DÜSSELDORF (kobinet)
Der VdK ist ein Sozial-Verband.
Das ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Menschen.
Die Menschen brauchen Unterstützung.
Der VdK sagt etwas.
Bei einer Besprechung gab es ein Problem.
Die Besprechung war über neue Regeln
Die Regeln heißen Wohn-und-Teilhabe-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen in Wohn-Heimen.
Es gilt in Nordrhein-Westfalen.
Kurz heißt es WTG.
WTG ist die Abkürzung für Wohn-und-Teilhabe-Gesetz.
Bei der Besprechung fehlten Vertreter.
Ein Vertreter ist eine Person.
Die Person spricht für andere.
Die Vertreter hätten für Menschen mit Pflege-Bedarf sprechen sollen.
Das bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe.
Zum Beispiel beim Anziehen oder Essen.
Es fehlten auch Vertreter für Menschen mit Behinderungen.
Der VdK findet das nicht gut.
Horst Vöge sagt etwas Wichtiges
Horst Vöge ist der Chef vom VdK.
Er arbeitet in Nordrhein-Westfalen.
Die neuen Regeln betreffen diese Menschen.
Ihre Meinungen müssen wichtig sein.
Andere dürfen nicht für sie entscheiden.
Man muss mit ihnen entscheiden.
Der VdK warnt vor einem Problem
Die neuen Regeln sollen die Arbeit einfacher machen.
Aber die Regeln dürfen den Menschen nicht schaden.
Die Menschen müssen gut geschützt sein.
Sie müssen gute Pflege bekommen.
Jeder soll mitmachen können.
Mitmachen bedeutet: Man gehört dazu.
Niemand soll ausgeschlossen sein.
Horst Vöge sagt: Gute Pflege ist wichtig
Gute Pflege steht nicht nur auf Papier.
Es muss genug Personal geben.
Das Personal muss gut ausgebildet sein.
Es muss genug Hilfe-Angebote geben.
Es muss Kontrollen geben.
Menschen müssen sich einfach beschweren können.
Dann sieht man Probleme schneller.
Dann kann man sie lösen.
Der VdK NRW sieht die Gefahr:
Die soziale Betreuung könnte schlechter werden.
Die Förderung der Teilhabe könnte leiden.
Das wäre nicht gut.
Es geht nicht nur um einfache Abläufe.
Es geht um ein gutes Leben.
Die Rechte der Menschen müssen gewahrt werden.
Rechte wahren bedeutet: Wichtige Regeln einhalten.
Niemand darf die Rechte wegnehmen.
Der VdK fordert etwas
Bei neuen Regeln müssen Vertreter dabei sein.
Die Vertreter sind für Menschen mit Pflege-Bedarf.
Und für Menschen mit Behinderungen.
Sie müssen früh mitreden können.
Die neuen Regeln müssen klar erklärt werden.
Man muss verstehen:
Warum gibt es die Regeln?
Horst Vöge sagt: Betroffene sind wichtig
Die Erfahrungen der Betroffenen sind wichtig.
Betroffene sind Menschen.
Sie brauchen Pflege oder haben eine Behinderung.
Nur so können die Regeln gut funktionieren.
Ihre Meinung darf nicht fehlen.
Foto: VdK Nordrhein-Westfalen
DÜSSELDORF (kobinet)
Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass bei der Sachverständigenanhörung zur geplanten Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung am 12. Oktober 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW erstmals keine Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurden. Horst Vöge, Präsident des VdK NRW, betonte: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar in das Leben dieser Menschen eingreifen, ihre Interessen und Erfahrungen von Anfang an nicht einbezogen werden. Wer über die Betroffenen entscheidet, darf nicht an ihnen vorbei entscheiden."
Der Verband mahnt, dass die geplante Verwaltungsvereinfachung nicht dazu führen dürfe, dass Schutz, Qualität und Teilhabe auf der Strecke bleiben. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner müsse oberste Priorität haben. Selbstbestimmung, Gewaltschutz und gesellschaftliche Teilhabe ließen sich nicht allein auf dem Papier gewährleisten, so Vöge. Dafür brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Unterstützungsangebote und eine soziale Betreuung, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stelle.
Genauso wichtig seien wirksame Kontrollen und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten, damit Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden könnten. Der VdK NRW sieht die Gefahr, dass die soziale Betreuung und die Förderung der Teilhabe im Zuge der geplanten Änderungen an Bedeutung verlieren. "Das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Es darf nicht allein darum gehen, Abläufe zu vereinfachen. Entscheidend ist, ob die Menschen gut versorgt sind, ihre Rechte gewahrt werden und sie selbstbestimmt leben können", sagte Vöge.
Der Verband erwartet, dass die Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen bei künftigen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben verbindlich und rechtzeitig beteiligt werden. Zudem müssten geplante Änderungen transparent dargestellt und nachvollziehbar begründet werden. "Die Erfahrungen der Betroffenen sind unverzichtbar, wenn Gesetze entstehen sollen, die den tatsächlichen Anforderungen des Alltags gerecht werden. Ihre Stimme darf bei solchen Entscheidungen nicht fehlen", so Vöge.
Foto: VdK Nordrhein-Westfalen
DÜSSELDORF (kobinet)
Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass bei der Sachverständigenanhörung zur geplanten Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung am 12. Oktober 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW erstmals keine Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurden. Horst Vöge, Präsident des VdK NRW, betonte: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar in das Leben dieser Menschen eingreifen, ihre Interessen und Erfahrungen von Anfang an nicht einbezogen werden. Wer über die Betroffenen entscheidet, darf nicht an ihnen vorbei entscheiden."
Der Verband mahnt, dass die geplante Verwaltungsvereinfachung nicht dazu führen dürfe, dass Schutz, Qualität und Teilhabe auf der Strecke bleiben. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner müsse oberste Priorität haben. Selbstbestimmung, Gewaltschutz und gesellschaftliche Teilhabe ließen sich nicht allein auf dem Papier gewährleisten, so Vöge. Dafür brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Unterstützungsangebote und eine soziale Betreuung, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stelle.
Genauso wichtig seien wirksame Kontrollen und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten, damit Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden könnten. Der VdK NRW sieht die Gefahr, dass die soziale Betreuung und die Förderung der Teilhabe im Zuge der geplanten Änderungen an Bedeutung verlieren. "Das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Es darf nicht allein darum gehen, Abläufe zu vereinfachen. Entscheidend ist, ob die Menschen gut versorgt sind, ihre Rechte gewahrt werden und sie selbstbestimmt leben können", sagte Vöge.
Der Verband erwartet, dass die Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen bei künftigen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben verbindlich und rechtzeitig beteiligt werden. Zudem müssten geplante Änderungen transparent dargestellt und nachvollziehbar begründet werden. "Die Erfahrungen der Betroffenen sind unverzichtbar, wenn Gesetze entstehen sollen, die den tatsächlichen Anforderungen des Alltags gerecht werden. Ihre Stimme darf bei solchen Entscheidungen nicht fehlen", so Vöge.





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