Berlin (kobinet)
Die Bau-Minister von den 16 Bundes-Ländern haben etwas beschlossen.
Die Bundes-Länder sind die 16 Teile von Deutschland.
Jedes Bundes-Land hat eigene Regeln.
Die Minister haben über barriere-freies Bauen gesprochen.
Barriere-freies Bauen heißt:
Häuser und Wohnungen so bauen, dass alle Menschen sie nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Auch ältere Menschen.
Die Minister wollen mehr barriere-freie Wohnungen bauen.
Sie wollen das von Anfang an beachten.
Sie wollen die Wünsche von Menschen mit Behinderung ernst nehmen.
Wer hat das gesagt?
Der Landes-Beauftragte für Inklusion aus Sachsen hat das gesagt.
Der Landes-Beauftragte ist eine Person.
Diese Person setzt sich für Inklusion ein.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen sollen dabei sein.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Die Minister wollen die Regeln für barriere-freies Bauen gleich machen.
Alle Regeln sollen gleich sein.
So gibt es keine Unterschiede mehr.
Die Minister wollen auch Geld für barriere-freie Wohnungen geben.
Die Minister wollen die Beauftragten für Menschen mit Behinderung einbeziehen.
Die Beauftragten setzen sich für die Rechte ein.
Sie helfen, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Die Beauftragten sollen mitreden.
Sie sollen bei neuen Bau-Regeln helfen.
Das Büro vom Landes-Beauftragten hat den Beschluss veröffentlicht.
Das Büro heißt Geschäfts-Stelle.
Foto: Sandra Kissling-Thomas, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Berlin (kobinet)
Die Bauministerkonferenz hat am 10. und 11. September 2026 in Berlin einen Beschluss zur Stärkung des barrierefreien Bauens und Wohnens unter Tagesordnungspunkt 27 gefasst. Darin wird betont, Barrierefreiheit im Wohnungsbau von Anfang an zu berücksichtigen und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bau- und Wohnungswesen angemessen einzubeziehen. Darauf hat der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen aufmerksam gemacht. Der Beschluss sieht vor, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu harmonisieren sowie Fördermöglichkeiten und Investitionsanreize für barrierefreie Wohnungen im Neubau und Bestand zu prüfen. Zudem ist eine stärkere Einbindung der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB) in den fachlichen Austausch und bei geplanten Änderungen relevanter Bauvorschriften vorgesehen.
Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hat den Beschluss auf ihrer Website veröffentlicht.
Foto: Sandra Kissling-Thomas, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Berlin (kobinet)
Die Bauministerkonferenz hat am 10. und 11. September 2026 in Berlin einen Beschluss zur Stärkung des barrierefreien Bauens und Wohnens unter Tagesordnungspunkt 27 gefasst. Darin wird betont, Barrierefreiheit im Wohnungsbau von Anfang an zu berücksichtigen und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bau- und Wohnungswesen angemessen einzubeziehen. Darauf hat der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen aufmerksam gemacht. Der Beschluss sieht vor, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu harmonisieren sowie Fördermöglichkeiten und Investitionsanreize für barrierefreie Wohnungen im Neubau und Bestand zu prüfen. Zudem ist eine stärkere Einbindung der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB) in den fachlichen Austausch und bei geplanten Änderungen relevanter Bauvorschriften vorgesehen.
Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hat den Beschluss auf ihrer Website veröffentlicht.





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