MÜNCHEN (kobinet)
Eine Gruppe in Bayern
In Bayern gibt es eine Gruppe.
Die Gruppe heißt LVBYGL.
LVBYGL bedeutet: Landes-Verband der Bayern für gehörlose Menschen.
Das ist eine große Gruppe.
Viele kleine Gruppen arbeiten zusammen.
Sie kommen aus einem Bundes-Land.
Der LVBYGL hat dem Bayerischen Land-Tag etwas geschickt.
Das nennt man Stellungnahme.
Eine Stellungnahme bedeutet: Man sagt seine Meinung zu einem Thema.
Gebärden-Sprache in Schulen
Das Thema war Gebärden-Sprache in Schulen.
Gebärden-Sprache ist eine Sprache.
Man spricht sie mit den Händen.
Und mit dem Gesicht.
Gehörlose Menschen nutzen diese Sprache.
Der Bayerische Land-Tag ist ein Haus.
Es steht in München.
Dort arbeiten Politiker.
Die Politiker machen Gesetze für Bayern.
Berichte von gehörlosen Menschen
Der LVBYGL hat Berichte gesammelt.
140 gehörlose Menschen haben erzählt.
Gehörlose Menschen können nicht hören.
Oder sie hören nur sehr wenig.
Die Menschen kommen aus ganz Bayern.
Sie haben ihre Erlebnisse aufgeschrieben.
Oder sie haben Videos gemacht.
In den Videos nutzen sie Deutsche Gebärden-Sprache.
Das ist eine Sprache mit Hand-Zeichen.
Und mit Gesichts-Ausdrücken.
Gehörlose Menschen in Deutschland verstehen sie.
Früheres Verbot von Gebärden-Sprache
Die Menschen haben berichtet:
Früher war Gebärden-Sprache in Schulen verboten.
Ein Verbot bedeutet: Etwas ist nicht erlaubt.
Die Regierung hat das gesagt.
Lehrer haben das Verbot durchgesetzt.
Sie haben Gewalt angewendet.
Manche Lehrer haben Kinder geschlagen.
Mit Stöcken oder Linealen.
Oder sie haben Ohr-Feigen gegeben.
Manche Kinder wurden eingesperrt.
Andere Kinder durften nicht essen.
Das passierte in vielen Schulen.
Die Schulen waren in Bayern.
Folgen bis heute
Die Folgen gibt es heute noch.
Der LVBYGL sagt:
Früher waren die Noten für Sprechen wichtig.
Die Noten haben über die Schule entschieden.
Die Bayerische Staats-Regierung sagt:
Es gab kein offizielles Verbot.
Aber der LVBYGL sagt:
Wichtig ist, was in den Schulen passiert ist.
Nicht, was auf dem Papier stand.
Forderungen des LVBYGL
Marcus Willam ist der Chef vom LVBYGL.
Er sagt:
140 Menschen haben ihre Geschichten erzählt.
Viele haben das zum ersten Mal gemacht.
Jetzt muss Bayern etwas tun.
Bayern muss das Unrecht zugeben.
Unrecht bedeutet: Etwas ist nicht fair.
Oder etwas ist gegen die Regeln.
Bayern muss sich entschuldigen.
Das muss schnell passieren.
Die betroffenen Menschen sollen das noch erleben.
Der Bayerische Land-Tag hat gesagt:
Das Verbot von Gebärden-Sprache muss aufgearbeitet werden.
Aufgearbeitet bedeutet: Experten schauen sich an, was passiert ist.
Sie wollen verstehen, warum das passiert ist.
Alle Politiker waren dafür.
Beispiele aus anderen Bundes-Ländern
Andere Bundes-Länder haben schon etwas gemacht.
Hamburg hat 2025 etwas gemacht.
Hessen hat 2026 etwas gemacht.
Der LVBYGL will 6 Dinge von Bayern.
1. Bayern soll sich offiziell entschuldigen.
2. Eine unabhängige Gruppe soll die Geschichte untersuchen.
3. Bayern soll zugeben:
Das Verbot war schädlich.
4. Bayern soll Geld geben.
Das Geld nennt man Entschädigungs-Fonds.
Ein Entschädigungs-Fonds ist ein Topf mit Geld.
Das Geld ist für Menschen.
Denen ist Unrecht passiert.
5. Es soll mehr Therapie-Angebote geben.
Die Therapie-Angebote sollen in Deutscher Gebärden-Sprache sein.
Therapie-Angebote sind Hilfen.
Menschen können dort über ihre Probleme sprechen.
Oder sie machen Übungen.
6. Alle Förder-Schulen sollen Gebärden-Sprache unterrichten.
Förder-Schulen sind Schulen.
Dort lernen Kinder mit besonderem Bedarf.
Fach-Gespräch im Land-Tag
Am 22. Oktober 2026 gibt es ein Fach-Gespräch.
Ein Fach-Gespräch ist ein Treffen.
Experten sprechen über ein Thema.
Das Gespräch ist im Bayerischen Land-Tag.
Es beginnt um 9:15 Uhr.
Man kann es live im Internet sehen.
