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Sternstunde des Parlaments verpasst

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BERLIN (KOBINET) Es hat sie schon gegeben, es hätte sie auch letzten Freitag geben können, aber diese Chance hat der Deutsche Bundestag gehörig vermasselt. Die Rede ist von einer möglichen Sternstunde des Parlaments auf die einige Akteure aus der Behindertenpolitik angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts gegen die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse gehofft hatten. Auch kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul trauert dieser verpassten Chance gerade im Lichte des am 26. März anstehenden Jubiläums zum 10jährigen Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nach und hat seine Gedanken in folgenden Kommentar gefasst.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Es wäre ein gutes Signal für das 10jährige Jubiläum gewesen, seit dem die UN-Behindertenrechtskonvention nun in Deutschland in Kraft ist, vielleicht sogar ein versöhnliches Signal gegenüber all dem, was die verschiedenen Regierungen und Parlamente in den letzten zehn Jahren schlichtweg versäumt haben, um die Menschenrechte behinderter Menschen zu garantieren und die UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend umzusetzen.

Es hätte gezeigt werden können, dass die Parteien und Abgeordneten, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, zuweilen besser sind, als ihr Ruf und bei wichtigen Themen über ihren eigenen Schatten und zuweilen begrenzten Fraktionshorizont hinauswachsen können.

Und denjenigen ca. 85.000 Menschen, die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen nutzen oder wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug sind und Jahrzehnte lang ganz selbstverständlich und entgegen dem gesunden Menschenverstand von Wahlen ausgeschlossen wurden, hätten die Bundestagsabgeordneten geschlossen eine Entschuldigung senden und ihnen in einer gemeinsamen Initiative schnell noch die Wahl zum Europaparlament am 26. Mai ermöglichen können.

„Hätte, hätte Fahrradkette“ – dieser blöde Spruch trifft leider auch auf die Bundestagsdebatte und die dort getroffenen bzw. noch nicht getroffenen Entscheidungen zu den Wahlrechtsausschlüssen vom 15. März zu. Denn in der Konsequenz wurden nur die Anträge abgelehnt, die das Wahlrecht zur Europawahl noch ermöglichen hätten können und ein Antrag verabschiedet, der lediglich besagt, dass das Wahlrecht zum 1. Juli diesen Jahres  geändert werden soll, wenn die Europawahl am 26. Mai also vorbei ist. Das parlamentarische Verfahren für diese im Antrag von CDU, SPD und CSU angekündgite Gesetzesänderung muss nun erst noch durchlaufen und ein konkreter Antrag für die Gesetzesänderung entwickelt werden – nicht einmal das haben sie geschafft. Das alles hat leider mit einer Sternstunde des Parlaments, geschweige denn mit einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit oder Übereinkunft ganz und gar nichts zu tun. 

Auch bei den Abstimmungen zu den einzelnen Anträgen waren die Linien der Fraktionen glasklar und gab es keinerlei Abweichungen von Abgeordneten, die ihren eigenen Standpunkt geändert hatten. Eine Debatte, die also den Effekt eines Nachdenkens und Überdenkens genauso wenig erfüllt hat und vom Fraktionszwang dominiert wurde – schlichtweg enttäuschend, denn es ging hier immerhin um das höchste Gut der Demokratie – das Wahlrecht. Von der Regierungskoalition wurde gerechtfertigt, Gründe gesucht, gefunden und angeführt, warum es nicht gehen soll, dass die Betroffenen schon zur Europawahl wählen können, nachdem man dies monatelang verzögert hatte, statt Wege für die Inklusion und das Menschenrecht auf eine freie Wahl zu suchen. Welch schlechtes Beispiel für die Gesellschaft, die in diesem Punkt zum Glück in vielen Bereichen besser zu sein scheint, als das von ihr gewählte Parlament. Die Beschwerden sind hier also vorprogrammiert, denn das Europawahlrecht unterscheidet sich an diesem Punkt nicht sonderlich vom Bundeswahlrecht, das ja vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde und geändert werden muss. In einer gemeinsamen Initiaitive haben sich die Fraktion der FDP, der LINKEN und von Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise bereits entschieden, vor’s Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Und das interessante daran ist, es hätte nichts gekostet, sondern sogar den Aufwand gespart, nun wieder diejenigen herausfischen zu müssen, denen das Wahlrecht auch bei der Europawahl verweigert wird. Und noch komplizierter, in zehn Bundesländern finden am 26. März nicht nur die Europawahl statt. Man muss den Menschen hier in vielen Regionen erklären, warum sie beispielsweise bei der Kommunalwahl wählen, aber bei der Europawahl nicht wählen dürfen. Hier kann ich nur empfehlen, sich dies jeweils von den einzelnen Abgeordneten von CDU, SPD und CSU erklären zu lassen. Sie haben dies zu verantworten.

Wenn nächste Woche also das 10jährige Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention begangen wird, halten sich die Sternstunden bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland leider in Grenzen und werden von diesem Vorgehen des Parlaments aktuell überschattet. Wenn Vertreter*innen von Behindertenverbänden und einzelne behinderte Menschen also eher in eine schwarz-weiß Betrachtung über die Taten oder Nicht-Taten der letzten zehn Jahre verfallen, dann hat das leider ganz viel damit zu tun, dass vor allem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von CDU, SPD und CSU es am vergangenen Freitag verpasst haben, über ihren Schatten zu springen und die Diskussion zur UN-Behindertenrechtskonvention farbenfroher zu gestalten. Dies ist ihnen schon nicht bei der Diskussion um die Festschreibung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten beim Bundesbehindertengleichstellungsgesetz gelungen und erst recht nicht beim Bundesteilhabegesetz und anderen Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen. Es blieb meist bei gestelzten Kompromissen, unter denen dann oftmals behinderte Menschen zu leiden haben, die sich ewig mit der Verwaltung oder vor Gerichten herumstreiten müssen.

Heute Nachmittag steht bei der Fragestunde des Deutschen Bundestages die Regierung im Fokus. Man darf also gespannt sein, was diese auf die verschiedenen Fragen antwortet, die die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen – und vielleicht auch von anderen Fraktionen – anlässlich des 10jährigen Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention an die Bundesregierung richtet. Vielleicht gibt es ja Überraschungen – manche glauben noch dran. Die Fragestunde findet am 20. März von 15.10 bis 16.40 Uhr statt und wird live im Parlamentsfernsehen übertragen. Eines ist auf jeden Fall nach der Bundestagsdebatte vom Freitag klar, behinderten Menschen wird nach wie vor nichts geschenkt, wenn es um ihre Menschenrechte geht, diese müssen nach wie vor mühsam eingefordert und verteidigt werden.

Link zur Bundestagsdebatte in der Mediathek des Parlamentsfernsehen vom 15. März 2019

Das genaue Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten sieht man, wenn entweder alphabetisch sucht oder auf dem Reiter Fraktionen auf die einzelnen Fraktionen geht.

Link zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung des FDP Antrages – 170 Ja – 345 Nein – 68 Enthaltungen

Link zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung des FDP Antrages – 170 Ja – 347 Nein – 64 Enthaltungen

Link zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung des Antrages von CDU, SPD und CSU – 345 Ja – 0 Nein – 240 Enthaltungen