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KOGEBA fordert umfassende Aufarbeitung von Gebärdensprachverboten und deren Folgen in Bayern

Symbol Gebärdensprache
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Foto: public domain

MÜNCHEN (kobinet)

Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) e. V. fordert eine umfassende Aufarbeitung der historischen Gebärdensprachverbote und deren Folgen in Bayern. Anlass ist die Sitzung des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags am 22. Oktober 2026, die von 9:15 bis 11:15 Uhr live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen wird. KOGEBA unterstützt die Stellungnahme des Landesverbands Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) zur historischen Aufarbeitung, betont jedoch in einem eigenen Ergänzungsantrag, dass nicht nur die Vergangenheit, sondern insbesondere die Entwicklung seit der gesetzlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Jahr 2002 untersucht werden muss.

Über Jahrzehnte hinweg wurde tauben Kindern an Gehörlosenschulen die Nutzung der Gebärdensprache untersagt oder stark eingeschränkt. Stattdessen mussten sie vor allem Sprechen und Lippenlesen erlernen – eine Methode, die als Oralismus bekannt ist. Diese Praxis hatte erhebliche Folgen für die sprachliche Entwicklung, schulische Bildung, persönliche Identität und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen. Obwohl die DGS 2002 gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt wurde, habe sich die Situation tauber Menschen in Schulen, Behörden, im Gesundheitswesen und anderen Lebensbereichen nicht grundlegend verbessert, so KOGEBA.

"Die historischen Gebärdensprachverbote gehören der Vergangenheit an. Doch ihre Folgen können bis heute fortwirken. Deshalb müssen wir besonders untersuchen, was sich seit 2002 tatsächlich verändert hat, welche Benachteiligungen weiterhin bestehen und welche Konsequenzen die Politik daraus ziehen muss", erklärte Can Sipahi, Vorsitzender von KOGEBA e. V.

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