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Bayerischer Landtag befasst sich erstmals mit Gebärdensprachverbot

Logo des Landesverband Bayern der Gehörlosen
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Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen

München (kobinet)

Der Bayerische Landtag hat sich am 22. Oktober 2026 erstmals mit dem Leid gehörloser Menschen auseinandergesetzt, denen als Kinder die Gebärdensprache verboten wurde. Anlass war ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, an dem 26 Gäste des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) teilnahmen. Rund 270 Menschen verfolgten die Veranstaltung per Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung. Alle Sachverständigen unterstützten die Forderungen des LVBYGL, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt. Wie Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, in seinem Eingangsstatement darlegte, galt in bayerischen Schulen für Gehörlose ab 1891 ein "von Höchster Stelle genehmigter" Lehrplan, der "als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort" vorsah.

Prof. Johannes Hennies betonte: "Ein Verbot muss nicht aufgeschrieben werden, um ein Verbot zu sein." Entscheidend sei, was in Klassenzimmern und Internaten unter staatlicher Aufsicht geschah. Die Folgen wirken bis heute nach: Anträge auf Entschädigung scheitern, da das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) den Entzug der Gebärdensprache nicht als Gewalt wertet und Schläge als damals erlaubte Züchtigung einstuft. Zudem gibt es in Bayern nur zwei von 6.839 Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) beherrschen.

Im Ausschuss zeigte sich breite Anerkennung für die Betroffenen, wie es in der Presseinformation des LVBYGL heißt. Prof. Dr. Laura Avemarie, Inhaberin des Lehrstuhls für Hören und Kommunikation an der LMU München, erklärte: "Als heutige Lehrstuhlinhaberin erkenne ich das Leid und Unrecht ausdrücklich an." Die Lehrkräftebildung in Bayern sei bis in die 1990er-Jahre ausschließlich lautsprachlich geprägt gewesen. Markus Beetz, Leiter der Bibliothek zur Bayerischen Gehörlosengeschichte und selbst Betroffener, schilderte die Gewalt, die er in Kindergarten und Schule beim Sprechtraining erlebte. Walter Miller (GIB) und die gehörlose Bundestagsabgeordnete Heike Heubach (SPD) unterstützten die Stellungnahme des LVBYGL. Heubach forderte Beweiserleichterungen im Sozialen Entschädigungsrecht und will das Thema in den Bundestag einbringen.

Auch die Abgeordneten äußerten sich betroffen. Kerstin Celina (GRÜNE) sah das Fachgespräch als Auftakt für einen Prozess, an dessen Ende eine Entschuldigung von Landtag und/oder Staatsregierung stehen müsse. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thomas Huber (CSU) setzte sich für die Aufarbeitung der bis heute fortwirkenden Folgen für Bildung, Identität und psychische Gesundheit ein. Die Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) erwartete, dass das Fachgespräch politisch nachwirkt.

Daniel Büter fasste zusammen: "Heute haben die Betroffenen erlebt, dass der Landtag ihr Leid ernst nimmt. Dafür danken wir allen Fraktionen herzlich. Jetzt gilt es, die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen: eine Entschuldigung, eine unabhängige Aufarbeitung und Unterstützung durch Entschädigung und Psychotherapie in DGS – solange die Betroffenen noch leben."

Der LVBYGL fordert konkrete Maßnahmen: eine offizielle Entschuldigung des Freistaats, ein unabhängiges Forschungsprojekt zur Geschichte der über 20 bayerischen Einrichtungen für gehörlose Kinder – in DGS, mit Zeitzeug*innen und gehörlosen Fachleuten –, dauerhafte Strukturen für Deaf History, die Anerkennung der Folgen von Sprachdeprivation und Gewalt im SGB XIV, einen monatlichen, dauerhaften Entschädigungsfonds für Internats- und Tagesschüler*innen ohne Stichtag 1975, Psychotherapie in DGS sowie bimodal-bilinguale Bildung mit B2-Niveau in DGS für alle Lehrkräfte und C1 für das Fach DGS.

Hintergrund ist, dass die Staatsregierung zwar "den Blick gemeinsam nach vorne richten" möchte, der LVBYGL jedoch betont: "Zurückblicken heißt: das Unrecht beim Namen nennen, sich entschuldigen, es aufarbeiten und die Betroffenen entschädigen. Nach vorne blicken heißt: Unterstützung in Deutscher Gebärdensprache für alle, die bis heute an den Folgen tragen, und eine Bildung, in der jedes gehörlose Kind in Bayern mit voller Sprache aufwächst."

Der Landtag hatte bereits am 21. Mai 2026 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der als erster Schritt in diese Richtung gilt. Die 103. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 2. und 3. Dezember 2026 in Wiesbaden bietet Bayern die Chance, sich mit Hamburg und Hessen für eine länderübergreifende Lösung einzusetzen.

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