Tagespflege nicht mehr leisten.

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