Erfurt / Berlin (kobinet)
Es gibt 2 wichtige Gesetze für behinderte Menschen in Deutschland.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen.
Hier erfährst du mehr über diese 2 Gesetze.
Das erste Gesetz heißt Behinderten-Gleich-stellungs-Gesetz.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile wegen seiner Behinderung.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Der Bundes-Tag hat darüber gesprochen.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern in Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Politiker machen die Gesetze in Deutschland.
Die Politiker besprechen das Gesetz noch weiter.
Sie haben noch nicht endgültig entschieden.
Das zweite Gesetz heißt Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Es schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Dazu gibt es eine Anhörung im Bundes-Tag.
Eine Anhörung ist ein Treffen im Bundes-Tag.
Politiker hören sich dabei Meinungen von anderen Menschen an.
Der Bundes-Tag fragt dabei Experten und Betroffene.
Experten sind Menschen, die viel über ein Thema wissen.
Betroffene sind Menschen mit einer Behinderung.
Beide Gesetze sind sehr wichtig für behinderte Menschen.
Es geht darum, ob Barriere-Freiheit Pflicht wird.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können einen Ort benutzen.
Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Auch Menschen im Roll-stuhl oder mit Rollator können überall hin.
Auch private Firmen sollen das einhalten müssen.
Hier ist ein Beispiel aus dem Leben:
Ein Mann wollte beim Erfurter Oktober-Fest ins Fest-Zelt.
Er nutzte einen Rollator.
Ein Rollator hilft beim Gehen.
Es ist ein Gestell mit 4 Rädern.
Das Personal ließ ihn nicht herein.
Der Grund war: Niemand mit 4 Rädern darf rein.
Das ist ein Beispiel für fehlende Barriere-Freiheit.
Das zeigt: Barriere-Freiheit ist noch nicht überall selbst-verständlich.
Foto: NW3, Michael Möller
Erfurt / Berlin (kobinet)
Der äusserst umstrittene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steckt nach der Anhörung im Bundestag vom 22. Juni 2026 weiterhin in der Abstimmung der Koalitionsfraktionen fest und die Anhörung zur minimalistisch ausgestalteten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet am 5. Oktober 2026 im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Bei beiden Gesetzen geht es für behinderte Menschen darum, ob endlich wirksame und einklagbare Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen privater Unternehmen gesetzlich verankert werden. Warum dies so wichtig ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Erfurt. Wie mdr Aktuell berichtet wurde dort ein Nutzer eines Rollators beim Erfurter Oktoberfest nicht ins Festzelt gelassen. Die Ansage war dabei klar, dass da niemand mit vier Rädern reinkomme.
Foto: NW3, Michael Möller
Erfurt / Berlin (kobinet)
Der äusserst umstrittene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steckt nach der Anhörung im Bundestag vom 22. Juni 2026 weiterhin in der Abstimmung der Koalitionsfraktionen fest und die Anhörung zur minimalistisch ausgestalteten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet am 5. Oktober 2026 im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Bei beiden Gesetzen geht es für behinderte Menschen darum, ob endlich wirksame und einklagbare Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen privater Unternehmen gesetzlich verankert werden. Warum dies so wichtig ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Erfurt. Wie mdr Aktuell berichtet wurde dort ein Nutzer eines Rollators beim Erfurter Oktoberfest nicht ins Festzelt gelassen. Die Ansage war dabei klar, dass da niemand mit vier Rädern reinkomme.





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