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Pflegereform muss unterstützen, nicht belasten

Portrait von Verena Bentele
Portrait von Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet)

Der Sozialverband VdK fordert, das Pflegeneuordnungsgesetz vor Kabinettsbeschluss deutlich nachzubessern. Zu den Diskussionen um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt die VdK-Präsidentin Verena Bentele fest: "Der bisherige Entwurf des PNOG war eine Katastrophe für alle, die zu Hause gepflegt werden, und jene, die sie pflegen. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt noch einmal genau hinschaut, welche Auswirkungen die Reform auf den Alltag von Betroffenen haben wird. Die Reform muss die 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre Angehörigen unterstützen und darf sie nicht noch mehr belasten. Ihr Alltag ist Herausforderung genug."

Weiter fordert Bentele: "Die Zusicherung, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen, ist der richtige Weg. Außerdem muss die Bundesregierung die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zurücknehmen, der die wichtigste Leistung für Menschen in einem frühen Pflegestadium ist."

Zu den weiteren Forderungen des VdK zählen folgende Punkte:

  • Die Bundesregierung darf den Zugang zu den Pflegegraden nicht verschärfen. Denn der Bedarf von Unterstützung lässt sich nicht dadurch wegzaubern, dass die Schwellenwerte zur Einstufung angehoben werden. Damit wälzt man das Problem nur auf die pflegenden Angehörigen ab.

  • Die Bundesregierung muss den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beibehalten. Im bisherigen Entwurf des PNOG geht dieser in verschiedenen Budgets auf und ist so für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht mehr flexibel und in vollem Umfang nutzbar. Dabei sind planbare Auszeiten für pflegende Angehörige essenziell: Nur, wenn sie ihre eigenen Belastungsgrenzen nicht überschreiten, können sie ihre Angehörigen lange zu Hause versorgen.

  • Die Finanzierung der Pflegereform darf nicht zu Lasten derer gehen, ohne die eine Versorgung aller Pflegebedürftigen in Deutschland gar nicht möglich wäre: den pflegenden Angehörigen.

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