Genf / Wien (kobinet)
In Österreich entscheiden Menschen mit Behinderung zu wenig selbst.
Eine Behinderung bedeutet:
Manche Dinge sind für diese Menschen schwerer.
Sie brauchen oft Hilfe.
Selbst-bestimmung bedeutet:
Jeder darf für sich selbst entscheiden.
Niemand darf für einen anderen entscheiden.
Die Volks-Anwaltschaft sagt:
Das ist nicht gut.
Ein Volks-Anwalt ist eine Person.
Diese Person prüft:
Werden die Rechte von Menschen eingehalten?
Sie hilft, wenn jemand unfair behandelt wird.
Bernhard Achitz ist ein Volks-Anwalt.
Er sagt:
Viele beachten den Willen von Menschen mit Behinderung nicht.
Bei wichtigen Entscheidungen fragt man sie zu selten.
Österreich hat einen Vertrag unterschrieben.
In dem Vertrag steht:
Alle Menschen haben Rechte.
Jeder darf frei leben.
Jeder darf mit-bestimmen.
Der Vertrag heißt:
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Österreich muss den Vertrag seit 1978 einhalten.
Eine Gruppe prüft das.
Die Gruppe heißt:
UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Das ist eine Gruppe von Experten.
Sie prüfen:
Halten Länder die Rechte von Menschen ein?
Zum Beispiel:
Das Recht auf Arbeit.
Das Recht auf Gesundheit.
Das Recht auf Bildung.
Die Volks-Anwaltschaft bekommt viele Beschwerden.
Eine Beschwerde bedeutet:
Man sagt, dass etwas nicht gut ist.
Man will, dass sich etwas ändert.
Viele Beschwerden kommen von Menschen mit Erwachsenen-Vertretern.
Ein Erwachsenen-Vertreter ist eine Person.
Diese Person entscheidet für einen anderen Erwachsenen.
Das Gericht bestimmt, wer das sein darf.
Betroffene sagen:
Über mein Leben wird ohne mich entschieden.
Ich will das nicht.
Bernhard Achitz sagt:
Manche Menschen müssen umziehen.
Sie wollen nicht in ein Heim.
Aber sie werden dazu gezwungen.
Auch ihre Familien wollen das nicht.
Bernhard Achitz sagt:
Manche bekommen zu wenig Geld.
Manche bekommen zu wenig Medizin.
Foto: public domain
Genf / Wien (kobinet)
"Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich noch ausbaufähig. Das stellte Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag, 19. Oktober in seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf fest. 'Der Wille der Menschen wird übergangen', kritisierte Achitz, und: 'Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen.' Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens 'Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)', wirksam seit 1978. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) führt derzeit eine Staatenprüfung durch, in die auch die Volksanwaltschaft und ihr Bericht berücksichtigt wird", heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zur Staatenprüfung Österreichs.
Die Volksanwaltschaft erhalte dem Bericht zufolge wiederholt Beschwerden von Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretern, die berichten, dass über ihr Leben ohne ihre Zustimmung entschieden werde. Volksanwalt Achitz wird wie folgt zitiert: "Betroffene wurden beispielsweise gegen ihren Willen und den Willen ihrer Angehörigen dazu gedrängt, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu ziehen. Andere berichten, dass ihnen nicht ausreichend Geld, Medikamente oder Heilbehandlungen zur Verfügung gestellt werden."
Foto: public domain
Genf / Wien (kobinet)
"Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich noch ausbaufähig. Das stellte Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag, 19. Oktober in seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf fest. 'Der Wille der Menschen wird übergangen', kritisierte Achitz, und: 'Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen.' Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens 'Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)', wirksam seit 1978. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) führt derzeit eine Staatenprüfung durch, in die auch die Volksanwaltschaft und ihr Bericht berücksichtigt wird", heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zur Staatenprüfung Österreichs.
Die Volksanwaltschaft erhalte dem Bericht zufolge wiederholt Beschwerden von Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretern, die berichten, dass über ihr Leben ohne ihre Zustimmung entschieden werde. Volksanwalt Achitz wird wie folgt zitiert: "Betroffene wurden beispielsweise gegen ihren Willen und den Willen ihrer Angehörigen dazu gedrängt, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu ziehen. Andere berichten, dass ihnen nicht ausreichend Geld, Medikamente oder Heilbehandlungen zur Verfügung gestellt werden."





Lesermeinungen