KASSEL (kobinet)
Das LWV Hessen Integrations-Amt gab 2025 Geld aus.
Die Summe war über 92 Millionen Euro.
LWV bedeutet: Landes-Wohlfahrts-Verband.
Das Integrations-Amt ist eine Behörde.
Die Behörde hilft schwer-behinderten Menschen.
Schwer-behindert bedeutet: Das ist eine starke Behinderung.
Die Menschen finden so Arbeit.
Oder die Menschen behalten ihren Arbeits-Platz.
Das Geld fördert die Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Andere lassen einen mit-machen.
Menschen mit Behinderungen können am Arbeits-Leben teilhaben.
Das Arbeits-Leben ist die Zeit beim Arbeiten.
Zum Beispiel in einem Job oder in einer Werkstatt.
Am 4. November 2026 kam der Jahres-Bericht 2025 heraus.
Das ist ein Heft oder Dokument.
Der Bericht beschreibt ein Jahr Arbeit.
Der Bericht zeigt die Ergebnisse der Arbeit.
Maßnahmen sicherten mehr als 9.000 Arbeits-Plätze.
Eine Maßnahme ist ein konkreter Schritt.
Das ging durch Arbeits-Platz-Anpassungen.
Das sind Veränderungen am Arbeits-Platz.
Menschen mit Behinderung arbeiten dort gut.
Oder durch Lohn-Kosten-Zuschüsse.
Das ist Geld vom Staat.
Das Geld hilft dem Arbeit-Geber beim Lohn.
Im Hessischen Perspektiv-Programm HePAS gab es 2025 640 Prämien.
Das Perspektiv-Programm ist ein Plan mit Schritten.
Der Plan hilft Menschen, gute Arbeit zu finden.
Eine Prämie ist Geld als Belohnung.
Man bekommt die Prämie für gute Arbeit.
HePAS verbessert die Arbeits-Markt-Chancen.
Arbeits-Markt-Chancen sind Möglichkeiten für Arbeit.
HMSI und LWV Hessen tragen das Programm.
HMSI ist das Hessische Ministerium für Arbeit.
Und für Integration, Jugend und Soziales.
Die Prämien waren für Praktika.
Das sind mehrere Praktika hintereinander.
Man macht die Praktika nacheinander.
Oder für Probe-Beschäftigungen.
Das ist ein Test-Job.
Man arbeitet eine Zeit lang.
Man prüft dann den Job.
Oder für Ausbildungen.
Das ist das Lernen eines Berufs.
Man lernt in einer Schule oder einem Betrieb.
Oder für feste Arbeits-Verhältnisse mit Versicherung.
Der Arbeit-Geber zahlt dann Versicherungen.
Diese Versicherungen helfen bei Krankheit.
Oder im Alter.
Das Integrations-Amt machte 80 Veranstaltungen.
Das sind Treffen zum Lernen.
Dort bekommt man neues Wissen.
Bei diesen Veranstaltungen nahmen knapp 2.200 Personen teil.
Die Angebote richten sich an Schwer-Behinderten-Vertretungen.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung hilft Menschen mit Behinderung.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung setzt sich für Rechte ein.
Oder an Inklusions-Beauftragte der Arbeit-Geber.
Das sind Menschen mit besonderem Auftrag.
Die Inklusions-Beauftragten sorgen für Teilhabe.
Oder an Betriebs-Räte und Personal-Räte.
Ein Betriebs-Rat vertritt die Mitarbeiter in einer Firma.
Der Betriebs-Rat kümmert sich um Interessen der Beschäftigten.
Susanne Simmler ist die Landes-Direktorin des LWV Hessen.
Das ist die Chefin des Verbandes.
Susanne Simmler leitet den Verband im Bundes-Land.
Susanne Simmler sagt:
Eine inklusive Arbeits-Welt entsteht nicht von allein.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Auch Menschen mit Behinderung arbeiten dort mit.
Die Arbeits-Welt braucht engagierte Arbeit-Geber.
Die Arbeits-Welt braucht auch verlässliche Unterstützung.
Das LWV Hessen Integrations-Amt leistet dazu einen Beitrag.
