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Vor 20 Jahren: Tumulte bei Anhörung

Dr. Martin Theben
Dr. Martin Theben
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Dr. Martin Theben
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BERLIN (KOBINET) Vor 20 Jahren fand am UNO-Welttag der Menschen mit Behinderungen eine öffentliche Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus zum ersten Landesgleichberechtigungsgesetz statt; es trat dann wenige Monate später im Mai 1999 in Kraft. "Die Anhörung war von Tumulten begleitet, da ein großer Teil der betroffenen ZuhörerInnen aus baupolizeilichen Gründen ausgesperrt wurde", berichtet Dr. Martin Theben im Nachgang zum Welttag und in Erinnerung daran, wie es zum ersten Landegleichstellungsgesetz für behinderte Menschen kam und wie damals dafür gekämpft wurde.

Martin Theben nahm später an der Anhörung als Sachverständiger unter seinem Geburtsnamen Eisermann an der Anhörung teil. Die Tumulte bekam er nicht mit, da er vormittags noch Examensklausur schrieb. Er stellte den kobinet-nachrichten seinen Bericht zur damaligen Situation vor 20 Jahren zur Verfügung:

Bericht von Dr. Martin Theben

Am 3. Dezember 1998, dem UNO-Welttag der Behinderten, fand eine von Tumulten begleitete große Anhörung der Behindertenverbände und -initiativen zu dem Gesetzentwurf der großen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Das Wortprotokoll ist auf Ausschuss-Drucksache 13/28 erschienen.

Die „öffentliche“ Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 3. Dezember 1998

Die anfänglichen Tumulte spielten sich im Foyer des Abgeordnetenhauses von Berlin ab. Die Anhörung war öffentlich. Nach den damaligen Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung durfte jedoch auch im Sitzungssaal des Ausschusses für Gesundheit und Soziales nur eine sehr geringe Anzahl, insbesondere von Rollstuhlfahrern, hinein. Entsprechend des Anlasses war das Interesse jedoch um ein Vielfaches größer. Um jedoch den feuerpolizeilichen Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung Geltung zu verschaffen, wurden interessierte Besucher, teils unter Einsatz körperlicher Gewalt, am Zutritt zum Sitzungssaal des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Integration gehindert. Bettina Theben, die dann auch als Sachverständige in der Anhörung auftrat, beschrieb die Begleitumstände in einem Kommentar für das Netzwerk Artikel 3 so: „Das Abgeordnetenhaus hatte sich im wahrsten Sinne des Wortes ´gerüstet´: Vor dem Zugang zum Parlament befanden sich Metallabsperrgitter, zahlreiche Polizisten und Sicherheitskräfte – und bei fünf Grad unter Null auch jede Menge behinderte Menschen. Ihnen wurde z.T. unter Einsatz von massiver Gewalt der Zutritt verwehrt. Angeblich hätte die Bauaufsicht des Bezirkes Mitte, dem künftigen Regierungsdistrikt, kurz vor dem 3. Dezember die Höchstzahl der Rollstuhlfahrer, welche Einlaß finden ´dürften´, nach unten begrenzt. Trotz gültiger Karten also kein Zugang für Behinderte in das Parlament, stattdessen langes Warten in eisiger Kälte – und das am UNO-Welttag der Behinderten. Dieses diskriminierende Verhalten war durch nichts gerechtfertigt, denn selbst wenn man diese bauaufsichtliche Auflage (deren tatsächliches Bestehen nicht mehr aufzuklären war) unterstellt, so hätten die Rollstuhlfahrer gleichwohl in das ebenerdige Foyer mit seinen breiten Türen eingelassen werden müssen, da es hier noch zu keinen erschwerten Rettungsbemühungen hätte kommen können. Außerdem drohten den Betroffenen konkrete Gesundheitsschäden, diese haben bei einer Abwägung den Vorrang vor bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen. Der Vorfall konnte vorerst nur dadurch entschärft werden, daß Vertreter der Behindertenverbände mit dem Vertreter der Bauaufsicht verhandelten, die Auflage zurückzunehmen; allerdings mußten die Eingelassenen mit der Fernsehübertragung Vorlieb nehmen.“

