BERLIN (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK möchte ein neues Gesetz verbessern.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen mit Problemen.
Das Gesetz heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Es soll regeln, wer wie viel für Pflege zahlt.
Es regelt auch, wie Menschen in Deutschland gepflegt werden.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt:
Der bisherige Entwurf war schlecht für Pflege-Bedürftige.
Ein Entwurf ist ein erster Plan.
Der Plan ist noch nicht fertig.
Pflege-Bedürftige sind Menschen, die Pflege brauchen.
Der Entwurf war auch schlecht für pflegende Angehörige.
Pflegende Angehörige sind Familie oder Freunde, die pflegen.
Die Bundes-Regierung muss den Entwurf jetzt prüfen.
Die Bundes-Regierung leitet und bestimmt für ganz Deutschland.
Familien und Freunde pflegen 5,7 Millionen Menschen zu Hause.
Das neue Gesetz muss diese Menschen unterstützen.
Das Gesetz darf ihr Leben nicht schwerer machen.
Ihr Alltag ist schon jetzt sehr schwer.
Verena Bentele fordert außerdem:
Pflegende Angehörige bekommen Geld für ihre Rente.
Rente ist Geld für alte Menschen.
Sie müssen dann nicht mehr arbeiten.
Dieses Geld darf nicht weniger werden.
Es gibt auch den Entlastungs-Betrag.
Das ist Geld vom Staat.
Familien können damit Hilfe bei der Pflege bezahlen.
Das ist Geld für Menschen im Pflege-Grad 1.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
Es gibt 5 Pflege-Grade.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt man.
Pflege-Grad 1 bedeutet: Die Person braucht wenig Hilfe.
Dieses Geld soll es nicht mehr geben.
Der VdK findet: Das ist falsch.
Die Bundes-Regierung muss diese Entscheidung ändern.
Der VdK hat noch mehr Forderungen.
Der Zugang zu Pflege-Graden darf nicht schwerer werden.
Sonst bekommen manche Menschen keine Hilfe mehr.
Der VdK sagt: Das wäre ungerecht.
Es gibt Geld für Auszeiten von pflegenden Angehörigen.
Eine Auszeit bedeutet: Die pflegende Person hat frei.
Das Geld heißt Verhinderungs-Pflege und Kurz-Zeit-Pflege.
Bei der Verhinderungs-Pflege übernimmt jemand anderes die Pflege.
Bei der Kurz-Zeit-Pflege wird ein Mensch nur kurze Zeit betreut.
So können pflegende Familien eine Pause machen.
Dieses Geld darf nicht aufgeteilt werden.
Angehörige müssen es frei nutzen können.
Auszeiten sind sehr wichtig für pflegende Angehörige.
So können sie lange für ihre Familie da sein.
Das neue Gesetz braucht Geld.
Dieses Geld darf nicht von pflegenden Angehörigen kommen.
Ohne sie kann niemand diese Menschen pflegen.
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet)
Der Sozialverband VdK fordert, das Pflegeneuordnungsgesetz vor Kabinettsbeschluss deutlich nachzubessern. Zu den Diskussionen um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt die VdK-Präsidentin Verena Bentele fest: "Der bisherige Entwurf des PNOG war eine Katastrophe für alle, die zu Hause gepflegt werden, und jene, die sie pflegen. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt noch einmal genau hinschaut, welche Auswirkungen die Reform auf den Alltag von Betroffenen haben wird. Die Reform muss die 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre Angehörigen unterstützen und darf sie nicht noch mehr belasten. Ihr Alltag ist Herausforderung genug."
Weiter fordert Bentele: "Die Zusicherung, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen, ist der richtige Weg. Außerdem muss die Bundesregierung die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zurücknehmen, der die wichtigste Leistung für Menschen in einem frühen Pflegestadium ist."
Zu den weiteren Forderungen des VdK zählen folgende Punkte:
Die Bundesregierung darf den Zugang zu den Pflegegraden nicht verschärfen. Denn der Bedarf von Unterstützung lässt sich nicht dadurch wegzaubern, dass die Schwellenwerte zur Einstufung angehoben werden. Damit wälzt man das Problem nur auf die pflegenden Angehörigen ab.
Die Bundesregierung muss den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beibehalten. Im bisherigen Entwurf des PNOG geht dieser in verschiedenen Budgets auf und ist so für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht mehr flexibel und in vollem Umfang nutzbar. Dabei sind planbare Auszeiten für pflegende Angehörige essenziell: Nur, wenn sie ihre eigenen Belastungsgrenzen nicht überschreiten, können sie ihre Angehörigen lange zu Hause versorgen.
Die Finanzierung der Pflegereform darf nicht zu Lasten derer gehen, ohne die eine Versorgung aller Pflegebedürftigen in Deutschland gar nicht möglich wäre: den pflegenden Angehörigen.
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet)
Der Sozialverband VdK fordert, das Pflegeneuordnungsgesetz vor Kabinettsbeschluss deutlich nachzubessern. Zu den Diskussionen um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt die VdK-Präsidentin Verena Bentele fest: "Der bisherige Entwurf des PNOG war eine Katastrophe für alle, die zu Hause gepflegt werden, und jene, die sie pflegen. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt noch einmal genau hinschaut, welche Auswirkungen die Reform auf den Alltag von Betroffenen haben wird. Die Reform muss die 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre Angehörigen unterstützen und darf sie nicht noch mehr belasten. Ihr Alltag ist Herausforderung genug."
Weiter fordert Bentele: "Die Zusicherung, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen, ist der richtige Weg. Außerdem muss die Bundesregierung die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zurücknehmen, der die wichtigste Leistung für Menschen in einem frühen Pflegestadium ist."
Zu den weiteren Forderungen des VdK zählen folgende Punkte:
Die Bundesregierung darf den Zugang zu den Pflegegraden nicht verschärfen. Denn der Bedarf von Unterstützung lässt sich nicht dadurch wegzaubern, dass die Schwellenwerte zur Einstufung angehoben werden. Damit wälzt man das Problem nur auf die pflegenden Angehörigen ab.
Die Bundesregierung muss den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beibehalten. Im bisherigen Entwurf des PNOG geht dieser in verschiedenen Budgets auf und ist so für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht mehr flexibel und in vollem Umfang nutzbar. Dabei sind planbare Auszeiten für pflegende Angehörige essenziell: Nur, wenn sie ihre eigenen Belastungsgrenzen nicht überschreiten, können sie ihre Angehörigen lange zu Hause versorgen.
Die Finanzierung der Pflegereform darf nicht zu Lasten derer gehen, ohne die eine Versorgung aller Pflegebedürftigen in Deutschland gar nicht möglich wäre: den pflegenden Angehörigen.





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