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Schutzplätze müssen für Frauen mit Behinderungen erreichbar sein

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Foto: VdK Baden-Württenberg

STUTTGART (kobinet)

Anlässlich der Beratung des Entwurfs des Gewalthilfeausführungsgesetzes (GewHAG) im Plenum des Landtages von Baden-Württemberg am 21. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Erreichbarkeit von Schutzplätzen für alle Frauen sicherzustellen. Besonders Frauen mit geringen finanziellen Mitteln und Frauen mit Behinderungen müssten diese tatsächlich erreichen können, betont der Verband. "Der Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote ist vor dem Hintergrund der strukturellen Lücken im Gewalthilfesystem in Baden-Württemberg ein notwendiger Schritt und ausdrücklich zu begrüßen", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.

Künftig solle eine koordinierende Stelle betroffene Frauen an bedarfsgerechte Schutzplätze vermitteln. Das Land müsse jedoch sicherstellen, dass alle Frauen diese Schutzplätze auch erreichen könnten, so Hotz. Frauen, die sich aus einer Gewaltsituation lösen, hätten oft nicht die finanziellen Mittel, um weite Strecken zurückzulegen. Das betreffe insbesondere wohnungslose Frauen und Frauen mit Behinderungen. Diese stoßen auf Barrieren im öffentlichen Raum und im ÖPNV, brauchten eine Assistenz oder Begleitperson. Der VdK fordert das Land auf, die Erreichbarkeit des Schutzplatzes für alle Frauen im Land sicherzustellen.

Zusätzlich gibt der Verband zu bedenken, dass die Finanzierung des Gewalthilfeausführungsgesetzes an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gekoppelt werden soll. Dies gebe Anlass zur Sorge – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen im Land, die für den Gewaltschutz und die Beratung vor Ort zuständig sind.

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