Dresden (kobinet)
Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen
Das Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen ist ein Verein.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Der Verein heißt auch: ZsL Sachsen.
Der Verein hat eine Bitte an die Politiker.
Eine Bitte an Politiker nennt man: Petition.
Die Petition heißt:
Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet:
Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
Damit sie am Leben teilnehmen können.
Und keine Kürzungen bei der sozialen Teilhabe.
Soziale Teilhabe bedeutet:
Menschen mit Behinderung können überall mitmachen.
Zum Beispiel bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Kürzungen bedeutet:
Es gibt weniger Geld oder Hilfe als vorher.
Der Verein braucht 2.500 Unterschriften für die Petition.
Das nennt man: Quorum.
Quorum ist eine bestimmte Anzahl.
Wenn genug Menschen etwas tun, passiert etwas Wichtiges.
Dann hören die Politiker die Petition an.
Eine Anhörung ist ein Treffen.
Politiker hören sich Meinungen von anderen Menschen an.
2.559 Menschen haben die Petition schon unterschrieben.
Das hat der Verein in einer Presse-Mitteilung gesagt.
Eine Presse-Mitteilung ist ein kurzer Text.
Der Verein schreibt wichtige Neuigkeiten auf.
Dann schickt er den Text an Zeitungen.
Das ist ein Erfolg für den Verein.
Das sagt der Verein zu dem Erfolg
Manuel Schramm
Manuel Schramm ist der Chef vom ZsL Sachsen.
Er sagt:
Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg.
Danke an alle, die mitgemacht haben.
Viele Menschen haben die Petition unterschrieben.
Das zeigt:
Die Eingliederungs-Hilfe ist für viele Menschen wichtig.
Aber das ist erst ein kleiner Erfolg.
Der Verein will noch mehr erreichen.
Er will eine Anhörung im Landtag von Sachsen.
Im Landtag arbeiten Politiker aus Sachsen.
Sie machen Gesetze für Sachsen.
Der Verein will dort über die Petition sprechen.
Ein Politiker arbeitet in der Politik.
Die Bürger wählen den Politiker.
Selbst-bestimmung darf nicht teuer sein
Der Verein ist gegen Kürzungen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet:
Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
Damit sie selbst-bestimmt leben können.
Selbst-bestimmt Leben bedeutet:
Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Manuel Schramm
Manuel Schramm sagt:
Manche Politiker wollen sparen.
Sie wollen weniger Geld für die Eingliederungs-Hilfe ausgeben.
Das findet der Verein schlecht.
Manuel Schramm sagt:
Die Eingliederungs-Hilfe ist kein Luxus.
Sie ist ein Recht.
Sie hilft Menschen mit Behinderung.
Sie können selbst entscheiden, wo sie wohnen.
Sie können selbst entscheiden, wie sie arbeiten.
Sie können selbst entscheiden, wie sie am Leben teilnehmen.
Das fordert der Verein
Der Verein will:
- Jeder Mensch soll sein Recht auf Hilfe behalten.
- Jeder Mensch soll selbst wählen können.
- Jeder Mensch soll die Hilfe bekommen, die er braucht.
- Menschen mit Behinderung sollen bei politischen Entscheidungen mitreden.
Manuel Schramm sagt:
Sachsen darf nicht bei der Eingliederungs-Hilfe sparen.
Das haben schon andere Bundes-Länder gesagt.
Zum Beispiel Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Das nächste Ziel: Anhörung im Landtag
Jetzt hat der Verein genug Unterschriften.
Aber der Petitions-Ausschuss muss zustimmen.
Ein Petitions-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Die Gruppe arbeitet im Parlament.
Der Ausschuss entscheidet:
Gibt es eine Anhörung im Landtag?
Der Verein will die Anhörung.
Dort sollen Menschen mit Behinderung sprechen.
Sie sollen von ihren Erfahrungen erzählen.
Sie sollen von ihren Sorgen erzählen.
Manuel Schramm
Manuel Schramm sagt:
Es geht um Menschen.
Nicht um Zahlen.
Jeder Mensch ist anders.
Jeder Mensch hat andere Wünsche.
Deshalb müssen Menschen mit Behinderung mitreden.
Der Verein will weiter mit den Politikern sprechen.
Er plant auch eine Demonstration.
Bei einer Demonstration treffen sich viele Menschen.
Die Menschen zeigen ihre Meinung auf der Straße.
Die Demonstration ist vor dem Landtag.
Der Verein will sich weiter für die Eingliederungs-Hilfe einsetzen.
Und für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Darin steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen.
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Er folgt den Regeln der DIN SPEC 33429.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL Sachsen) hat mit seiner Petition "Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe" das erforderliche Quorum von 2.500 Mitzeichnungen erreicht. Bereits vor Beendigung der Petition unterstützten 2.559 Menschen die Forderungen des Vereins, wie dieser in einer Presseinformation mitteilte. Für das ZsL Sachsen ist dies ein wichtiger Zwischenerfolg und zugleich ein deutliches Signal an die sächsische Landespolitik. "Wir freuen uns riesig über diesen gemeinsamen Erfolg. Ich möchte mich bei allen bedanken, die unsere Petition unterschrieben, geteilt und unterstützt haben. Die vielen Mitzeichnungen zeigen, wie sehr die Zukunft der Eingliederungshilfe die Menschen bewegt. Aber das erreichte Quorum ist erst ein Zwischenschritt. Unser nächstes Ziel ist eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag. Denn wir wollen nicht nur Unterschriften sammeln, sondern mit unseren Forderungen auch politisch etwas bewegen", erklärte Manuel Schramm, Vorsitzender des ZsL Sachsen.
