DÜSSELDORF / MÜNSTER (kobinet)
Verena Schäffer ist Ministerin in Nord-rhein-West-falen.
Eine Ministerin arbeitet in der Regierung.
Sie hilft beim Regieren des Bundes-Landes.
Sie ist zuständig für Kinder, Jugend und Familie.
Sie hat sich mit Frauen getroffen.
Diese Frauen arbeiten im Bereich Gewalt-Schutz.
Gewalt-Schutz bedeutet: Menschen werden vor Gewalt geschützt.
Es gibt Regeln und Hilfe dafür.
Auch das Netz-werk Frauen und Mädchen mit Behinderung war dabei.
Ein Netz-werk ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Das Netz-werk hat eine wichtige Frage gestellt.
Die Frage ist: Wie sicher sind Frauen mit Behinderung vor Gewalt?
Es gibt ein neues Gesetz in Deutschland.
Es heißt Gewalt-Hilfe-Gesetz.
Das Gewalt-Hilfe-Gesetz sagt: Wer Gewalt erlebt, bekommt Hilfe.
Dazu wird gerade ein weiteres Gesetz erarbeitet.
Viele Verbände dürfen ihre Meinung dazu sagen.
Verbände sind Gruppen von Menschen oder Vereinen mit einem gemeinsamen Ziel.
Das Netz-werk findet diese Entscheidungen sehr wichtig.
Das Netz-werk beobachtet Frauen-Häuser in Nord-rhein-West-falen.
Ein Frauen-Haus ist ein sicherer Ort nur für Frauen.
Frauen können dort wohnen, wenn sie zu Hause in Gefahr sind.
Das Netz-werk prüft regelmäßig: Können Frauen mit Behinderung diese Häuser nutzen?
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können einen Ort gut nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch Menschen mit Behinderung nicht.
Aktuell gibt es 21 Frauen-Häuser mit barriere-freien Plätzen in Nord-rhein-West-falen.
Das sind mehr als noch vor 2 Jahren.
Rund um Münster gibt es 18 solcher Häuser.
Das sind doppelt so viele wie im Jahr 2024.
In anderen Teilen von Nord-rhein-West-falen gibt es aber noch sehr wenige solcher Häuser.
Das ist ein großes Problem.
Das Netz-werk hat am 4. Mai nachgefragt: Wie viele Plätze sind gerade frei?
Der 5. Mai ist der europa-weite Tag für Rechte von Menschen mit Behinderung.
Europa-weit bedeutet: etwas gilt in ganz Europa.
Alle Länder in Europa machen dabei mit.
Das Ergebnis: Es gab nur 2 freie barriere-freie Plätze in ganz Nord-rhein-West-falen.
Das ist zwar doppelt so viele wie vorher.
Aber es ist immer noch sehr wenig.
Viele Frauen mit Behinderung finden keinen Schutz-Platz.
Ein Schutz-Platz ist ein freier Platz in einem sicheren Haus.
Dort können Menschen hingehen, wenn sie in Gefahr sind.
Es gibt noch ein weiteres Problem.
Viele Frauen-Häuser geben nicht genug Informationen an.
Zum Beispiel: Kann eine Frau im Roll-Stuhl das Haus nutzen?
Ein Roll-Stuhl ist ein Sessel mit Rädern.
Menschen können damit fahren, wenn sie nicht gehen können.
Oder: Gibt es Hilfe für gehör-lose Frauen?
Gehör-los bedeutet: Ein Mensch kann nichts hören.
Oder: Können Frauen aufgenommen werden, die Pflege brauchen?
Pflege bedeutet: Jemand hilft einer anderen Person im Alltag.
Zum Beispiel beim Waschen oder Essen.
Diese Informationen fehlen oft.
Gerade wird untersucht, was Frauen mit Behinderung wirklich brauchen.
Die Ergebnisse kommen Ende des Jahres.
Das Netz-werk hofft: Barriere-Freiheit wird dann überall fest eingeplant.
