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Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig!

Foto zeigt Bundesverfassungsgericht
Foto zeigt Bundesverfassungsgericht
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UNBEKANNT (KOBINET) Die Tagesschau meldet, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss festgestellt hat, dass die Vorgaben im Bundeswahlgesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstoßen. Mehrere Betroffene hatten bereits Beschwerde bezüglich der Bundestagswahl von 2013 eingelegt.

82.220 unter Betreuung stehende Menschen waren bei der Bundestagswahl 2013 von der Wahl ausgeschlossen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun als verfassungswidrig eingestuft.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel begrüßt diese Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht bekräftige damit die Position des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der Koalitionsvertrag müsse nun umgehend ohne „Wenn und Aber“ umgesetzt werden. Die CDU/CSU-Fraktion habe nun ihre zögerliche Haltung aufzugeben. Bei der anstehenden Europawahl dürfe es diese Wahlausschlüsse nicht mehr geben. Eine gute Demokratie brauche ein Inklusives Wahlrecht, so Jürgen Dusel.

Das Urteil kann unter folgendem Link nachgelesen werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html