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Bundesregierung will nichts gegen Heimzwang unternehmen

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BERLIN (KOBINET) Zur Antwort der Bundesregierung auf mündliche Fragen zur Gewährleistung des Wunsch- und Wahlrechts im Bereich Wohnen erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Selber bestimmen, wie, wo und mit wem man leben möchte, ist für die allermeisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Jedoch nicht für behinderte Menschen, wie der Fall von Markus Igel zeigt. Er kämpft seit Jahren mit den zuständigen Behörden darum, selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben zu können. Trotzdem möchte die Bundesregierung nichts an der Rechtsgrundlage ändern, mit der Behörden die Übernahme von Assistenzkosten verweigern können. Sie verfährt dabei nach dem Motto: Selbstbestimmt leben - aber nur, wenn’s billig ist.

Die Bundesregierung lässt damit Menschen wie Markus Igel im Regen stehen. Niemand darf aus Kostengründen ein selbstbestimmtes Leben verwehrt werden. Der „Mehrkostenvorbehalt“ verletzt in eklatanter Weise Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und muss abgeschafft werden“.

In ihrer Antwort auf die Frage dieser Bundestagsabgeordneten erklärt die Bundesregierung: „Sowohl nach bisherigem als auch nach künftigem Recht sind die Wünsche zu berücksichtigen, sofern sie im Einzelfall angemessen sind. Die gesetzliche Regelung zur Angemessenheitsprüfung berücksichtigt dabei in ausgewogener Weise die Interessen der Menschen mit Behinderungen und der Leistungsträger, also der Länder und Kommunen. In Anbetracht des im Gesetzgebungsprozess des Bundesteilhabegesetzes vorgebrachten Anliegens, der gewünschten Wohnform besonders Rechnung zu tragen, wird ab dem 1. Januar 2020 durch gesetzliche Präzisierungen bei der Angemessenheits- und Zumutbarkeitsprüfung die gewünschte Wohnform stärker gewürdigt als bisher. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht vorgesehen.“