Nicht als Zusatz, sondern als Pflicht.
Das Netz-werk fordert: Alle Frauen müssen gleichen Schutz bekommen.
Auch Frauen mit Behinderung.

Foto: NetzwerkBüro
DÜSSELDORF / MÜNSTER (kobinet) Im Rahmen eines größeren Austauschs zwischen Ministerin Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und Vertreterinnen des Gewalthilfesystems in NRW hat das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Gewaltschutz thematisiert. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG), zu dem derzeit auf Landesebene ein Ausführungsgesetz erarbeitet wird. Aktuell läuft dazu die Verbändeanhörung.Für das Netzwerk ist klar: Die kommenden politischen Entscheidungen werden darüber mitentscheiden, ob Frauen und Mädchen mit Behinderung künftig tatsächlich gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten.Seit Jahren verfolgt das Netzwerk die Entwicklung barrierefreier Frauenhausangebote in Nordrhein-Westfalen und überprüft regelmäßig die Situation vor Ort. Die aktuelle Recherche zeigt dabei auch eine ermutigende Entwicklung.
Nach einer Recherche des NetzwerkBüros gibt es aktuell 21 Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die barrierefreie Plätze ausweisen. Damit ist die Zahl der entsprechenden Angebote in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegen. Die Karte des NRW-Infoportals https://frauen-info-netz.de/ macht allerdings auch deutlich, dass diese Plätze regional sehr ungleich verteilt sind. Allein im Umkreis von 100 Kilometern um Münster werden inzwischen 18 Frauenhäuser mit barrierefreien Plätzen ausgewiesen – doppelt so viele wie 2024. In anderen Regionen Nordrhein-Westfalens gibt es dagegen weiterhin kaum erreichbare Schutzangebote für Frauen mit Behinderung.
Auch die Frage nach tatsächlich verfügbaren Plätzen bleibt drängend. Am Tag vor dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai hat das NetzwerkBüro zusätzlich recherchiert, wie viele freie barrierefreie Plätze in Frauenhäusern konkret verfügbar waren. Das Ergebnis zeigt zwar ebenfalls eine Verdopplung – von einem auf zwei freie Plätze. Zugleich macht diese Zahl deutlich, wie groß die Versorgungslücken weiterhin sind.
Für viele Frauen mit Behinderung ist das mehr als nur eine Statistik. Hinter jedem zusätzlich zugänglichen Schutzangebot steht die Möglichkeit, Gewalt zu entkommen und Unterstützung zu finden.
Die Recherche zeigt jedoch auch, dass zwischen der Ausweisung eines barrierefreien Platzes und einer tatsächlich umfassenden Barrierefreiheit weiterhin große Unterschiede bestehen. Viele Frauenhäuser machen nur unzureichende Angaben zu ihren konkreten Unterstützungsangeboten. Informationen zu rollstuhlgerechten Zugängen, barrierefreien Sanitäranlagen, Angeboten für gehörlose Frauen, digitaler Barrierefreiheit oder dazu, ob Frauen mit Pflege- oder Assistenzbedarf aufgenommen und unterstützt werden können, fehlen häufig oder bleiben unklar. Für betroffene Frauen bedeutet das zusätzliche Unsicherheit in einer ohnehin existenziellen Krisensituation.
Besonders wichtig ist aus Sicht des Netzwerks deshalb die derzeit im Auftrag der Landesregierung laufende Bedarfsanalyse. Die Ergebnisse, die Ende des Jahres erwartet werden, sollen die Grundlage für die vom Gewalthilfegesetz geforderte Entwicklungsplanung im Gewaltschutzsystem bilden. Aus Sicht des Netzwerks entscheidet sich hier, ob Barrierefreiheit künftig verbindlich und flächendeckend mitgedacht wird.
Das Netzwerk fordert deshalb, Barrierefreiheit von Anfang an als festen Bestandteil der Entwicklungsplanung zu verankern – nicht als Zusatz, sondern als Voraussetzung für gleichberechtigten Gewaltschutz.

