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Nordrhein-Westfalens Verbände gefragt

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Foto: BIZEPS

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DUISBURG/KöLN (KOBINET) Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte konsultiert heute in Duisburg die behindertenpolitischen Verbände aus Nordrhein-Westfalen. Die Beiträge ihrer ersten Verbändekonsultation zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland sollen dabei helfen, ein konkreteres und umfassenderes Bild über die Bedingungen und insbesondere die bestehenden Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen zu erhalten und die Erkenntnisse der Monitoring-Stelle in Bezug auf die Praxis zu erweitern. Im Vorfeld der Tagung kritisierten Eltern behinderter Kinder die Landesregierung.

Im Vorfeld der Tagung kritisierten Eltern behinderter Kinder die Landesregierung. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat vollmundig angekündigt, die Qualität inklusiver Schulen deutlich zu verbessern Doch auch nach zehn Monaten im Amt habe sie bisher keinerlei Taten folgen lassen. „Für die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung ist dies ein weiteres verlorenes Jahr“, meint die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms.

Die Ministerin hatte bei Amtsantritt angekündigt, inklusive Schulen personell besser auszustatten, das Fortbildungsangebot deutlich auszubauen und unter den weiterführenden Schulen gut aufgestellte inklusive Schwerpunktschulen einzurichten. Zu keiner dieser Ankündigungen sind bis heute Konzepte oder Gestaltungsideen bekannt geworden.

In der geplanten Personalversorgung für das kommende Schuljahr werden inklusive Schulen sogar abermals benachteiligt. Während für die Sonderschulen eine gesicherte Zuteilung von Sonderpädagogen geplant ist und sogar neue Stellenpakete für „Mehrbedarfe“ vorgesehen sind, sollen die Personallücken in inklusiven Schulen offenbar ausschließlich durch nicht-lehrendes Personal (Sozialpädagogen o.ä.) gestopft werden.

Auch wenn die Ministerin die geplanten Schwerpunktschulen erst zum Schuljahr 2019/20 einführen will, müsste man doch längst Konzepte erwarten können, wie in diesen Schulen eine gute inklusive Bildung aufgebaut werden soll. Auch die Fortbildung der Schulleitungen und der Lehrkräfte an diesen Schulen müsste jetzt schon konzeptioniert und geplant werden. „Es steht zu befürchten, dass auch an diesen Schwerpunktschulen die Inklusion der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung wieder mit der heißen Nadel vorbereitet wird“, so  Eva-Maria Thoms.

In seiner Stellungnahme zur Verbändekonsultation  konstatiert der mittendrin e.V. in Sachen inklusive Bildung ein dramatisches Vollzugsdefizit. Das Recht auf inklusive Bildung steht zwar im Schulgesetz, seine Einlösung sei aber noch lange keine Selbstverständlichkeit.