Menu Close

Beteiligungsrechte müssen eingehalten werden

Wappen Bundesland Nordrhein-Westfalen
Wappen Bundesland Nordrhein-Westfalen
Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet) Die Repräsentanten der großen Landesverbände für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen, des SoVD NRW, des VdK NRW und der LAG Selbsthilfe haben sich in einen Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales dieses Bundeslandes, Karl-Josef Laumann, gewandt, um die Besorgnis darüber Ausdruck zu bringen, dass die Beteiligungsrechte der Verbände und Organisationen behinderter Menschen seit Beginn der Coronaviruspandemie nicht so gewahrt sind, wie es die landesgesetzliche Vorgaben und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorsehen.

Mittlerweile haben diese Verbände und viele Andere ihre Arbeitsweise entsprechend den Bedingungen der Corona-Pandemie umgestellt und kommunizieren via Video- und Telefonkonferenzen. Die Möglichkeiten diese Konferenzmethoden auch barrierefrei anzubieten sind nach Einschätzung dieser Verbände mittlerweile auch vorhanden.

„Daher können wir weder verstehen noch akzeptieren“, so heißt es deshalb in dem Brief an Minister Laumann, „dass die behindertenpolitischen Beteiligungsgremien des Landes, wie Fachbeiräte und Inklusionsbeirat, immer noch nicht wieder mit Hilfe von Video- und Telefonkonferenzen arbeitsfähig sind. Es ist aus unserer Sicht auch keine Lösung, wie aktuell für den Fachbeirat Partizipation geplant, einfach wieder zu stationären „normalen“ Sitzungen überzugehen, mit der Begründung, dass Formate wie Video oder Telefon für die Ministerien nicht durchführbar seien. Wir können nicht nachvollziehen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Verbänden und Organisationen behinderter Menschen wirklich an fehlenden technischen Möglichkeiten scheitert. Und wir sind der Auffassung, dass sich behinderte Menschen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Sitzungen einer Ansteckungsgefahr aussetzen sollten, um an einem behindertenpolitischen Gremium der Landesregierung teilzunehmen“.