Die Taz berichtete in ihrer Berlin-Ausgabe schon einen Tag vor der Anhörung unter der Schlagzeile ROLLSTUHLFAHRER MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN über den drohenden Ausschluss. Nach dem Artikel hatte die zuständige Bauaufsicht per Auflage verfügt, daß nur vier Rollstuhlfahrer als Zuhörer an der öffentlichen Anhörung teilnehmen dürften. Vier weitere Rollstuhlfahrer seien als Sachverständige erlaubt. Einer von ihnen, Martin Eisermann forderte die Ausschussvorsitzende via Taz auf, sich für einen anderen Raum, außerhalb des Parlamentes, einzusetzen: „Es gibt doch geeignete Räume wie das Oberstufenzentrum in der Wrangelstraße oder die Kongreßhalle.“ – vergebens. So nahm das Unheil seinen Lauf:

Martin Marquard, der damals für den Berliner Behindertenverband zu den Sachverständigen gehörte, und zwei Jahre später zum 1. Landesbehindertenbeauftragten nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz berufen werden würde, machte dann während der Anhörung seiner Erregung in seinen einleitenden Bemerkungen Luft: „Ich kann nicht so ganz ohne Weiteres jetzt zur Tagesordnung übergehen. Ich muss einfach einmal die Frage stellen: Was denken Sie eigentlich wo unsere Schmerzgrenze liegt? Bei den Rangeleien unten am Eingang, die nicht wir zu vertreten haben, sondern die eine wirklich überzogene Hausaufsicht und ein Sicherheitsdienst dort herbeigeführt haben, ist ein Kollege von uns im Rollstuhl verhaftet und mit zur Wache genommen worden. (Hierbei handelte es sich um Michael Eggert vom Spontanzusammenschluss Mobilität für Behinderte, einem Aktivisten der ersten Stunden der selbst für die Alternative Liste von 1987 bis 1989 Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen ist, Anmerkung des Autors]. Ich finde, dass ist ein unglaublicher Vorgang und ich möchte Frau Senatorin Hübner auffordern, sich umgehend zu kümmern, dass er wieder frei kommt. Wir sind dort unten in einer Atmosphäre empfangen worden, die an Kriminalisierung grenzt und das steht zu dem Anlass aus dem wir uns heute hier getroffen haben, in diametralen Gegensatz.“

Auch die anderen geladenen Sachverständigen nutzen ihre Eröffnungsbemerkungen, um auf die skandalösen Vorfälle im Eingangsbereich des Abgeordnetenhauses hinzuweisen. So führte Dr. Manfred Schmidt, damals Vorsitzender der von der Lebenshilfe Berlin e.V. gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte L.A.G.H. aus: „Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Senatorin! Meine Damen und Herren! Heute ist der UNO-Welttag der Behinderten. Wir hatten vorhin einen Auftakt, der dieses Tages nicht gerade würdig ist. Ich freue mich, dass sich die Fraktionen einhellig gegen diesen Vorfall ausgesprochen haben. Er zeigt aber deutlich, dass wesentliche Dinge in dem Gesetz fehlen – z. B. die Versammlungsstätten-Verordnung.“ In der Sache äußerte sich der Sachverständige Dr. Schmidt u.a. zur gesetzlichen Verankerung des Landesbehindertenbeauftragten und sprach sich für dessen unmittelbare Ansiedlung beim Regierenden Bürgermeister aus.

