STUTTGART (kobinet)
Der Land-Tag ist eine Gruppe.
Die Gruppe macht Gesetze.
Die Gesetze gelten für ein Bundes-Land.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Jetzt spricht der Land-Tag über ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll Frauen helfen.
Es hilft Frauen, die Gewalt erlebt haben.
Das Gesetz heißt: Hilfe bei Gewalt.
Ein Verein sagt etwas dazu.
Der Verein heißt VdK.
Das ist ein Sozial-Verband in Deutschland.
Der VdK hilft Menschen bei sozialen Fragen.
Was sagt der VdK?
Frauen brauchen sichere Orte.
Diese Orte heißen Schutz-Plätze.
Ein Schutz-Platz ist ein Platz in einem Haus.
Dort sind Frauen sicher.
Vor Gewalt sind sie dort sicher.
Vor allem Frauen mit wenig Geld brauchen Schutz-Plätze.
Auch Frauen mit Behinderungen brauchen Schutz-Plätze.
Hans-Josef Hotz ist der Chef vom VdK.
Er sagt: Das Gesetz ist gut.
Aber es gibt zu wenig Schutz-Plätze.
Baden-Württemberg muss mehr Schutz-Plätze machen.
Bald soll eine Stelle helfen.
Die Stelle sucht Schutz-Plätze für Frauen.
Aber viele Frauen können die Plätze nicht erreichen.
Einige Frauen haben kein Geld für die Fahrt.
Vor allem Frauen ohne Wohnung haben das Problem.
Frauen mit Behinderungen brauchen oft Hilfe.
Sie brauchen Hilfe im Bus oder Zug.
Manchmal brauchen sie eine Begleit-Person.
Eine Begleit-Person geht mit.
Sie hilft der Frau.
Der VdK sagt: Das Land muss das ändern.
Alle Frauen müssen Schutz-Plätze erreichen können.
Das Land muss dafür sorgen.
Aber das Gesetz kostet Geld.
Das Land hat nicht genug Geld.
Gemeinden sind Städte oder Dörfer.
Sie müssen die Schutz-Plätze bezahlen.
Der VdK macht sich Sorgen.
Hans-Josef Hotz sagt:
Vielleicht gibt es nicht genug Geld.
Dann gibt es vielleicht zu wenig Schutz-Plätze.
Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet)
Anlässlich der Beratung des Entwurfs des Gewalthilfeausführungsgesetzes (GewHAG) im Plenum des Landtages von Baden-Württemberg am 21. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Erreichbarkeit von Schutzplätzen für alle Frauen sicherzustellen. Besonders Frauen mit geringen finanziellen Mitteln und Frauen mit Behinderungen müssten diese tatsächlich erreichen können, betont der Verband. "Der Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote ist vor dem Hintergrund der strukturellen Lücken im Gewalthilfesystem in Baden-Württemberg ein notwendiger Schritt und ausdrücklich zu begrüßen", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.
Künftig solle eine koordinierende Stelle betroffene Frauen an bedarfsgerechte Schutzplätze vermitteln. Das Land müsse jedoch sicherstellen, dass alle Frauen diese Schutzplätze auch erreichen könnten, so Hotz. Frauen, die sich aus einer Gewaltsituation lösen, hätten oft nicht die finanziellen Mittel, um weite Strecken zurückzulegen. Das betreffe insbesondere wohnungslose Frauen und Frauen mit Behinderungen. Diese stoßen auf Barrieren im öffentlichen Raum und im ÖPNV, brauchten eine Assistenz oder Begleitperson. Der VdK fordert das Land auf, die Erreichbarkeit des Schutzplatzes für alle Frauen im Land sicherzustellen.
Zusätzlich gibt der Verband zu bedenken, dass die Finanzierung des Gewalthilfeausführungsgesetzes an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gekoppelt werden soll. Dies gebe Anlass zur Sorge – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen im Land, die für den Gewaltschutz und die Beratung vor Ort zuständig sind.
Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet)
Anlässlich der Beratung des Entwurfs des Gewalthilfeausführungsgesetzes (GewHAG) im Plenum des Landtages von Baden-Württemberg am 21. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Erreichbarkeit von Schutzplätzen für alle Frauen sicherzustellen. Besonders Frauen mit geringen finanziellen Mitteln und Frauen mit Behinderungen müssten diese tatsächlich erreichen können, betont der Verband. "Der Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote ist vor dem Hintergrund der strukturellen Lücken im Gewalthilfesystem in Baden-Württemberg ein notwendiger Schritt und ausdrücklich zu begrüßen", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.
Künftig solle eine koordinierende Stelle betroffene Frauen an bedarfsgerechte Schutzplätze vermitteln. Das Land müsse jedoch sicherstellen, dass alle Frauen diese Schutzplätze auch erreichen könnten, so Hotz. Frauen, die sich aus einer Gewaltsituation lösen, hätten oft nicht die finanziellen Mittel, um weite Strecken zurückzulegen. Das betreffe insbesondere wohnungslose Frauen und Frauen mit Behinderungen. Diese stoßen auf Barrieren im öffentlichen Raum und im ÖPNV, brauchten eine Assistenz oder Begleitperson. Der VdK fordert das Land auf, die Erreichbarkeit des Schutzplatzes für alle Frauen im Land sicherzustellen.
Zusätzlich gibt der Verband zu bedenken, dass die Finanzierung des Gewalthilfeausführungsgesetzes an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gekoppelt werden soll. Dies gebe Anlass zur Sorge – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen im Land, die für den Gewaltschutz und die Beratung vor Ort zuständig sind.





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