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TLMB: Einlassstopp im Erfurter Oktoberfestzelt war kein Diskriminierungsfall

Blick auf den Marktplatz mit zwei großen Kirchengebäuden im Hitergrund
Blick auf den Marktplatz mit zwei großen Kirchengebäuden im Hitergrund
Foto: Pixabay/lapping

ERFURT (kobinet)

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat nach einer Beschwerde von Betroffenen die Vorwürfe einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beim Einlass in das Oktoberfestzelt auf dem Erfurter Domplatz überprüft. Anlass war eine Meldung über verweigerte Einlässe, die Betroffene als Diskriminierung wahrnahmen. Ein Vor-Ort-Termin am 13. Oktober 2026 mit dem Zeltbetreiber, dem Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt sowie dem Sicherheitspersonal ergab, dass der Einlassstopp auf eine temporäre Überfüllung des Zeltes zurückging. Die zulässige Besucherkapazität war zum fraglichen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Aus Sicherheitsgründen durften daher keine weiteren Gäste eingelassen werden – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung hatten oder nicht. Einlass erhielten nur noch Personen mit Reservierung oder einem Einlassbändchen. Die Nutzung einer Mobilitätshilfe wie Rollator oder Rollstuhl war laut TLMB nicht der Grund für die Abweisung.

Der Landesbeauftragte betont, dass die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen barrierearmen Besuch des Oktoberfestzeltes weitestgehend gegeben seien. So gebe es beispielsweise eigens reservierte Plätze für Rollstuhlnutzende. Gleichzeitig müsse zwischen allgemeiner Barrierefreiheit und sicherheitsbedingten Einlassstopps unterschieden werden: "Wenn ein Zelt voll ist, ist es voll. Eine verweigerte Einlassmöglichkeit bei Überfüllung ist daher keine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, solange die Regeln für alle Menschen gleichermaßen angewendet werden."

Der TLMB warnt vor vorschnellen Schlussfolgerungen und unterstreicht, dass für eine faire Bewertung die tatsächlichen Fakten berücksichtigt werden müssen. Der Vor-Ort-Termin habe gezeigt, dass die Kapazitätsgrenzen der Auslöser für den Einlassstopp waren. Es sei wichtig, diesen Sachverhalt differenziert darzustellen, um nicht den falschen Eindruck einer bewussten Ausgrenzung zu erwecken.

Für die Zukunft wurde eine Vereinbarung mit dem Erfurter Oberbürgermeister getroffen: Der Landesbeauftragte wird in die Planungen für das kommende Oktoberfest eingebunden, um die Zugänglichkeit von Anfang an partnerschaftlich mitzugestalten.

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