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Nicht nur hier und da ein bisschen Teilhabe

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DüSSELDORF (KOBINET) Anlässlich des Berichts der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert der Sozialverband SoVD in NRW die Landesregierung dazu auf, das Recht behinderter Menschen auf umfassende Teilhabe endlich ernst zu nehmen und bei der Inklusion aufs Tempo zu drücken statt zu bremsen.

Die Tatsache, dass die Einführung des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und solchen ohne Behinderung an Regelschulen unter der Vorgänger-Regierung mangelhaft war, kann, nach Meinung dieses Verbandes, nicht als Argument dazu dienen, die schulische Inklusion jetzt runter zu fahren und nur noch hier und da an sogenannten Schwerpunktschulen anzubieten. Die Landesregierung betont immer wieder, dass die Eltern behinderter Kinder beim Thema Schule eine Wahl haben sollen. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn solche Schwerpunktschulen auch flächendeckend und ortsnah vorhanden wären. Genau dies ist aber nicht gesichert. Stattdessen könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung Eltern dazu motivieren möchte, ihr Kind an einer Förderschule anzumelden, wo es unter „Seinesgleichen“ bleibt. In diesem Fall werden dann auch die Fahrtkosten übernommen. Wer sich erlaubt, sein Kind trotz Behinderung an einer Schwerpunktschule anzumelden, muss sich um die Anfahrt hingegen selbst kümmern und bekommt auch die Kosten hierfür nur anteilig erstattet. Auch müsste die Landesregierung, wenn Sie das Ziel gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern erst nehmen würde, das Fachpersonal in inklusiven Schwerpunktschulen verstärken, anstatt es von dort zugunsten der Förderschulen abzuziehen.

Auch beim barrierefreien Bauen wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ausgebremst. Statt gesetzlich garantiert wirklich für barrierefreien Wohnraum zu sorgen soll die Schaffung von geeignetem Wohnraum hauptsächlich dem Markt überlassen werden. Anstatt verbindlich und mit einem nachvollziehbaren, strukturierten Plan Barrieren zu bekämpfen wurden Vorgaben abgeschwächt und verwässert.

Das Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in NRW wird so definitiv nicht erreicht. Der SoVD NRW fordert die Landesregierung daher auf, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention endlich konsequent anzugehen.