Für den Berliner Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. sprach damals deren langjähriger Geschäftsführer Helmut Forner, ein Mitinitiator des Aktionsbündnisses Blaues Kamel. Auch er kritisierte die Vorfälle in seinen einleitenden Bemerkungen deutlich: „Vielen Dank für die Einladung. Ich kann es mir nicht verkneifen, doch einige Sätze zu dem, was ich vor Beginn dieser Sitzung abgespielt hat, zu sagen. Sie gestatten mir, dass ich vor allen Dingen sage, ich habe erhebliche Skepsis, ob ein Gesetz – wie auch immer es ausgestaltet wird – tatsächlich dazu beitragen wird, dass die Würde behinderter Menschen geachtet wird. Es scheint mir auch jetzt eine Reihe von Gesetzen zu geben, die das, was sich heute hier abgespielt hat – insbesondere auch in Bezug auf körperliches Vorgehen gegen den einen oder anderen Menschen, der im Rollstuhl sitzt -, verbieten.“ Inhaltlich nahm er zu dem Benachteiligungsverbot Stellung und bezeichnete es wegen der in § 2 Abs. 2 der Entwurfsfassung verwandten Formulierung, wonach die öffentlichen Behörden und Einrichtungen auf die Herstellung gleicher Lebensbedingungen nur hinwirken s o l l t e n , als zu schwach und wirkungslos. Das gleiche gelte für den im Schulgesetz für Schüler der Sekundarstufe II geplanten Hilfen; auch diese sollten nur gewährt werden. Zu einem gesetzlichen Anspruch in Form einer Muss-Vorschrift habe sich der Gesetzgeber nicht durchringen können. Dies, so kritisierte Forner, träfe auf viele Vorschriften des Koalitionsentwurfes zu.

Zu den weiteren Sachverständigen gehörte, damals in seiner Funktion als Geschäftsführer des Sozialverbandes VDK Berlin-Brandenburg e.V., auch der nunmehrige Vorsitzende des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung, Bernd Maier. Zu den zuvor schon mehrfach kritisierten Vorgängen meinte er: „Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Abgeordnete! Ich glaube, die Vorgänge heute zeigen, wie mutig Sie die nächsten Wochen und Monate sein müssen, wenn Sie überhaupt noch ein Gesetz auf den Weg bringen wollen.“ In seinen weiteren Ausführungen sprach sich Bernd Maier vehement für ein Verbandsklagerecht aus. Der Koalitionsentwurf sah ein solches Klagerecht in § 2 Abs. 3 vor. Die Vorschrift war aber mittlerweile auf erhebliche Kritik gestoßen, u.a. im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Meier verwies hier auf entsprechende Regelungen im Sozialrecht um die Vorschrift im Entwurf rechtsdogmatisch zu verteidigen.

Hartwig Eisel, der langjährige Bezirksbehindertenbeauftragte von Charlottenburg-Wilmersdorf, der viele Jahre später, von 2010 bis zu seinem Tod am 9. Januar 2014 Vorsitzender des Landesbehindertenbeirates gewesen ist, nahm an dieser Anhörung für den Schwerhörigen Verband Berlin teil und gemahnte den Gesetzgeber, Schwerhörige und Gehörlose wegen ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse nicht in einen Topf zu werfen. Zudem kritisierte er den Finanzierungsvorbehalt, der in vielen Vorschriften enthalten sei.

Nach dem Sachverständigen Eisel kam dann Bettina Theben, damals Vorstandsmitglied des Netzwerkes Artikel 3 e.V., zu Wort. Für die Einladung, so begann sie ihren Wortbeitrag, könne sie sich nicht bedanken, denn sie habe keine erhalten. Wie bereits erwähnt, hatten es die Vertreter der CDU abgelehnt, sie als Sachverständige zu laden. Sie galt als zu kritisch und die Politiker fürchteten offenbar um den Gehalt des Entwurfes und damit um den Bestand ihres politischen Vorhabens. Aber die anderen Verbände zeigten sich solidarisch und wollten auf den Sachverstand der Juristin nicht verzichten. So konnte sie an diesem UNO-Welttag der Behinderten darüber berichten, wie man versucht hatte, den Gesetzentwurf der Verbände anzubieten wie „sauer Bier“, wie die Tumulte im Vorfeld der Anhörung nunmehr dem Fass den Boden ausgeschlagen hätte, um sich dann dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zuzuwenden. Er, so Theben, genüge „inhaltlich und methodisch nicht den Anforderungen“. Dann, ganz ihrem vermeintlichen Image entsprechend, pfercht sie, gleich einer Sense, durch weite Teile des Entwurfes und fast letztendlich damit die Sichtweise aller anwesenden Sachverständigen treffsicher zusammen.

