München (kobinet)
Im Bayern-Land-Tag reden Politiker.
Sie reden über wichtige Themen.
Bayern-Land-Tag bedeutet:
Eine Gruppe von Politikern.
Sie machen Regeln für Bayern.
Diesmal ging es um gehörlose Menschen.
Gehörlose Menschen können nicht hören.
Sie verstehen andere mit Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache macht man mit den Händen.
Und mit dem Gesicht.
Früher war Gebärden-Sprache verboten.
Das Verbot galt in Bayern.
Gehörlose Kinder durften sie nicht lernen.
Das war falsch.
Im Oktober 2026 gab es ein Treffen.
Das Treffen heißt Fach-Gespräch.
Bei einem Fach-Gespräch reden Experten.
Sie reden über ein wichtiges Thema.
26 Gäste waren da.
Sie kamen vom Landes-Verband Bayern der Gehörlosen.
Das ist eine Gruppe für gehörlose Menschen.
Die Gruppe heißt kurz LVBYGL.
270 Menschen haben zugesehen.
Sie haben das Gespräch im Internet gesehen.
Es gab Übersetzer für Gebärden-Sprache.
Die Übersetzer machen Gebärden.
So verstehen gehörlose Menschen alles.
Alle Experten waren einverstanden.
Sie fanden die Forderungen vom LVBYGL gut.
Daniel Büter arbeitet beim LVBYGL.
Er hat etwas erklärt.
Ab 1891 gab es einen Lehr-Plan.
Ein Lehr-Plan sagt:
Das sollen Kinder in der Schule lernen.
Der Lehr-Plan galt für gehörlose Kinder.
Er sagte:
Gehörlose Kinder durften nur sprechen lernen.
Sie durften keine Gebärden-Sprache nutzen.
Professor Johannes Hennies sagt:
Ein Verbot muss nicht aufgeschrieben sein.
Wichtig ist, was wirklich passiert ist.
In Schulen und Internaten gab es Gewalt.
Ein Internat ist eine Schule.
Kinder wohnen auch dort.
Die Gewalt wirkt bis heute.
Viele Menschen wollen eine Entschädigung.
Entschädigung bedeutet:
Etwas wieder gut machen.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales sagt:
Das Verbot war keine Gewalt.
Früher waren Schläge in Schulen erlaubt.
Das nennt man Züchtigung.
Züchtigung bedeutet: Schläge als Strafe.
In Bayern gibt es nur 2 Psychotherapeuten.
Ein Psychotherapeut hilft bei seelischen Problemen.
Diese 2 Psychotherapeuten können Gebärden-Sprache.
Insgesamt gibt es 6.839 Psychotherapeuten in Bayern.
Mitgefühl beim Fach-Gespräch
Beim Fach-Gespräch zeigten viele Mitgefühl.
Professor Laura Avemarie arbeitet an der Uni München.
Sie sagt:
Ich sehe das Leid.
Ich sehe das Unrecht.
Bis in die 1990er Jahre lernten Kinder nur Sprechen.
Markus Beetz leitet eine Bibliothek.
Die Bibliothek sammelt Geschichte.
Die Geschichte ist von gehörlosen Menschen in Bayern.
Er erzählt:
In Kindergarten und Schule gab es Gewalt.
Walter Miller und Heike Heubach halfen dem LVBYGL.
Heike Heubach ist gehörlos.
Sie arbeitet im Bundes-Tag.
Bundes-Tag bedeutet:
Politiker machen Gesetze für Deutschland.
Die Abgeordneten waren betroffen.
Abgeordnete sind Politiker.
Sie vertreten die Menschen.
Betroffen bedeutet: Sie haben Mitgefühl.
Kerstin Celina ist von den Grünen.
Sie sagt:
Das Gespräch ist der Anfang.
Am Ende soll es eine Entschuldigung geben.
Thomas Huber ist von der CSU.
Er will die Folgen aufarbeiten.
Folgen sind Dinge, die danach passieren.
Doris Rauscher ist von der SPD.
Sie sagt:
Das Gespräch wird Folgen haben.
