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Versuchte Heimunterbringung durch Berufsbetreuerin sorgt für Empörung

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Bochum (kobinet) Von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung - EUTB - des Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE e.V.) Bochum erreichte die kobinet-nachrichten einen Bericht über eine versuchte Heimunterbringung durch eine Berufsbetreuerin. Im folgenden veröffentlichen wir den Bericht der EUTB.



Bericht der Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB – des Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE e.V.) Bochum

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört eine eigene Wohnung und, falls nötig, Unterstützung durch persönliche Assistenz und Pflegedienste. Dennoch lebten 2021 in Deutschland rund 195.000 Menschen mit Behinderung in so genannten „besonderen Wohnformen“. Herr E. kennt beides: Seit 2017 lebte er nach den Folgen einer überwundenen Alkoholerkrankung in Einrichtungen. Wohl fühlte er sich dort nicht. Zu wenig Selbstbestimmung, zu wenig Privatsphäre, abgesondert vom Rest der Welt. Mit Unterstützung seiner Schwester und einer Freundin konnte er im Februar endlich eine eigene Wohnung finden und Ende März umziehen.

Im selben Zeitraum wurde jedoch eine neue Betreuerin für ihn eingesetzt. Diese will ihn zurück im Heim sehen. Die Miet- und Stromzahlungen stellte sie ein. Zunächst versuchte sie, Herrn E. geschlossen unterbringen zu lassen. Ihren Antrag musste sie jedoch zurückziehen, da Herr E. weder sich selbst noch andere gefährdet. Am 26. Juni passierte dann das Unvorstellbare: Die Betreuerin fuhr zu Herrn E.s Wohnung und brachte ihn ohne Hab und Gut gegen seinen Willen ins Heim. Seine Angehörigen informierte sie nicht. Herr E. selbst rief seine Schwester per Handy um Hilfe: „Ich suche meine Wohnung“, waren seine ersten Worte. „Mir war sofort klar, dass die Betreuerin meinen Bruder nun geholt hat“, sagt Frau E.“

„Damit ist die Betreuerin eindeutig zu weit gegangen“, sagt Matthias Seibt, Vorstandsmitglied im Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW. Der Verein unterstützt häufig Menschen, die Probleme mit ihrer gesetzlichen Betreuung haben. Berufsbetreuer*innen sind gesetzlich verpflichtet, die Wünsche ihrer Betreuten zu ermitteln und Kontakt zu ihnen zu halten. Die Berufsbetreuerin von Herrn E., die beim Sozialdienst katholischer Frauen und Männer in Gelsenkirchen tätig ist, habe aber gar nicht mit ihm gesprochen. Beim Herausholen aus der Wohnung handle es sich womöglich sogar um eine oder mehrere Straftaten.

„Es lagen schon vor dem Entzug aus der Wohnung mehrere Hinweise dafür vor, dass die Betreuerin ihre Pflichten verletzt und Herrn E. schadet“, sagt Kristina Shrank Dernbach von der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V. in Bochum. Herr E. wird auf Rat der EUTB durch den Bochumer Rechtsanwalt Lutz Eisel vertreten. Dieser hat nun einen Eilantrag für einen Termin beim Landgericht Essen gestellt, um einen Betreuer*innenwechsel zu forcieren. Herr E. möchte eine enge Vertraute als seine gesetzliche Betreuerin. Auch Dernbach selbst wurde tätig und hat beim Amtsgericht Gelsenkirchen Beschwerde gegen die Berufsbetreuerin eingelegt. Dies sei auch wichtig, um weitere Betroffene zu schützen.

Herr E. ist wieder in seiner Wohnung. Sein Bruder holte ihn noch am Tag des zwangsweisen Umzugs wieder aus der Einrichtung ab. Herr E. sei ihm bereits entgegengelaufen, als er ihn erblickte. Unklar bleibt, wie seine Betreuerin weiter agieren wird. Diese Unsicherheit bis zur Gerichtsverhandlung sitzt Herr E. nun aus – zu Hause.

Lesermeinungen

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Marion
17.07.2023 11:48

Diese Fälle sind doch bekannt und gab es erst vor einer Woche im TV wieder einen Bericht zu. Glaubt jemand, dass sich da was ändert?