Auch in ihren weiteren inhaltlichen Beiträgen ließen die Sachverständigen, zu denen auch ein Vertreter des damals noch existenten Projektes Movado e.V., des Schwerhörigen- und des Gehörlosenverbandes gehörten, kaum ein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Weiterhin wurde in der Anhörung anhand der Statements der Sachverständigen auch deutlich, dass in den anderen, mit dem Gesetz befassten Ausschüssen, wenig Interesse an einer inhaltlichen Auseinandersetzung bestand. Und es war wiederum Martin Marquard, der darauf hinwies, dass in der Sitzung des Bauausschusses einen Tag zuvor anlässlich der dortigen Beratungen zum Entwurf des Landesgleichberechtigungsgesetzes sogar ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD vorgelegt wurde, der Verschlechterungen des § 51 Bauordnung von Berlin hinsichtlich des behindertengerechten Bauens vorsah; entsprechende Bestimmungen zum behindertengerechten Bauen waren überhaupt erst vier Jahre zuvor in die Berliner Bauordnung mitaufgenommen worden.

All diese Vorkommnisse förderten nicht gerade das Vertrauen der Betroffenenverbände in die gesetzgeberische Redlichkeit des Senates und der diesen tragenden Koalitionsfraktionen. Es war dann auch der Sachverständige Dr. Manfred Schmidt, der noch einmal die vier Hauptforderungen der Behindertenverbände an ein wirksames Landesgleichberechtigungsgesetz aufstellte. Dr. Manfred Schmidt führte aus: „Wir erwarten vom Gesetz erstens ein klares Diskriminierungsverbot, zweitens ein Verbandsklagerecht, dritte die gesetzliche Sicherung des Telebusses und vierten die Anerkennung der Gebärdensprache. Ohne die Erfüllung dieser vier Grundforderungen können die Berliner Behindertenorganisationen das Gesetz nicht unterstützen.“

Einen Tag später, am 4. Dezember 1998 befasste sich ein weiterer Artikel der Taz mit den Vorkommnissen rund um die Anhörung. Die Schlagzeile lautete: POLIZEI VERWEHRT ROLLIFAHRERN ZUGANG ZUM PARLAMENT. Danach seien nur vier Rollstuhlfahrer als Zuhörer und weitere 12 in das Foyer des Abgeordnetenhauses, wo die Anhörung auf Leinwände übertragen wurde, hineingelassen worden. Alle anderen mussten bei klirrender Kälte über eine Stunde draußen warten, bis der Abteilungsleiter der Bauaufsicht bei der zuständigen Senatsbauverwaltung alle Anwesenden per Ausnahmegenehmigung einließ. Der Artikel stellte zu Recht die Frage, weshalb dies nicht vorher gelungen sei. Erhellende Antworten erhielt man auch nicht in der parlamentarischen Nachbereitung dieses Vorfalls. 

Der Nachklang zur Anhörung im Sozialausschuss in der Debatte des Abgeordnetenhauses vom 11. Dezember 1998

In der 56. Sitzung der 13. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses am 11. Dezember 1998 beriet das Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen auch den Einzelplan 11, das Finanztableau für das Ressort Gesundheit und Soziales. Im Rahmen dieser Debatte nahmen einige Abgeordnete auch noch mal zu den Vorkommnissen vom 3. Dezember 1998 Stellung. Die Abgeordnete Christa Friedl (SPD) bezeichnete es als „beschämend (…), daß Rollstuhlfahrer bei Eiseskälte vor der Tür stehengelassen worden [seien, Anmerkung des Autors]“. Sie appellierte an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, daß sich so etwas nie wiederholen dürfe. Parlamentspräsident Dr. Herwig Haase (CDU), der dieses Amt seit 1995 ausübte, entgegnete auf diesen Appell, daß den Fraktionen dieses Problem seit Jahren bekannt gewesen sei. Gleichzeitig forderte er alle Fraktionen auf, sich Lösungsmöglichkeiten zu überlegen. Auch der Grünen-Abgeordnete Dietmar Volk fragte sich eher rhetorisch, ob es verhältnismäßig sei, Menschen im Rollstuhl bei klirrender Kälte auszusperren und weshalb die Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) zu all dem schweigt. Die Senatorin nahm in ihrem anschließenden Redebeitrag tatsächlich keinen Bezug auf die Anhörung vom 3. Dezember 1998 – dem UNO-Welttag der Behinderten – und schwieg.