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Urlaub mit Assistenz – Wer übernimmt die Mehrkosten für die Assistenzperson?

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Foto: Fachstelle EUTB

Berlin (kobinet)

"Urlaub mit Assistenz – Wer übernimmt die Mehrkosten für die Assistenzperson?" So lautet der Titel eines Beitrags im neuen Newsletter der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). "Urlaub machen ist für viele Menschen selbstverständlich. Auch Menschen mit Behinderungen möchten ihren Urlaub selbstbestimmt gestalten und verreisen. Mit seiner Entscheidung vom 19.05.2022 hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R) klargestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch die notwendigen behinderungsbedingten Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise umfassen können. Die Eingliederungshilfe kann solche behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Assistenz behinderungsbedingt erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund ihrer Behinderung ohne Assistenz keine Urlaubsreise antreten könnte", heißt es u.a. im Bericht der Fachstelle.

Link zum vollständigen Bericht

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