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VdK NRW kritisiert fehlende Beteiligung von Betroffenen bei WTG-Reform

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Foto: VdK Nordrhein-Westfalen

DÜSSELDORF (kobinet)

Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass bei der Sachverständigenanhörung zur geplanten Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung am 12. Oktober 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW erstmals keine Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurden. Horst Vöge, Präsident des VdK NRW, betonte: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar in das Leben dieser Menschen eingreifen, ihre Interessen und Erfahrungen von Anfang an nicht einbezogen werden. Wer über die Betroffenen entscheidet, darf nicht an ihnen vorbei entscheiden."

Der Verband mahnt, dass die geplante Verwaltungsvereinfachung nicht dazu führen dürfe, dass Schutz, Qualität und Teilhabe auf der Strecke bleiben. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner müsse oberste Priorität haben. Selbstbestimmung, Gewaltschutz und gesellschaftliche Teilhabe ließen sich nicht allein auf dem Papier gewährleisten, so Vöge. Dafür brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Unterstützungsangebote und eine soziale Betreuung, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stelle.

Genauso wichtig seien wirksame Kontrollen und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten, damit Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden könnten. Der VdK NRW sieht die Gefahr, dass die soziale Betreuung und die Förderung der Teilhabe im Zuge der geplanten Änderungen an Bedeutung verlieren. "Das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Es darf nicht allein darum gehen, Abläufe zu vereinfachen. Entscheidend ist, ob die Menschen gut versorgt sind, ihre Rechte gewahrt werden und sie selbstbestimmt leben können", sagte Vöge.

Der Verband erwartet, dass die Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen bei künftigen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben verbindlich und rechtzeitig beteiligt werden. Zudem müssten geplante Änderungen transparent dargestellt und nachvollziehbar begründet werden. "Die Erfahrungen der Betroffenen sind unverzichtbar, wenn Gesetze entstehen sollen, die den tatsächlichen Anforderungen des Alltags gerecht werden. Ihre Stimme darf bei solchen Entscheidungen nicht fehlen", so Vöge.

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