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Berlin (kobinet) Eine neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe sowie die Abschaffung der Bußgeldregelung. Diese und andere Regelungen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkt am 19. April in geänderter Fassung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und Die Linke angenommen. Am Donnerstag, den 20. April, steht der Gesetzentwurf von 16:00 bis 16:45 Uhr zur Debatte und Verabschiedung im Plenum des Deutschen Bundestages an. Die Fraktion der CDU/CSU hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Ein Änderungsantrag der Union wurde ebenso wie zwei Anträge von AfD (20/5999) und Die Linke (20/5820) abgelehnt, wie es in einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag heißt.
„Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen (‚vierte Stufe‘). Sogenannte Null-Beschäftiger mit mehr als 60 Angestellten müssen künftig 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle zahlen. Bislang gab es drei Stufen der Ausgleichszahlung, die höchste sah einen Betrag von 360 Euro vor. Im Gegenzug soll die Bußgeldregelung abgeschafft werden. Bislang können ‚Null-Beschäftiger‘ zunächst mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Hinzugefügt in der geänderten Fassung wurde unter anderem die Regelung, dass ein schwerbehinderter Mensch, der zuvor in einer Werkstatt tätig war, in den ersten zwei Beschäftigungsjahren auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag.