Daniel Büter erklärt:
Die Betroffenen fühlen sich ernst genommen.
Jetzt müssen wir weitermachen.
Das nennt man: Schritte gehen.
Es soll eine Entschuldigung geben.
Es soll eine Aufarbeitung geben.
Aufarbeitung bedeutet:
Die Geschichte genau anschauen.
Es soll Entschädigung geben.
Es soll Psychotherapie in Gebärden-Sprache geben.
Forderungen des LVBYGL
Der LVBYGL hat Forderungen.
Forderungen bedeutet:
Was sie verlangen.
Sie wollen eine offizielle Entschuldigung.
Die Entschuldigung soll von Bayern kommen.
Sie wollen ein Forschungs-Projekt.
Ein Forschungs-Projekt ist eine Untersuchung.
Fach-Leute suchen Antworten.
Das Projekt soll 20 Einrichtungen untersuchen.
Einrichtungen sind Schulen oder Internate.
Das Projekt soll in Gebärden-Sprache sein.
Es soll Zeitzeugen geben.
Zeitzeugen sind Menschen.
Sie haben die Ereignisse selbst erlebt.
Es soll gehörlose Fach-Leute geben.
Sie wollen dauerhafte Strukturen für Deaf History.
Deaf History bedeutet:
Die Geschichte von gehörlosen Menschen.
Sie wollen, dass die Folgen anerkannt werden.
Sie wollen einen Entschädigungs-Fonds.
Ein Entschädigungs-Fonds ist ein Topf mit Geld.
Das Geld ist für Menschen mit Unrecht.
Das Geld ist für Menschen aus Internaten.
Es soll keine Frist geben.
Eine Frist ist ein bestimmter Zeitpunkt.
Bis dahin muss man etwas tun.
Sie wollen Psychotherapie in Gebärden-Sprache.
Sie wollen bessere Bildung für gehörlose Kinder.
Der LVBYGL sagt:
Die Staats-Regierung will nach vorne schauen.
Aber wir müssen erst zurückschauen.
Zurückschauen bedeutet:
Das Unrecht benennen.
Es soll eine Entschuldigung geben.
Es soll Aufarbeitung geben.
Es soll Entschädigung geben.
Dann können wir nach vorne schauen.
Nach vorne schauen bedeutet:
Es soll Hilfe in Gebärden-Sprache geben.
Es soll gute Bildung für gehörlose Kinder geben.
Am 21. Mai 2026 hat der Land-Tag etwas beschlossen.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung.
Alle waren dafür.
Das war ein erster Schritt.
Am 2. und 3. Dezember 2026 gibt es eine Konferenz.
Eine Konferenz ist ein Treffen.
Wichtige Personen reden über ein Thema.
Bayern kann mit Hamburg und Hessen zusammenarbeiten.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
München (kobinet)
Der Bayerische Landtag hat sich am 22. Oktober 2026 erstmals mit dem Leid gehörloser Menschen auseinandergesetzt, denen als Kinder die Gebärdensprache verboten wurde. Anlass war ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, an dem 26 Gäste des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) teilnahmen. Rund 270 Menschen verfolgten die Veranstaltung per Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung. Alle Sachverständigen unterstützten die Forderungen des LVBYGL, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt. Wie Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, in seinem Eingangsstatement darlegte, galt in bayerischen Schulen für Gehörlose ab 1891 ein "von Höchster Stelle genehmigter" Lehrplan, der "als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort" vorsah.
Prof. Johannes Hennies betonte: "Ein Verbot muss nicht aufgeschrieben werden, um ein Verbot zu sein." Entscheidend sei, was in Klassenzimmern und Internaten unter staatlicher Aufsicht geschah. Die Folgen wirken bis heute nach: Anträge auf Entschädigung scheitern, da das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) den Entzug der Gebärdensprache nicht als Gewalt wertet und Schläge als damals erlaubte Züchtigung einstuft. Zudem gibt es in Bayern nur zwei von 6.839 Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) beherrschen.
