BERLIN (kobinet)
1. Gute Nachrichten für Angehörige
Der Deutsche Caritas-ver-band begrüßt den Gesetz-entwurf.
Der Deutsche Caritas-ver-band ist eine große Hilfs-Organisation.
Der Deutsche Caritas-ver-band hilft armen und kranken Menschen.
Ein Gesetz-entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Die Politiker reden darüber.
Das Gesetz heißt: Pflege-neu-ordnungs-gesetz.
Das Pflege-neu-ordnungs-gesetz ist ein neues Gesetz zur Pflege.
Das Pflege-neu-ordnungs-gesetz regelt die Kosten für Pflege.
Zwei Kürzungen gibt es nicht mehr.
Kürzung bedeutet: Etwas wird weniger gemacht.
Zum Beispiel gibt es weniger Geld.
Das ist gut für pflegende Angehörige.
Pflegende Angehörige sind Familien-Mitglieder oder Freunde.
Pflegende Angehörige kümmern sich um kranke oder alte Menschen.
2. Rente und Pflege-geld
Die Renten-beiträge für Angehörige bleiben.
Angehörige sind Familien-Mitglieder oder enge Freunde.
Angehörige kümmern sich oft um kranke Menschen.
Renten-beiträge sind das Geld für die Rente.
Man zahlt das Geld jeden Monat ein.
Das Pflege-geld wird nicht gekürzt.
Pflege-geld ist Geld für Pflege zu Hause.
Die Kranken-Kasse zahlt das Geld.
3. Details zum Pflege-geld
Das Pflege-geld gilt für Pflege-grade 2 und 3.
Pflege-grade zeigen: So viel Hilfe braucht jemand.
Die Grade gibt es von 1 bis 5.
Das Pflege-geld gilt in den ersten 3 Monaten.
Auch höhere Kosten im Pflege-heim gibt es nicht mehr.
Pflege-heim ist ein Haus für alte Menschen.
Alte Menschen wohnen dort.
Alte Menschen bekommen dort Pflege.
4. Warnung vor Problemen
Aber der Verband warnt vor Problemen.
Die ambulante Pflege ist in Gefahr.
Ambulante Pflege bedeutet: Menschen werden zu Hause gepflegt.
Eine Pflege-Kraft kommt regelmäßig in die Wohnung.
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich viel.
5. Weniger Hilfe durch Pflege-dienste
Pflege-dienste dürfen dann weniger anbieten.
Pflege-dienste sind Organisationen.
Pflege-dienste helfen kranken Menschen im Alltag.
Das Gesetz verbietet niedrig-schwellige Unter-stützungs-An-ge-bo-te.
Das sind einfache Hilfen im Alltag.
Zum Beispiel Begleitung zum Arzt.
Oder Pflege-dienste kaufen ein und putzen die Wohnung.
Bisher boten das die Pflege-dienste überall an.
6. Tages-pflege wird teurer
Auch die Tages-pflege wird teurer.
Tages-pflege bedeutet: Menschen werden tagsüber gepflegt.
Aber Menschen schlafen zu Hause.
Bisher zahlte der Entlastungs-betrag den Fahr-dienst.
Der Entlastungs-betrag ist Geld vom Staat.
Damit kann man Hilfe bezahlen.
Ein Fahr-dienst bringt Menschen mit Behinderung zum Arzt.
Ohne das Geld können das viele nicht bezahlen.
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.
Foto: Pixabay/anaterate
BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zwei geplante Kürzungen für pflegende Angehörige nicht mehr vorsieht: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten, und das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 und 3 wird in den ersten drei Monaten nicht gekürzt. Auch die geplanten höheren Eigenanteile für Familien mit Angehörigen in Pflegeheimen wurden gestrichen. Gleichzeitig warnt der Verband vor negativen Auswirkungen auf die ambulante Pflege. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflegedienste keine niedrigschwelligen Unterstützungsangebote mehr anbieten, wie etwa Begleitung zu Arztpraxen, Ämtern oder Senioren-Cafés sowie Haushaltshilfen wie Einkaufen oder Wohnungsputz. Bisher wurden diese Leistungen flächendeckend von den Pflegediensten übernommen. Kritisch sieht der Caritasverband auch die geplanten Änderungen für die Tagespflege. Bisher wurde der Fahrdienst zur Tagespflege und zurück vielfach aus dem Entlastungsbetrag bezahlt. Entfällt diese Möglichkeit, können sich viele die Tagespflege nicht mehr leisten.
Foto: Pixabay/anaterate
BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zwei geplante Kürzungen für pflegende Angehörige nicht mehr vorsieht: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten, und das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 und 3 wird in den ersten drei Monaten nicht gekürzt. Auch die geplanten höheren Eigenanteile für Familien mit Angehörigen in Pflegeheimen wurden gestrichen. Gleichzeitig warnt der Verband vor negativen Auswirkungen auf die ambulante Pflege. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflegedienste keine niedrigschwelligen Unterstützungsangebote mehr anbieten, wie etwa Begleitung zu Arztpraxen, Ämtern oder Senioren-Cafés sowie Haushaltshilfen wie Einkaufen oder Wohnungsputz. Bisher wurden diese Leistungen flächendeckend von den Pflegediensten übernommen. Kritisch sieht der Caritasverband auch die geplanten Änderungen für die Tagespflege. Bisher wurde der Fahrdienst zur Tagespflege und zurück vielfach aus dem Entlastungsbetrag bezahlt. Entfällt diese Möglichkeit, können sich viele die Tagespflege nicht mehr leisten.





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