ERFURT (kobinet)
Einige Menschen durften nicht ins Fest-Zelt.
Diese Menschen haben eine Behinderung.
Sie fühlten sich ungerecht behandelt.
Ungerecht behandelt bedeutet:
Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist nicht fair.
Das nennt man Benachteiligung.
Die Menschen haben sich beschwert.
Eine Beschwerde ist:
Jemand sagt: Mir geht es nicht gut.
Oder: Ich bin unzufrieden.
Die Menschen sagten:
Wir durften nicht ins Fest-Zelt.
Wir fühlten uns benachteiligt.
Der Thüringer Landes-Beauftragte hat das geprüft.
Das ist eine Person.
Sie kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Das nennt man: TLMB.
TLMB ist kurz für:
Thüringer Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen.
Der TLMB hat die Vorwürfe geprüft.
Ein Vorwurf ist:
Jemand sagt: Du hast etwas falsch gemacht.
Am 13. Oktober 2026 war der TLMB dort.
Dort bedeutet:
Wo das Fest stattfand.
Dort waren auch:
- Der Zelt-Betreiber
- Der Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt
- Die Sicherheits-Leute
Zelt-Betreiber ist:
Eine Person oder Firma.
Sie ist für das Zelt verantwortlich.
Sicherheits-Leute sind:
Sie passen auf, dass nichts Schlimmes passiert.
Das Ergebnis war:
Das Zelt war zu voll.
Es durften keine Menschen mehr rein.
Das galt für alle.
Mit und ohne Behinderung.
Nur Menschen mit Reservierung durften rein.
Oder Menschen mit einem Arm-Band.
Arm-Band ist:
Ein Band am Arm.
Es zeigt: Diese Person darf rein.
Einige Menschen hatten einen Rollator.
Rollator ist:
Eine Geh-Hilfe mit Rädern.
Andere saßen im Rollstuhl.
Rollstuhl ist:
Ein Stuhl mit Rädern.
Menschen fahren damit, wenn sie nicht gehen können.
Diese Hilfen waren nicht der Grund.
Die Menschen durften nicht rein.
Weil das Zelt voll war.
Der TLMB sagt:
Das Zelt ist fast barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet:
Alle Menschen können es gut nutzen.
Egal, ob sie eine Behinderung haben.
Es gibt extra Plätze für Rollstuhl-Fahrer.
Aber ein Zelt kann voll werden.
Dann darf niemand mehr rein.
Das gilt für alle.
Das ist keine Benachteiligung.
Der TLMB sagt:
Prüft erst die Fakten.
Urteilt nicht zu schnell.
Der TLMB sagt:
Die Fakten zeigen: Das Zelt war zu voll.
Das war der Grund.
Der TLMB sagt:
Man soll nicht denken:
Die Menschen wurden extra ausgeschlossen.
Das stimmt nicht.
Für das nächste Fest gibt es eine Vereinbarung.
Vereinbarung ist:
Eine Absprache.
Mehrere sagen: So machen wir es.
Der Ober-Bürgermeister von Erfurt hat zugestimmt.
Ober-Bürgermeister ist:
Der Chef der Stadt Erfurt.
Der TLMB hilft bei der Planung.
So soll das Fest für alle gut sein.
Foto: Pixabay/lapping
ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat nach einer Beschwerde von Betroffenen die Vorwürfe einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beim Einlass in das Oktoberfestzelt auf dem Erfurter Domplatz überprüft. Anlass war eine Meldung über verweigerte Einlässe, die Betroffene als Diskriminierung wahrnahmen. Ein Vor-Ort-Termin am 13. Oktober 2026 mit dem Zeltbetreiber, dem Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt sowie dem Sicherheitspersonal ergab, dass der Einlassstopp auf eine temporäre Überfüllung des Zeltes zurückging. Die zulässige Besucherkapazität war zum fraglichen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Aus Sicherheitsgründen durften daher keine weiteren Gäste eingelassen werden – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung hatten oder nicht. Einlass erhielten nur noch Personen mit Reservierung oder einem Einlassbändchen. Die Nutzung einer Mobilitätshilfe wie Rollator oder Rollstuhl war laut TLMB nicht der Grund für die Abweisung.
