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Foto: Gerhard Bartz
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BEHRINGEN (KOBINET) Beim diesjährigen ForseA-Seminar für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie für Beraterinnen und Berater wurden neben den planmäßigen Inhalten zahlreiche konkrete Beispiele aus der Praxis diskutiert und auch Lösungen erarbeitet. Dabei wurde auch diesmal deutlich, dass das Verhalten vieler Kostenträger, insbesondere aus dem Bereich der Sozialhilfe, zunehmend untragbar wird.
Behringen (kobinet) Beim diesjährigen ForseA-Seminar für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie für Beraterinnen und Berater wurden neben den planmäßigen Inhalten zahlreiche konkrete Beispiele aus der Praxis diskutiert und auch Lösungen erarbeitet. Dabei wurde auch diesmal deutlich, dass das Verhalten vieler Kostenträger, insbesondere aus dem Bereich der Sozialhilfe, zunehmend untragbar wird. So ist es nicht nachzuvollziehen, dass es heute noch Sozialhilfeträger gibt, die noch immer die Zahlung des (anteiligen) pauschalen Pflegegeldes nach §§ 64a bzw. 63b SGB XII verweigern. Verweise auf die Aussage des BMAS werden nach wie vor von ihnen, aber auch dem Vernehmen nach von zweien der sieben bayerischen Bezirke ignoriert. Zu verzeichnen ist auch der ungebrochene Willen, den Antragstellerinnen und Antragstellern das Leben schwer zu machen. Die Seminarteilnehmer*innen waren sich einig, dass die Ursache dafür auch im Bundesteilhabegesetz zu finden sei. Dort seien Türen geöffnet worden, die man schon verriegelt glaubte, so ForseA in einer Mitteilung. Das nächste Seminar findet vom Freitag, 28. Juni bis Sonntag, 30. Juni 2019 in Behringen (bei Eisenach) statt, teilt ForseA mit. Da die Zimmeranzahl und damit die Teilnehmerzahl beschränkt ist und es der einzige Termin in 2019 sein wird, empfiehlt sich – so der Verein – eine frühzeitige Anmeldung.