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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales kritisierten mehrere Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen die geplanten Regelungen zum barrierefreien Zugang von Internetseiten als unzureichend.
Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (19/2072) der Bundesregierung, mit dem unter anderem eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt werden soll, um digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Ferner sollen durch Änderungen im Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB III, SGB XII) verschiedene Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden unter anderem die Assistierte Ausbildung und Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung.
Dabei kritisierte Ines Theda vom Deutschen Caritasverband, die EU-Richtlinie werde mit dem Entwurf zwar umgesetzt, aber sie falle hinter das schon geltende BGG zurück und werde darüber hinaus den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht. „Das ist problematisch und sollte unbedingt vermieden werden“, stellte sie dazu fest.
Dieser Einschätzung schloss sich Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband an: „Es sei völlig inakzeptabel, dass mit dem Entwurf sogar mit Verschlechterungen zu rechnen sei. So würden künftig grafische Programmoberflächen, die nicht webbasiert sind, von den Regelungen nicht erfasst,“ so Möller. Auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf forderte in seiner schriftlichen Stellungnahme „deutliche Verbesserungen“.
Für alle, die gern die gesamte Presseinformation des Deutschen Bundestages zu dieser Ausschuss-Beratung nachlesen möchten, können das hier tun.