Foto: NetzwerkBüro
DÜSSELDORF / MÜNSTER (kobinet) Im Rahmen eines größeren Austauschs zwischen Ministerin Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und Vertreterinnen des Gewalthilfesystems in NRW hat das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Gewaltschutz thematisiert. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG), zu dem derzeit auf Landesebene ein Ausführungsgesetz erarbeitet wird. Aktuell läuft dazu die Verbändeanhörung.Für das Netzwerk ist klar: Die kommenden politischen Entscheidungen werden darüber mitentscheiden, ob Frauen und Mädchen mit Behinderung künftig tatsächlich gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten.Seit Jahren verfolgt das Netzwerk die Entwicklung barrierefreier Frauenhausangebote in Nordrhein-Westfalen und überprüft regelmäßig die Situation vor Ort. Die aktuelle Recherche zeigt dabei auch eine ermutigende Entwicklung.
Nach einer Recherche des NetzwerkBüros gibt es aktuell 21 Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die barrierefreie Plätze ausweisen. Damit ist die Zahl der entsprechenden Angebote in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegen. Die Karte des NRW-Infoportals https://frauen-info-netz.de/ macht allerdings auch deutlich, dass diese Plätze regional sehr ungleich verteilt sind. Allein im Umkreis von 100 Kilometern um Münster werden inzwischen 18 Frauenhäuser mit barrierefreien Plätzen ausgewiesen – doppelt so viele wie 2024. In anderen Regionen Nordrhein-Westfalens gibt es dagegen weiterhin kaum erreichbare Schutzangebote für Frauen mit Behinderung.
Auch die Frage nach tatsächlich verfügbaren Plätzen bleibt drängend. Am Tag vor dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai hat das NetzwerkBüro zusätzlich recherchiert, wie viele freie barrierefreie Plätze in Frauenhäusern konkret verfügbar waren. Das Ergebnis zeigt zwar ebenfalls eine Verdopplung – von einem auf zwei freie Plätze. Zugleich macht diese Zahl deutlich, wie groß die Versorgungslücken weiterhin sind.
Für viele Frauen mit Behinderung ist das mehr als nur eine Statistik. Hinter jedem zusätzlich zugänglichen Schutzangebot steht die Möglichkeit, Gewalt zu entkommen und Unterstützung zu finden.
Die Recherche zeigt jedoch auch, dass zwischen der Ausweisung eines barrierefreien Platzes und einer tatsächlich umfassenden Barrierefreiheit weiterhin große Unterschiede bestehen. Viele Frauenhäuser machen nur unzureichende Angaben zu ihren konkreten Unterstützungsangeboten. Informationen zu rollstuhlgerechten Zugängen, barrierefreien Sanitäranlagen, Angeboten für gehörlose Frauen, digitaler Barrierefreiheit oder dazu, ob Frauen mit Pflege- oder Assistenzbedarf aufgenommen und unterstützt werden können, fehlen häufig oder bleiben unklar. Für betroffene Frauen bedeutet das zusätzliche Unsicherheit in einer ohnehin existenziellen Krisensituation.
Besonders wichtig ist aus Sicht des Netzwerks deshalb die derzeit im Auftrag der Landesregierung laufende Bedarfsanalyse. Die Ergebnisse, die Ende des Jahres erwartet werden, sollen die Grundlage für die vom Gewalthilfegesetz geforderte Entwicklungsplanung im Gewaltschutzsystem bilden. Aus Sicht des Netzwerks entscheidet sich hier, ob Barrierefreiheit künftig verbindlich und flächendeckend mitgedacht wird.
Das Netzwerk fordert deshalb, Barrierefreiheit von Anfang an als festen Bestandteil der Entwicklungsplanung zu verankern – nicht als Zusatz, sondern als Voraussetzung für gleichberechtigten Gewaltschutz.




