NOTTWIL (kobinet)
Ein Bericht zeigt:
Viele Bahn-Höfe sind nicht gut für alle.
Viele Bus-Haltestellen sind auch nicht gut für alle.
Wer hat den Bericht geprüft?
Eine Gruppe hat den Bericht geprüft.
Die Gruppe heißt Paraplegiker-Vereinigung Schweiz.
Das ist eine Gruppe für Menschen im Roll-Stuhl.
Die Gruppe hilft Menschen im Roll-Stuhl.
Wer hat den Bericht gemacht?
Das Bundes-Amt für Verkehr hat den Bericht gemacht.
Das Bundes-Amt für Verkehr heißt kurz BAV.
Das BAV ist eine Behörde in der Schweiz.
Das BAV kümmert sich um Züge und Busse.
Was steht im Bericht?
Der Bericht heißt Stand-Bericht 2026.
Der Bericht zeigt die Situation jetzt.
Der Bericht ist über ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz heißt kurz BehiG.
Das BehiG hilft Menschen mit Behinderung.
Das BehiG sagt: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.
Das Gesetz sagt auch:
Bahn-Höfe müssen barriere-frei sein.
Bus-Haltestellen müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet:
Alle Menschen können etwas gut nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Die Umbauten sollten bis Ende 2023 fertig sein.
Aber die Umbauten dürfen nicht zu teuer sein.
Die Umbauten dürfen auch nicht zu schwer sein.
Wie viele Bahn-Höfe sind barriere-frei?
Ende 2025 waren 1.168 Bahn-Höfe barriere-frei.
In der Schweiz gibt es etwa 1.800 Bahn-Höfe.
Bis Ende 2029 sollen 193 Bahn-Höfe mehr barriere-frei sein.
Wie viele Bus-Haltestellen sind barriere-frei?
Die Hälfte der Bus-Haltestellen ist gut nutzbar.
Das sind etwa 12.500 Haltestellen.
Manche Menschen brauchen Hilfe vom Personal.
42 Prozent der Haltestellen sind nicht gut nutzbar.
Das sind etwa 10.500 Haltestellen.
Für diese Haltestellen gibt es Ersatz-Angebote.
Ersatz-Angebote sind andere Möglichkeiten.
Zum Beispiel Shuttle-Dienste.
Shuttle-Dienste bringen Menschen von einem Ort zum anderen.
Foto: public domain
NOTTWIL (kobinet)
Die Paraplegiker-Vereinigung der Schweiz hat den neuen Standbericht 2026 des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hinsichtlich der Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bushaltestellen veröffentlicht. Demnach waren 1.168 der rund 1.800 Bahnhöfe Ende 2025 barrierefrei nutzbar. Bis Ende 2029 sollen weitere 193 Bahnhöfe angepasst werden. 50 Prozent der rund 25.000 Bushaltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar, teilweise mit Unterstützung des Personals. 42 Prozent können nicht genutzt werden. Dort werden Ersatzmaßnahmen angeboten, welche in der Regel aus Leistungen der Shuttle-Dienste bestehen. Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hätten auch in der Schweiz Bahnhöfe und Bushaltestellen bis Ende 2023 angepasst werden müssen, sofern die Umbauten verhältnismäßig sind.
Foto: public domain
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Die Paraplegiker-Vereinigung der Schweiz hat den neuen Standbericht 2026 des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hinsichtlich der Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bushaltestellen veröffentlicht. Demnach waren 1.168 der rund 1.800 Bahnhöfe Ende 2025 barrierefrei nutzbar. Bis Ende 2029 sollen weitere 193 Bahnhöfe angepasst werden. 50 Prozent der rund 25.000 Bushaltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar, teilweise mit Unterstützung des Personals. 42 Prozent können nicht genutzt werden. Dort werden Ersatzmaßnahmen angeboten, welche in der Regel aus Leistungen der Shuttle-Dienste bestehen. Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hätten auch in der Schweiz Bahnhöfe und Bushaltestellen bis Ende 2023 angepasst werden müssen, sofern die Umbauten verhältnismäßig sind.





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