Selbstbestimmung darf nicht zum Kostenfaktor werden
Mit der Petition wendet sich der Verein gegen Kürzungen und Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe. Besonders kritisch sieht das ZsL Sachsen Bestrebungen, Unterstützungsleistungen aus Kostengründen zu pauschalieren oder Menschen mit Behinderungen zur gemeinsamen Nutzung von Assistenzleistungen zu verpflichten. "Für viele Menschen entscheidet die Eingliederungshilfe darüber, ob sie selbstbestimmt leben, wohnen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Es geht nicht um Luxus, sondern um grundlegende Rechte", betonte Manuel Schramm.
Das ZsL Sachsen fordert insbesondere den Erhalt individueller Rechtsansprüche, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, bedarfsgerechte persönliche Assistenz und eine verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungen. "Wir fordern, dass Sachsen ebenso wie Bremen und Mecklenburg-Vorpommern öffentlich erklärt, dass die Entlastung der Kommunen nicht auf Kosten der Eingliederungshilfe gehen darf", heißt es vom ZsL Sachsen.
Nächstes Ziel: Öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag
Mit dem Erreichen des Quorums ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Ob eine öffentliche Anhörung stattfindet, entscheidet jedoch der Petitionsausschuss des Landtags. Das ZsL Sachsen setzt sich dafür ein, dass diese Möglichkeit genutzt wird. Menschen mit Behinderungen sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen, Sorgen und Forderungen selbst vor den Abgeordneten darzulegen. "Wir wollen, dass über die Zukunft der Eingliederungshilfe nicht anhand von Haushaltszahlen entschieden wird. Hinter jeder Leistung steht ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Lebensvorstellungen. Deshalb müssen wir selbst zu Wort kommen, wenn über unsere Rechte entschieden wird", so Manuel Schramm.
Um den Forderungen weiterhin Nachdruck zu verleihen, möchte das ZsL Sachsen den Austausch mit den Fraktionen des Sächsischen Landtags weiterführen. Darüber hinaus plant der Verein eine öffentlichen Demonstration während einer Sitzungswoche vor dem Sächsischen Landtag. Das ZsL Sachsen wird sich also weiterhin für eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe und die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL Sachsen) hat mit seiner Petition "Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe" das erforderliche Quorum von 2.500 Mitzeichnungen erreicht. Bereits vor Beendigung der Petition unterstützten 2.559 Menschen die Forderungen des Vereins, wie dieser in einer Presseinformation mitteilte. Für das ZsL Sachsen ist dies ein wichtiger Zwischenerfolg und zugleich ein deutliches Signal an die sächsische Landespolitik. "Wir freuen uns riesig über diesen gemeinsamen Erfolg. Ich möchte mich bei allen bedanken, die unsere Petition unterschrieben, geteilt und unterstützt haben. Die vielen Mitzeichnungen zeigen, wie sehr die Zukunft der Eingliederungshilfe die Menschen bewegt. Aber das erreichte Quorum ist erst ein Zwischenschritt. Unser nächstes Ziel ist eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag. Denn wir wollen nicht nur Unterschriften sammeln, sondern mit unseren Forderungen auch politisch etwas bewegen", erklärte Manuel Schramm, Vorsitzender des ZsL Sachsen.
Selbstbestimmung darf nicht zum Kostenfaktor werden
Mit der Petition wendet sich der Verein gegen Kürzungen und Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe. Besonders kritisch sieht das ZsL Sachsen Bestrebungen, Unterstützungsleistungen aus Kostengründen zu pauschalieren oder Menschen mit Behinderungen zur gemeinsamen Nutzung von Assistenzleistungen zu verpflichten. "Für viele Menschen entscheidet die Eingliederungshilfe darüber, ob sie selbstbestimmt leben, wohnen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Es geht nicht um Luxus, sondern um grundlegende Rechte", betonte Manuel Schramm.
Das ZsL Sachsen fordert insbesondere den Erhalt individueller Rechtsansprüche, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, bedarfsgerechte persönliche Assistenz und eine verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungen. "Wir fordern, dass Sachsen ebenso wie Bremen und Mecklenburg-Vorpommern öffentlich erklärt, dass die Entlastung der Kommunen nicht auf Kosten der Eingliederungshilfe gehen darf", heißt es vom ZsL Sachsen.
Nächstes Ziel: Öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag
Mit dem Erreichen des Quorums ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Ob eine öffentliche Anhörung stattfindet, entscheidet jedoch der Petitionsausschuss des Landtags. Das ZsL Sachsen setzt sich dafür ein, dass diese Möglichkeit genutzt wird. Menschen mit Behinderungen sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen, Sorgen und Forderungen selbst vor den Abgeordneten darzulegen. "Wir wollen, dass über die Zukunft der Eingliederungshilfe nicht anhand von Haushaltszahlen entschieden wird. Hinter jeder Leistung steht ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Lebensvorstellungen. Deshalb müssen wir selbst zu Wort kommen, wenn über unsere Rechte entschieden wird", so Manuel Schramm.
Um den Forderungen weiterhin Nachdruck zu verleihen, möchte das ZsL Sachsen den Austausch mit den Fraktionen des Sächsischen Landtags weiterführen. Darüber hinaus plant der Verein eine öffentlichen Demonstration während einer Sitzungswoche vor dem Sächsischen Landtag. Das ZsL Sachsen wird sich also weiterhin für eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe und die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen.





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