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Erfurt (kobinet) Das Thüringer Sozialministerium (TMASGFF) informierte vor kurzem über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ärztlichen Niederlassung und Apotheken im ländlichen Raum. Die entsprechende Richtlinie liegt nach Informationen des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen nun in novellierter Fassung vor und umfasst in diesem Zusammenhang und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gewährung von Mitteln für mehr Barrierefreiheit: "Im Zusammenhang mit der Förderung für Investitionen können auch Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.", gab das Ministerium auf seinen Seiten bekannt, wie der Landesbehindertenbeauftragte von Thüringen, Joachim Leibiger, in seinem aktuellen Newsletter mitteilte.