Der Landesbeauftragte betont, dass die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen barrierearmen Besuch des Oktoberfestzeltes weitestgehend gegeben seien. So gebe es beispielsweise eigens reservierte Plätze für Rollstuhlnutzende. Gleichzeitig müsse zwischen allgemeiner Barrierefreiheit und sicherheitsbedingten Einlassstopps unterschieden werden: "Wenn ein Zelt voll ist, ist es voll. Eine verweigerte Einlassmöglichkeit bei Überfüllung ist daher keine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, solange die Regeln für alle Menschen gleichermaßen angewendet werden."
Der TLMB warnt vor vorschnellen Schlussfolgerungen und unterstreicht, dass für eine faire Bewertung die tatsächlichen Fakten berücksichtigt werden müssen. Der Vor-Ort-Termin habe gezeigt, dass die Kapazitätsgrenzen der Auslöser für den Einlassstopp waren. Es sei wichtig, diesen Sachverhalt differenziert darzustellen, um nicht den falschen Eindruck einer bewussten Ausgrenzung zu erwecken.
Für die Zukunft wurde eine Vereinbarung mit dem Erfurter Oberbürgermeister getroffen: Der Landesbeauftragte wird in die Planungen für das kommende Oktoberfest eingebunden, um die Zugänglichkeit von Anfang an partnerschaftlich mitzugestalten.
Foto: Pixabay/lapping
ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat nach einer Beschwerde von Betroffenen die Vorwürfe einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beim Einlass in das Oktoberfestzelt auf dem Erfurter Domplatz überprüft. Anlass war eine Meldung über verweigerte Einlässe, die Betroffene als Diskriminierung wahrnahmen. Ein Vor-Ort-Termin am 13. Oktober 2026 mit dem Zeltbetreiber, dem Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt sowie dem Sicherheitspersonal ergab, dass der Einlassstopp auf eine temporäre Überfüllung des Zeltes zurückging. Die zulässige Besucherkapazität war zum fraglichen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Aus Sicherheitsgründen durften daher keine weiteren Gäste eingelassen werden – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung hatten oder nicht. Einlass erhielten nur noch Personen mit Reservierung oder einem Einlassbändchen. Die Nutzung einer Mobilitätshilfe wie Rollator oder Rollstuhl war laut TLMB nicht der Grund für die Abweisung.
Der Landesbeauftragte betont, dass die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen barrierearmen Besuch des Oktoberfestzeltes weitestgehend gegeben seien. So gebe es beispielsweise eigens reservierte Plätze für Rollstuhlnutzende. Gleichzeitig müsse zwischen allgemeiner Barrierefreiheit und sicherheitsbedingten Einlassstopps unterschieden werden: "Wenn ein Zelt voll ist, ist es voll. Eine verweigerte Einlassmöglichkeit bei Überfüllung ist daher keine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, solange die Regeln für alle Menschen gleichermaßen angewendet werden."
Der TLMB warnt vor vorschnellen Schlussfolgerungen und unterstreicht, dass für eine faire Bewertung die tatsächlichen Fakten berücksichtigt werden müssen. Der Vor-Ort-Termin habe gezeigt, dass die Kapazitätsgrenzen der Auslöser für den Einlassstopp waren. Es sei wichtig, diesen Sachverhalt differenziert darzustellen, um nicht den falschen Eindruck einer bewussten Ausgrenzung zu erwecken.
Für die Zukunft wurde eine Vereinbarung mit dem Erfurter Oberbürgermeister getroffen: Der Landesbeauftragte wird in die Planungen für das kommende Oktoberfest eingebunden, um die Zugänglichkeit von Anfang an partnerschaftlich mitzugestalten.





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