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Niedersächsischer Landesbeirat nimmt Arbeit auf

Neu berufener Landesbeirat
Neu berufener Landesbeirat
Foto: Tom Figiel

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Foto: Tom Figiel

HANNOVER (KOBINET)

HANNOVER (KOBINET) Gemeinsam mit der Niedersächsischen Landtagspräsidentin hat die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Mitglieder des Niedersächsischen Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen für die 18. Legislaturperiode berufen.



Die Mitglieder des Beirates setzen sich unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz aus Vertretungen der Selbsthilfe, des Landesverbandes Paritätischer Niedersachsen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Tarifparteien zusammen.

Auch die Landtagspräsidentin dankte den Anwesenden für ihre Bereitschaft, im Beirat mitzuarbeiten. Frau Dr. Andretta hob hervor, dass die Konstituierung im Gebäude des Niedersächsischen Landtages zeigt, wie wichtig dieses Gremium für die Politik in Niedersachsen ist. Sie appellierte an die Mitglieder: „Wir brauchen Ihre Impulse.“

Petra Wontorra bedankte sich ausdrücklich sowohl bei den ausscheidenden wie auch den neuen Mitgliedern des Beirates: „Die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen brauchen starke Stimmen – sowohl von mir als Landesbeauftragter sowie durch die Kompetenz und die Kraft der Mitglieder im Beirat.“ Zusammen wollen sich der Beirat und die Landesbeauftragte dafür einsetzen, dass die Landesregierung einen neuen Entwurf des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes bis zum Ende des Jahres vorlegen solle, welches mindestens an die Bundesgesetze ausgerichtet werden müsse und in welchem die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention in das Gesetz einfließen sollen.

In dieser Legislaturperiode wird es, so das Ergebnis der Beratungen über die nächsten Aufgaben, um die Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Aktionspläne Inklusion für Niedersachsen gehen. Ein besonders wichtiges Thema bleibt bezahlbares barrierefreies Wohnen und die Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung. Ebenso wird die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Apps ein wichtiges Thema sein.

Bei der konstituierenden Sitzung des Beirates wurde bereits eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegen den Wahlausschluss von Menschen mit Behinderungen, die unter Betreuung stehen, verabschiedet. Die Vertretungen der Menschen mit Behinderungen sind sich einig: „Es darf nicht sein, dass etwa 10.000 Menschen in Niedersachsen derzeit von allen Wahlen ausgeschlossen sind.“ Spätestens bei der Europawahl im Mai nächsten Jahres müssten auch diese Menschen wählen können.