Das Ziel des Amtes ist: Beschäftigung sichern.
Das Ziel ist auch: Neue Chancen eröffnen.
Und: Inklusion im Arbeits-Alltag selbstverständlich machen.
Die Ergebnisse 2025 zeigen: Gezielte Unterstützung wirkt.
Die Leistungen kommen aus der Ausgleichs-Abgabe.
Das ist Geld von Firmen.
Einige Firmen beschäftigen zu wenige Menschen mit Behinderung.
Diese Firmen zahlen für unbesetzte Pflicht-Arbeits-Plätze.
Firmen müssen diesen Arbeits-Platz besetzen.
Firmen müssen Menschen mit Behinderung einstellen.
Die Regeln stehen in Paragraf 154 SGB 9.
Und in Paragraf 160 SGB 9.
Das SGB 9 ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Der Jahres-Bericht 2025 ist online verfügbar.
Hier ist der Link:
Foto: gemeinfrei
KASSEL (kobinet)
Das LWV Hessen Integrationsamt hat 2025 mehr als 92 Millionen Euro für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben eingesetzt. Am 4. November 2026 wurde der Jahresbericht 2025 veröffentlicht, der die Ergebnisse der Arbeit darlegt. Durch die Maßnahmen konnten mehr als 9.000 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen gesichert werden, etwa durch individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder Lohnkostenzuschüsse. Im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) wurden 2025 zudem 640 Prämien für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bewilligt. Das Programm wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und dem LWV Hessen getragen.
Darüber hinaus führte oder begleitete das Integrationsamt 80 Schulungs- und Informationsveranstaltungen, an denen knapp 2.200 Personen teilnahmen. Die Angebote richten sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte.
"Eine inklusive Arbeitswelt entsteht nicht von allein", sagte Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen. "Sie braucht engagierte Arbeitgeber, verlässliche Unterstützung und Rahmenbedingungen, die Teilhabe ermöglichen. Das LWV Hessen Integrationsamt leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Unser Ziel ist es, bestehende Beschäftigung zu sichern, neue Chancen zu eröffnen und Inklusion im Arbeitsalltag selbstverständlich werden zu lassen. Die Ergebnisse des Jahres 2025 verdeutlichen, dass gezielte Unterstützung wirkt."
Die finanziellen Leistungen des Integrationsamts werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und ist in § 154 und § 160 SGB IX geregelt. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten.
Der Jahresbericht 2025 ist verfügbar und kann unter der Website des Integrationsamts abgerufen werden.
Foto: gemeinfrei
KASSEL (kobinet)
Das LWV Hessen Integrationsamt hat 2025 mehr als 92 Millionen Euro für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben eingesetzt. Am 4. November 2026 wurde der Jahresbericht 2025 veröffentlicht, der die Ergebnisse der Arbeit darlegt. Durch die Maßnahmen konnten mehr als 9.000 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen gesichert werden, etwa durch individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder Lohnkostenzuschüsse. Im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) wurden 2025 zudem 640 Prämien für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bewilligt. Das Programm wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und dem LWV Hessen getragen.
Darüber hinaus führte oder begleitete das Integrationsamt 80 Schulungs- und Informationsveranstaltungen, an denen knapp 2.200 Personen teilnahmen. Die Angebote richten sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte.
"Eine inklusive Arbeitswelt entsteht nicht von allein", sagte Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen. "Sie braucht engagierte Arbeitgeber, verlässliche Unterstützung und Rahmenbedingungen, die Teilhabe ermöglichen. Das LWV Hessen Integrationsamt leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Unser Ziel ist es, bestehende Beschäftigung zu sichern, neue Chancen zu eröffnen und Inklusion im Arbeitsalltag selbstverständlich werden zu lassen. Die Ergebnisse des Jahres 2025 verdeutlichen, dass gezielte Unterstützung wirkt."
Die finanziellen Leistungen des Integrationsamts werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und ist in § 154 und § 160 SGB IX geregelt. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten.
Der Jahresbericht 2025 ist verfügbar und kann unter der Website des Integrationsamts abgerufen werden.





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