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Einheitliche Ansprechstellen zur beruflichen Inklusion in Bayern

Sozialministerin Ulrike Scharf an einer weißen Säule mit Schaltknopf oben darauf
Sozialministerin Ulrike Scharf schaltet einheitliche Rufnummer frei
Foto: StMAS

MÜNCHEN (kobinet) Bayerns Sozialministerin hat heute den Startschuss für Einheitliche Ansprechstellen zur kostenlosen Beratung von Arbeitgebern zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung gegeben.Diese einheitlichen Ansprechstellen haben die Aufgabe, Arbeitgeber für die Potenziale von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren, über die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und bei Förderanträgen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu helfen.

Unter der Telefonnummer 0800 9040001 stehen diese einheitlichen Ansprechstellen künftig allen Arbeitgebern in Bayern als Ansprechpartner zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

Sozialministerin Scharf erklärte bei diesme Anlass: „Menschen mit Behinderung sind in jeder Hinsicht ein Gewinn – auch für unsere Unternehmen in Bayern! Ich freue mich, dass wir mit den Einheitlichen Ansprechstellen ein zusätzliches Beratungsangebot haben. Kein Talent darf verloren gehen!“