Im Ausschuss zeigte sich breite Anerkennung für die Betroffenen, wie es in der Presseinformation des LVBYGL heißt. Prof. Dr. Laura Avemarie, Inhaberin des Lehrstuhls für Hören und Kommunikation an der LMU München, erklärte: "Als heutige Lehrstuhlinhaberin erkenne ich das Leid und Unrecht ausdrücklich an." Die Lehrkräftebildung in Bayern sei bis in die 1990er-Jahre ausschließlich lautsprachlich geprägt gewesen. Markus Beetz, Leiter der Bibliothek zur Bayerischen Gehörlosengeschichte und selbst Betroffener, schilderte die Gewalt, die er in Kindergarten und Schule beim Sprechtraining erlebte. Walter Miller (GIB) und die gehörlose Bundestagsabgeordnete Heike Heubach (SPD) unterstützten die Stellungnahme des LVBYGL. Heubach forderte Beweiserleichterungen im Sozialen Entschädigungsrecht und will das Thema in den Bundestag einbringen.
Auch die Abgeordneten äußerten sich betroffen. Kerstin Celina (GRÜNE) sah das Fachgespräch als Auftakt für einen Prozess, an dessen Ende eine Entschuldigung von Landtag und/oder Staatsregierung stehen müsse. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thomas Huber (CSU) setzte sich für die Aufarbeitung der bis heute fortwirkenden Folgen für Bildung, Identität und psychische Gesundheit ein. Die Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) erwartete, dass das Fachgespräch politisch nachwirkt.
Daniel Büter fasste zusammen: "Heute haben die Betroffenen erlebt, dass der Landtag ihr Leid ernst nimmt. Dafür danken wir allen Fraktionen herzlich. Jetzt gilt es, die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen: eine Entschuldigung, eine unabhängige Aufarbeitung und Unterstützung durch Entschädigung und Psychotherapie in DGS – solange die Betroffenen noch leben."
Der LVBYGL fordert konkrete Maßnahmen: eine offizielle Entschuldigung des Freistaats, ein unabhängiges Forschungsprojekt zur Geschichte der über 20 bayerischen Einrichtungen für gehörlose Kinder – in DGS, mit Zeitzeug*innen und gehörlosen Fachleuten –, dauerhafte Strukturen für Deaf History, die Anerkennung der Folgen von Sprachdeprivation und Gewalt im SGB XIV, einen monatlichen, dauerhaften Entschädigungsfonds für Internats- und Tagesschüler*innen ohne Stichtag 1975, Psychotherapie in DGS sowie bimodal-bilinguale Bildung mit B2-Niveau in DGS für alle Lehrkräfte und C1 für das Fach DGS.
Hintergrund ist, dass die Staatsregierung zwar "den Blick gemeinsam nach vorne richten" möchte, der LVBYGL jedoch betont: "Zurückblicken heißt: das Unrecht beim Namen nennen, sich entschuldigen, es aufarbeiten und die Betroffenen entschädigen. Nach vorne blicken heißt: Unterstützung in Deutscher Gebärdensprache für alle, die bis heute an den Folgen tragen, und eine Bildung, in der jedes gehörlose Kind in Bayern mit voller Sprache aufwächst."
Der Landtag hatte bereits am 21. Mai 2026 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der als erster Schritt in diese Richtung gilt. Die 103. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 2. und 3. Dezember 2026 in Wiesbaden bietet Bayern die Chance, sich mit Hamburg und Hessen für eine länderübergreifende Lösung einzusetzen.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
München (kobinet)
Der Bayerische Landtag hat sich am 22. Oktober 2026 erstmals mit dem Leid gehörloser Menschen auseinandergesetzt, denen als Kinder die Gebärdensprache verboten wurde. Anlass war ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, an dem 26 Gäste des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) teilnahmen. Rund 270 Menschen verfolgten die Veranstaltung per Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung. Alle Sachverständigen unterstützten die Forderungen des LVBYGL, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt. Wie Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, in seinem Eingangsstatement darlegte, galt in bayerischen Schulen für Gehörlose ab 1891 ein "von Höchster Stelle genehmigter" Lehrplan, der "als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort" vorsah.
