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Blindengeld in Sachsen-Anhalt soll erhöht werden

Budget, Geldscheine
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Foto: Irina Tischer

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MAGDEBURG (KOBINET) In der Plenarsitzung am 24. Oktober 2018 hat die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht, mit dem das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt ab 2019 erhöht werden soll. Der Betrag des Blindengeldes steigt demnach von 320 auf 360 Euro, die Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose von 41 auf 52 Euro. 2013 war im Zuge von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der damaligen CDU/SPD-Regierung das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 30 Euro gekürzt worden, für blinde Senioren in Altenpflegeheimen fiel es vollständig weg, wie der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt mitteilte.

„Umso mehr freut uns, dass die Regierungskoalition jetzt unseren Vorschlägen und Anregungen folgen will, die wir in Gesprächen mit allen Fraktionen vorgetragen haben“, äußert sich Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA befriedigt über die beabsichtigte Entscheidung des Parlaments. „Wir hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass Sachsen-Anhalt neben Schleswig-Holstein den auf Bundesebene geringsten Nachteilsausgleich für blinde Menschen gewährte. Die Lebensverhältnisse der Betroffenen waren damit deutlich ungünstiger als in den meisten Bundesländern.“ Pildner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Bundesländer, wie Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern ihre Leistungen für Blinde und zum Teil auch für Sehbehinderte inzwischen deutlich erhöht haben. Aus Sicht des Verbandes ist zudem hervorzuheben, dass blinde Senioren, wie in den meisten anderen Ländern, wieder Anspruch auf 50 % des Blindengeldes haben sollen, wenn sie in einem Heim leben. Außerdem ist jetzt eine Dynamisierung vorgesehen, so dass das Blindengeld künftig in dem Rahmen erhöht werden soll, in dem die Altersrenten steigen.

Die Verbandsvorsitzende dankt allen Politiker/-innen, die sich für die überfällige Erhöhung eingesetzt haben, besonders bei den sozial- und behindertenpolitischen Sprechern/-innen der Fraktionen. „Da die Landesblindengeldbeträge in den Ländern aber noch immer weit auseinander liegen und damit auch die Teilhabechancen der Betroffenen, bleiben wir bei unserer Forderung nach einem bedarfsdeckenden bundeseinheitlichen Blindengeld“, fügt Pildner mit dem Blick auf die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen den Ländern hinzu.