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Wien (kobinet)
Was in Deutschland anscheinend nicht möglich ist und Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sich seit längerem wünschen, scheint in Österreich ohne größere Probleme öglich zu sein. "Die Republik Österreich hat erstmals Daten veröffentlicht, die einen neuen Einblick in die Umsetzung des Behinderteneinstellungsgesetzes ermöglichen. Der Datensatz zeigt, welche Unternehmen beschäftigungspflichtig sind und ob und in welchem Ausmaß sie ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllen", heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
Am 22. Juli 2026 wurde dem BiZEPS-Bericht zufolge ein neuer und besonders interessanter Datensatz veröffentlicht. Er enthält erstmals die Namen ALLER Unternehmen, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sind. Außerdem zeigt der Datensatz, wie viele Pflichtstellen jedes Unternehmen hat und ob die Beschäftigungspflicht erfüllt wurde. Bisher hatte die Republik Österreich diese Informationen nicht veröffentlicht. Möglich wurde die Veröffentlichung im Rahmen der neuen Kultur der Transparenz und der Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und einemErkenntnisdes Bundesverwaltungsgerichts (BVwG).
Veröffentlicht wurde der Datensatz vom Sozialministeriumservice auf der Plattform data.gv.at unter dem Titel"Ausgleichstaxe (ATAX) Unternehmensliste 2024".





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