Berlin (kobinet)
Viele Menschen machen Urlaub.
Das ist normal.
Auch Menschen mit Behinderung wollen Urlaub machen.
Sie wollen selbst bestimmen.
Sie wollen verreisen.
Das Bundes-Sozial-Gericht
Das Bundes-Sozial-Gericht hat etwas entschieden.
Das ist ein Gericht in Deutschland.
Es entscheidet über Streit bei Sozial-Hilfe.
Es entscheidet über Eingliederungs-Hilfe.
Das Gericht sagt:
Die Eingliederungs-Hilfe kann Kosten übernehmen.
Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die Hilfe ist für den Urlaub.
Die Kosten sind wegen der Behinderung da.
Manche Menschen brauchen eine Assistenz-Person.
Das ist eine Person, die im Alltag hilft.
Sie hilft bei Dingen, die man allein nicht kann.
Die Hilfe ist im Urlaub nötig.
Die Hilfe ist wegen der Behinderung da.
Ohne Assistenz-Person kann man nicht verreisen.
Die Eingliederungs-Hilfe kann die Kosten übernehmen.
Das geht nur, wenn die Assistenz-Person wirklich nötig ist.
Die EUTB
Die EUTB hat einen Bericht geschrieben.
EUTB ist eine Beratungs-Stelle.
Sie hilft Menschen mit Behinderung.
Die Beratung kostet nichts.
Teilhabe bedeutet: Überall mitmachen können.
Den Bericht kann man lesen.
Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet)
"Urlaub mit Assistenz – Wer übernimmt die Mehrkosten für die Assistenzperson?" So lautet der Titel eines Beitrags im neuen Newsletter der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). "Urlaub machen ist für viele Menschen selbstverständlich. Auch Menschen mit Behinderungen möchten ihren Urlaub selbstbestimmt gestalten und verreisen. Mit seiner Entscheidung vom 19.05.2022 hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R) klargestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch die notwendigen behinderungsbedingten Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise umfassen können. Die Eingliederungshilfe kann solche behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Assistenz behinderungsbedingt erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund ihrer Behinderung ohne Assistenz keine Urlaubsreise antreten könnte", heißt es u.a. im Bericht der Fachstelle.
Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet)
"Urlaub mit Assistenz – Wer übernimmt die Mehrkosten für die Assistenzperson?" So lautet der Titel eines Beitrags im neuen Newsletter der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). "Urlaub machen ist für viele Menschen selbstverständlich. Auch Menschen mit Behinderungen möchten ihren Urlaub selbstbestimmt gestalten und verreisen. Mit seiner Entscheidung vom 19.05.2022 hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R) klargestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch die notwendigen behinderungsbedingten Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise umfassen können. Die Eingliederungshilfe kann solche behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Assistenz behinderungsbedingt erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund ihrer Behinderung ohne Assistenz keine Urlaubsreise antreten könnte", heißt es u.a. im Bericht der Fachstelle.





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