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Integrationsamt fördert Inklusion mit über 92 Millionen Euro

Buchstaben LWH Hessen mit  liegendem Semikolon als angedeutetes Lächeln auf weißem Grund
Buchstaben LWH Hessen mit liegendem Semikolon als angedeutetes Lächeln auf weißem Grund
Foto: gemeinfrei

KASSEL (kobinet)

Das LWV Hessen Integrationsamt hat 2025 mehr als 92 Millionen Euro für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben eingesetzt. Am 4. November 2026 wurde der Jahresbericht 2025 veröffentlicht, der die Ergebnisse der Arbeit darlegt. Durch die Maßnahmen konnten mehr als 9.000 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen gesichert werden, etwa durch individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder Lohnkostenzuschüsse. Im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) wurden 2025 zudem 640 Prämien für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bewilligt. Das Programm wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und dem LWV Hessen getragen.

Darüber hinaus führte oder begleitete das Integrationsamt 80 Schulungs- und Informationsveranstaltungen, an denen knapp 2.200 Personen teilnahmen. Die Angebote richten sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte.

"Eine inklusive Arbeitswelt entsteht nicht von allein", sagte Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen. "Sie braucht engagierte Arbeitgeber, verlässliche Unterstützung und Rahmenbedingungen, die Teilhabe ermöglichen. Das LWV Hessen Integrationsamt leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Unser Ziel ist es, bestehende Beschäftigung zu sichern, neue Chancen zu eröffnen und Inklusion im Arbeitsalltag selbstverständlich werden zu lassen. Die Ergebnisse des Jahres 2025 verdeutlichen, dass gezielte Unterstützung wirkt."

Die finanziellen Leistungen des Integrationsamts werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und ist in § 154 und § 160 SGB IX geregelt. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten.

Der Jahresbericht 2025 ist verfügbar und kann unter der Website des Integrationsamts abgerufen werden.

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