Es gibt Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Hier kann man es sehen:
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) hat seine Stellungnahme zum Fachgespräch "Gebärdensprachverbot in bayerischen Schulen aufarbeiten" beim Bayerischen Landtag eingereicht. Darin dokumentiert der Verband die Erfahrungen von über 140 gehörlosen Menschen aus ganz Bayern, die schriftlich oder per Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ihre Erlebnisse schilderten. Die Berichte zeigen, dass das Verbot der Gebärdensprache mit Gewalt durchgesetzt wurde – etwa durch Schläge mit Stock und Lineal, Ohrfeigen, Einsperren oder Essensentzug. Dies geschah an Schulen in ganz Bayern und hält in seinen Folgen bis heute an. Zeugnisse belegen zudem, wie stark die Sprechnote über den Bildungsweg entschied.
Die Staatsregierung bestreitet in ihrem Bericht an den Landtag vom 27. August 2026, dass ein "formales Verbot der Gebärdensprache" jemals bestanden habe. Entscheidend sei jedoch, was in Klassenzimmern und Internaten geschah, betont der LVBYGL.
"Über 140 Menschen haben uns anvertraut, was ihnen als Kinder angetan wurde – viele zum ersten Mal in ihrem Leben. Jetzt ist der Freistaat am Zug: Er muss das Unrecht anerkennen und sich entschuldigen, solange die Betroffenen noch leben", sagte Marcus Willam, Landesvorsitzender des LVBYGL.
Der Bayerische Landtag hatte am 21. Mai 2026 einstimmig beschlossen, das Gebärdensprachverbot aufzuarbeiten. Andere Bundesländer wie Hamburg (2025) und Hessen (2026) haben bereits Konsequenzen gezogen.
Der LVBYGL fordert vom Freistaat sechs konkrete Maßnahmen:
1. Eine offizielle Entschuldigung für das Unrecht.
2. Eine unabhängige Aufarbeitung mit Einbeziehung der Betroffenen.
3. Die Anerkennung von Sprachdeprivation als Schädigung nach SGB XIV.
4. Die Einrichtung eines bayerischen Entschädigungsfonds, der auch Tagesschülerinnen und Tagesschüler einschließt.
5. Den Ausbau von Psychotherapieangeboten in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
6. Die flächendeckende Einführung bimodal-bilingualer Bildung mit DGS an allen Förderzentren.
Das Fachgespräch im Bayerischen Landtag findet am 22. Oktober 2026 ab 9:15 Uhr statt. Es wird live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/livestreams. Die Stellungnahme des LVBYGL ist unter www.lvby.de abrufbar.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) hat seine Stellungnahme zum Fachgespräch "Gebärdensprachverbot in bayerischen Schulen aufarbeiten" beim Bayerischen Landtag eingereicht. Darin dokumentiert der Verband die Erfahrungen von über 140 gehörlosen Menschen aus ganz Bayern, die schriftlich oder per Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ihre Erlebnisse schilderten. Die Berichte zeigen, dass das Verbot der Gebärdensprache mit Gewalt durchgesetzt wurde – etwa durch Schläge mit Stock und Lineal, Ohrfeigen, Einsperren oder Essensentzug. Dies geschah an Schulen in ganz Bayern und hält in seinen Folgen bis heute an. Zeugnisse belegen zudem, wie stark die Sprechnote über den Bildungsweg entschied.
Die Staatsregierung bestreitet in ihrem Bericht an den Landtag vom 27. August 2026, dass ein "formales Verbot der Gebärdensprache" jemals bestanden habe. Entscheidend sei jedoch, was in Klassenzimmern und Internaten geschah, betont der LVBYGL.
"Über 140 Menschen haben uns anvertraut, was ihnen als Kinder angetan wurde – viele zum ersten Mal in ihrem Leben. Jetzt ist der Freistaat am Zug: Er muss das Unrecht anerkennen und sich entschuldigen, solange die Betroffenen noch leben", sagte Marcus Willam, Landesvorsitzender des LVBYGL.
Der Bayerische Landtag hatte am 21. Mai 2026 einstimmig beschlossen, das Gebärdensprachverbot aufzuarbeiten. Andere Bundesländer wie Hamburg (2025) und Hessen (2026) haben bereits Konsequenzen gezogen.
Der LVBYGL fordert vom Freistaat sechs konkrete Maßnahmen:
1. Eine offizielle Entschuldigung für das Unrecht.
2. Eine unabhängige Aufarbeitung mit Einbeziehung der Betroffenen.
3. Die Anerkennung von Sprachdeprivation als Schädigung nach SGB XIV.
4. Die Einrichtung eines bayerischen Entschädigungsfonds, der auch Tagesschülerinnen und Tagesschüler einschließt.
5. Den Ausbau von Psychotherapieangeboten in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
6. Die flächendeckende Einführung bimodal-bilingualer Bildung mit DGS an allen Förderzentren.
Das Fachgespräch im Bayerischen Landtag findet am 22. Oktober 2026 ab 9:15 Uhr statt. Es wird live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/livestreams. Die Stellungnahme des LVBYGL ist unter www.lvby.de abrufbar.





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