Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
MANNHEIM / STUTTGART (kobinet)
Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hatte gestern die Individualhilfe INDi e. V. in Heidelberg besucht und sich vor Ort ein Bild von der Arbeit zugunsten von Menschen mit Behinderungen gemacht. Im Mittelpunkt des Besuchs standen dabei auch die geplanten Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere die drohende Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht. Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, von INDi sowie der Bundesbehindertenbeauftragte selbst bezogen deutlich Position.
Anlässlich des Besuchs bei INDi e. V. erklärt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: "Die Sorge über die derzeit diskutierten Einsparungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe teile ich. Auch wenn derzeit noch kein Gesetzentwurf vorliegt, nehmen wir diese Überlegungen sehr ernst. Die Kosten für die Eingliederungshilfe mögen gestiegen sein, aber anstatt nun kurzerhand Leistungskürzungen in den Vordergrund zu stellen, sollten Bund und Länder eine gemeinsame Inklusionsstrategie voranbringen, die alle Lebensbereiche umfasst. Einsparungen können aus Sicht der Kommunen notwendig sein, doch der Rotstift sollte nicht bei den Leistungen angesetzt werden, sondern bei der überbordenden Bürokratie, die nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Behörden überlastet. Dieser gesamte Prozess muss evidenzbasiert und wissenschaftlich begleitet erfolgen, und dafür werde ich mich in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen einsetzen."
Die aktuell diskutierten Reformpläne zur Eingliederungshilfe sehen aus Sicht aller an den Gesprächen beteiligten unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen, eine Ausweitung der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Leistungsträger sowie Einschränkungen beim individuellen Wunsch- und Wahlrecht vor. Kritiker warnen vor einem grundlegenden Systembruch, der die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefährdet.
"Pauschalierte Leistungen können durchaus Verwaltungsaufwand reduzieren und Leistungsberechtigten mehr Gestaltungsfreiheit bei ihrer Teilhabe geben – in gewissem Umfang sind sie bereits jetzt möglich. Eine behutsame Ausweitung dieser Möglichkeiten ist denkbar", sagt Michael Tränkle, Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und ergänzt: "Was wir jedoch klar ablehnen, ist die Abschaffung des Zustimmungserfordernisses zugunsten eines bloßen Widerspruchsrechts. Das wäre ein inakzeptabler Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Die freiwillige Entscheidung der leistungsberechtigten Person muss Voraussetzung bleiben. Pauschalierungen dürfen individuelle Bedarfe nicht nivellieren und Sachleistungen nicht verdrängen. Die Wahlfreiheit muss gewahrt bleiben."





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