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Fehlende Selbstbestimmung und Regelungen für Erwachsenenvertretung in Österreich kritisiert

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Genf / Wien (kobinet)

"Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich noch ausbaufähig. Das stellte Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag, 19. Oktober in seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf fest. 'Der Wille der Menschen wird übergangen', kritisierte Achitz, und: 'Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen.' Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens 'Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)', wirksam seit 1978. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) führt derzeit eine Staatenprüfung durch, in die auch die Volksanwaltschaft und ihr Bericht berücksichtigt wird", heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zur Staatenprüfung Österreichs.

Die Volksanwaltschaft erhalte dem Bericht zufolge wiederholt Beschwerden von Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretern, die berichten, dass über ihr Leben ohne ihre Zustimmung entschieden werde. Volksanwalt Achitz wird wie folgt zitiert: "Betroffene wurden beispielsweise gegen ihren Willen und den Willen ihrer Angehörigen dazu gedrängt, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu ziehen. Andere berichten, dass ihnen nicht ausreichend Geld, Medikamente oder Heilbehandlungen zur Verfügung gestellt werden."

Link zum BIZEPS-Bericht

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