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Von Grundsicherung Betroffene nicht weiter benachteiligen

Geldscheine
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Foto: Irina Tischer

HANNOVER (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert die Ungleichbehandlung hinsichtlich des Vermögensschonbetrages bei Empfängern von Grundsicherung und macht sich für eine Reform stark. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung geht diesem Sozialverband dabei nicht weit genug.



In Niedersachsen beziehen 127.000 Menschen Grundsicherung, weil ihre Rente im Alter nicht zum Leben reicht. Es gibt zwar einen Vermögensschonbetrag und auch Eigentum wie beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus sind zum Teil geschützt, allerdings liegen die Beträge unter denen anderer Sozialleistungsbezieher.

Fast 18 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Niedersachsen sind von Armut bedroht. Viele wissen nicht mehr, wie sie finanziell ihren Alltag stemmen sollen. „Für genau solche Fälle gibt es die Grundsicherung. Sie soll die Existenz der Betroffenen schützen“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Damit gehört die Grundsicherung zu den sogenannten Sozialleistungen wie etwa auch die Sozialhilfe oder das Bürgergeld. Der Unterschied: Im Gegensatz zum Bürgergeld dürfen Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe 5.000 Euro weniger Vermögen behalten und auch bei der Größe des geschützten Eigentums wird mit zweierlei Maß gemessen: Während Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger 130 Quadratmeter geschütztes Eigentum haben, sind es bei Betroffenen in der Grundsicherung 80 Quadratmeter. „Das ist hochgradig ungerecht. Egal, ob Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – alle Empfänger müssen gleichbehandelt werden“, sagt Swinke. Das bedeutet: „Die Schonbeträge in der Grundsicherung müssen angehoben werden.“