MÜNCHEN (kobinet)
KOGEBA ist eine Gruppe in Bayern.
KOGEBA heißt: Kompetenz-Zentrum für Gebärden-Sprache Bayern.
Das ist eine Stelle mit Fach-Leuten.
Die Fach-Leute kennen sich gut mit Gebärden-Sprache aus.
KOGEBA ist ein Verein.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Sie haben das gleiche Ziel.
KOGEBA will etwas ändern.
Es geht um Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache ist eine Sprache für gehörlose Menschen.
Man spricht mit den Händen.
Man zeigt Gefühle mit dem Gesicht.
Früher war Gebärden-Sprache verboten.
KOGEBA will das genau prüfen.
Sitzung im Bayerischen Land-Tag
Am 22. Oktober 2026 ist eine Sitzung.
Die Sitzung ist im Bayerischen Land-Tag.
Das ist ein Haus in München.
Dort arbeiten Politiker.
Sie machen Gesetze für Bayern.
Der Sozial-Ausschuss trifft sich.
Das ist eine Gruppe von Politikern.
Sie reden über Hilfe für Menschen.
Sie reden über Familien.
Die Sitzung ist von 9 Uhr 15 bis 11 Uhr 15.
Man zeigt die Sitzung live.
Es gibt Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Das sind Personen, die übersetzen.
Sie übersetzen gesprochene Sprache in Gebärden-Sprache.
So verstehen gehörlose Menschen alles.
Meinungs-Text vom Landes-Verband
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen heißt LVBYGL.
Das ist eine Gruppe von Vereinen.
Die Vereine arbeiten zusammen.
Sie sind in einem Bundes-Land.
LVBYGL hat einen Meinungs-Text geschrieben.
Das ist eine Stellung-Nahme.
Darin steht die Meinung von LVBYGL.
KOGEBA findet den Meinungs-Text gut.
Aber KOGEBA will mehr wissen.
Seit 2002 ist die Deutsche Gebärden-Sprache ein Gesetz.
Das bedeutet: Der Staat sagt, die Sprache ist wichtig.
Das Gesetz erlaubt die Sprache.
Das Gesetz schützt die Sprache.
Fragen von KOGEBA
KOGEBA will wissen:
- Was hat sich seit 2002 verändert?
- Was ist noch immer schlecht?
- Was muss die Politik jetzt tun?
Früheres Verbot von Gebärden-Sprache
Früher durften gehörlose Kinder keine Gebärden-Sprache.
Das war an Gehörlosen-Schulen.
Die Kinder mussten sprechen lernen.
Sie mussten von den Lippen ablesen.
Diese Methode heißt Oralismus.
Oralismus bedeutet: Gehörlose Kinder durften nicht gebärden.
Sie mussten nur den Mund bewegen.
Folgen von Oralismus
Oralismus hatte schlimme Folgen.
Die Kinder konnten sich nicht gut entwickeln.
Sie hatten Probleme in der Schule.
Sie wussten nicht: Wer bin ich?
Sie fanden schwer Freunde.
Sie konnten nicht gut zur Schule gehen.
Heutige Situation
KOGEBA sagt:
Seit 2002 ist die Deutsche Gebärden-Sprache ein Gesetz.
Aber es hat sich wenig verbessert.
KOGEBA sagt:
In Schulen ist es noch schwer.
Auf Ämtern ist es noch schwer.
Im Gesundheits-Wesen ist es noch schwer.
Das Gesundheits-Wesen sind alle, die bei Krankheit helfen.
Dazu gehören Ärzte.
Dazu gehören Kranken-Häuser.
Dazu gehören Pflege-Dienste.
Forderungen von Can Sipahi
Can Sipahi sagt:
Die Verbote sind vorbei.
Aber die Folgen sind noch da.
Can Sipahi sagt weiter:
Wir müssen wissen:
- Was hat sich seit 2002 wirklich geändert?
- Wo gibt es noch Benachteiligung?
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt.
Das ist unfair.
Can Sipahi fragt:
Was muss die Politik jetzt tun?
Foto: public domain
MÜNCHEN (kobinet)
Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) e. V. fordert eine umfassende Aufarbeitung der historischen Gebärdensprachverbote und deren Folgen in Bayern. Anlass ist die Sitzung des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags am 22. Oktober 2026, die von 9:15 bis 11:15 Uhr live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen wird. KOGEBA unterstützt die Stellungnahme des Landesverbands Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) zur historischen Aufarbeitung, betont jedoch in einem eigenen Ergänzungsantrag, dass nicht nur die Vergangenheit, sondern insbesondere die Entwicklung seit der gesetzlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Jahr 2002 untersucht werden muss.
Über Jahrzehnte hinweg wurde tauben Kindern an Gehörlosenschulen die Nutzung der Gebärdensprache untersagt oder stark eingeschränkt. Stattdessen mussten sie vor allem Sprechen und Lippenlesen erlernen – eine Methode, die als Oralismus bekannt ist. Diese Praxis hatte erhebliche Folgen für die sprachliche Entwicklung, schulische Bildung, persönliche Identität und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen. Obwohl die DGS 2002 gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt wurde, habe sich die Situation tauber Menschen in Schulen, Behörden, im Gesundheitswesen und anderen Lebensbereichen nicht grundlegend verbessert, so KOGEBA.
"Die historischen Gebärdensprachverbote gehören der Vergangenheit an. Doch ihre Folgen können bis heute fortwirken. Deshalb müssen wir besonders untersuchen, was sich seit 2002 tatsächlich verändert hat, welche Benachteiligungen weiterhin bestehen und welche Konsequenzen die Politik daraus ziehen muss", erklärte Can Sipahi, Vorsitzender von KOGEBA e. V.
Foto: public domain
MÜNCHEN (kobinet)
Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) e. V. fordert eine umfassende Aufarbeitung der historischen Gebärdensprachverbote und deren Folgen in Bayern. Anlass ist die Sitzung des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags am 22. Oktober 2026, die von 9:15 bis 11:15 Uhr live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen wird. KOGEBA unterstützt die Stellungnahme des Landesverbands Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) zur historischen Aufarbeitung, betont jedoch in einem eigenen Ergänzungsantrag, dass nicht nur die Vergangenheit, sondern insbesondere die Entwicklung seit der gesetzlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Jahr 2002 untersucht werden muss.
Über Jahrzehnte hinweg wurde tauben Kindern an Gehörlosenschulen die Nutzung der Gebärdensprache untersagt oder stark eingeschränkt. Stattdessen mussten sie vor allem Sprechen und Lippenlesen erlernen – eine Methode, die als Oralismus bekannt ist. Diese Praxis hatte erhebliche Folgen für die sprachliche Entwicklung, schulische Bildung, persönliche Identität und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen. Obwohl die DGS 2002 gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt wurde, habe sich die Situation tauber Menschen in Schulen, Behörden, im Gesundheitswesen und anderen Lebensbereichen nicht grundlegend verbessert, so KOGEBA.
"Die historischen Gebärdensprachverbote gehören der Vergangenheit an. Doch ihre Folgen können bis heute fortwirken. Deshalb müssen wir besonders untersuchen, was sich seit 2002 tatsächlich verändert hat, welche Benachteiligungen weiterhin bestehen und welche Konsequenzen die Politik daraus ziehen muss", erklärte Can Sipahi, Vorsitzender von KOGEBA e. V.





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