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Leistungen der Eingliederungshilfe für einen ukrainischen Jungen mit Behinderungen

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Nürnberg (kobinet) Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Eilverfahren den Bezirk Mittelfranken dazu verpflichtet, Kosten für den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte für einen neunjährigen Jungen mit Behinderung zu erbringen (Az. S 5 SO 25/23 ER). Der Junge war im März 2022 mit seiner Familie nach Deutschland geflüchtet. Auf diese Entscheidung macht das diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht mit einem Beitrag aufmerksam.



„In dem Eilverfahren ging es darum, ob der Bezirk Mittelfranken im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten ist, an den Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte zu erbringen. Das Gericht hat dies bejaht“, heißt es in dem Beitrag u.a.

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