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Menschen mit Demenz dürfen nicht benachteiligt werden

Stilisiertes großes "A" mit dem Text:  Deutschen Alzheimer Gesellschaft - Selbsthilfe Demenz
Logo der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Foto: Deutschen Alzheimer Gesellschaft

BERLIN (kobinet) Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung Entscheidungsgrundlagen für Triage-Situationen gesetzlich regeln muss, verweist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) darauf, dass der europäische Dachverband Alzheimer Europe bereits im April 2020 ein Positionspapier zur Triage verfasst hatte, welchem sich die DAlzG angeschlossen hat. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft befürchtet, dass ohne entsprechende Regelungen die Gefahr besteht, Menschen mit Demenz alleine aufgrund ihrer Diagnose zu benachteiligen, wenn es um die Vergabe begrenzter Intensivbetten geht.

Entscheidungen für oder gegen die Behandlung eines einzelnen Patienten in Situationen, in denen nicht ausreichend intensivmedizinische Betten zur Verfügung stehen, müssen, so die Deutsche Alzheier Gesellschaft, nach einheitlichen gesetzlichen Kriterien erfolgen. Diese Kriterien müssen gesetzlich geregelt sein, wie dies das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat.

„Wenn sich im Zuge der Omikron-Welle die Situation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt, wird eine gesetzliche Regelung, die sich auf menschen- und verfassungsrechtliche Grundlagen stützt, umso dringlicher“, so Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG. „Gerne stehen wir als Vertreter der Betroffenen dem Gesetzgeber beratend zur Verfügung, damit Menschen mit Demenz nicht benachteiligt werden.“

Die „Stellungnahme von Alzheimer Europe zur Zuweisung knapper medizinischer Ressourcen im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie“ vom 3. April 2020 steht auf der Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zur Verfügung.