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Amnesty International: Deutschland kommt rechtlichen Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach

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Foto: ht

Berlin (kobinet)

Im Dezember 2026 wird die UN-­Behindertenrechtskonvention 20 Jahre alt, den am 13. Dezember 2006 wurde diese von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Ein Grund für Amnesty International einen genaueren Blick auf die Umsetzung der Menschenrechtskonvention in Deutschland zu werfen. In der Presseinformation von Amnesty International heißt es beispielsweise: "So wurden zwar bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das Schulsystem in Einzelfällen Fortschritte erzielt, doch bestehen sonderpädagogische Einrichtungen weiterhin fort. Besorgniserregend ist die Sparpolitik der Bundesländer, die sich insbesondere im sozialen Sektor niederschlägt: So konnten etwa in Berlin nur starke Proteste der Zivilgesellschaft die ersatzlose Streichung der Schulsozialarbeit verhindern. Offene Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften sollen die Inklusion verbessern, Heime sollen abgeschafft werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welcher Geschwindigkeit Heime zu 'totalen Institutionen' rückgebaut werden können, also zu Orten, in denen ein Kontakt zur Außenwelt kaum noch oder gar nicht mehr möglich war. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist jedoch noch immer knapp die Hälfte der Betroffenen stationär untergebracht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird in diesen sogenannten besonderen Wohnformen häufig verletzt: Bewoh­ner*in­nen berichten über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur Gemeinschaft, schreibt das Institut."

Link zur Presseinformation von Amnesty International

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