Prof. Johannes Hennies betonte: "Ein Verbot muss nicht aufgeschrieben werden, um ein Verbot zu sein." Entscheidend sei, was in Klassenzimmern und Internaten unter staatlicher Aufsicht geschah. Die Folgen wirken bis heute nach: Anträge auf Entschädigung scheitern, da das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) den Entzug der Gebärdensprache nicht als Gewalt wertet und Schläge als damals erlaubte Züchtigung einstuft. Zudem gibt es in Bayern nur zwei von 6.839 Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) beherrschen.
Im Ausschuss zeigte sich breite Anerkennung für die Betroffenen, wie es in der Presseinformation des LVBYGL heißt. Prof. Dr. Laura Avemarie, Inhaberin des Lehrstuhls für Hören und Kommunikation an der LMU München, erklärte: "Als heutige Lehrstuhlinhaberin erkenne ich das Leid und Unrecht ausdrücklich an." Die Lehrkräftebildung in Bayern sei bis in die 1990er-Jahre ausschließlich lautsprachlich geprägt gewesen. Markus Beetz, Leiter der Bibliothek zur Bayerischen Gehörlosengeschichte und selbst Betroffener, schilderte die Gewalt, die er in Kindergarten und Schule beim Sprechtraining erlebte. Walter Miller (GIB) und die gehörlose Bundestagsabgeordnete Heike Heubach (SPD) unterstützten die Stellungnahme des LVBYGL. Heubach forderte Beweiserleichterungen im Sozialen Entschädigungsrecht und will das Thema in den Bundestag einbringen.
Auch die Abgeordneten äußerten sich betroffen. Kerstin Celina (GRÜNE) sah das Fachgespräch als Auftakt für einen Prozess, an dessen Ende eine Entschuldigung von Landtag und/oder Staatsregierung stehen müsse. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thomas Huber (CSU) setzte sich für die Aufarbeitung der bis heute fortwirkenden Folgen für Bildung, Identität und psychische Gesundheit ein. Die Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) erwartete, dass das Fachgespräch politisch nachwirkt.
Daniel Büter fasste zusammen: "Heute haben die Betroffenen erlebt, dass der Landtag ihr Leid ernst nimmt. Dafür danken wir allen Fraktionen herzlich. Jetzt gilt es, die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen: eine Entschuldigung, eine unabhängige Aufarbeitung und Unterstützung durch Entschädigung und Psychotherapie in DGS – solange die Betroffenen noch leben."
Der LVBYGL fordert konkrete Maßnahmen: eine offizielle Entschuldigung des Freistaats, ein unabhängiges Forschungsprojekt zur Geschichte der über 20 bayerischen Einrichtungen für gehörlose Kinder – in DGS, mit Zeitzeug*innen und gehörlosen Fachleuten –, dauerhafte Strukturen für Deaf History, die Anerkennung der Folgen von Sprachdeprivation und Gewalt im SGB XIV, einen monatlichen, dauerhaften Entschädigungsfonds für Internats- und Tagesschüler*innen ohne Stichtag 1975, Psychotherapie in DGS sowie bimodal-bilinguale Bildung mit B2-Niveau in DGS für alle Lehrkräfte und C1 für das Fach DGS.
Hintergrund ist, dass die Staatsregierung zwar "den Blick gemeinsam nach vorne richten" möchte, der LVBYGL jedoch betont: "Zurückblicken heißt: das Unrecht beim Namen nennen, sich entschuldigen, es aufarbeiten und die Betroffenen entschädigen. Nach vorne blicken heißt: Unterstützung in Deutscher Gebärdensprache für alle, die bis heute an den Folgen tragen, und eine Bildung, in der jedes gehörlose Kind in Bayern mit voller Sprache aufwächst."
Der Landtag hatte bereits am 21. Mai 2026 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der als erster Schritt in diese Richtung gilt. Die 103. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 2. und 3. Dezember 2026 in Wiesbaden bietet Bayern die Chance, sich mit Hamburg und Hessen für eine länderübergreifende Lösung einzusetzen.





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