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EU: Mehr Maßnahmen für behinderte Frauen

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BRüSSEL (KOBINET)

BRüSSEL (KOBINET) Die ständige Studiengruppe für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat am 9. Februar eine öffentliche Anhörung zum Thema "Frauen mit Behinderungen in der EU: Sachlage und Perspektiven" veranstaltet. Darauf hat Cordula Schuh die kobinet-Nachrichten aufmerksam gemacht und die Ergebnisse vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Eine Schlussfolgerung ist: "Um die Rechte von Frauen mit Behinderungen umzusetzen, muss die EU-Gesetzgebung mehr zielgruppenspezifische Maßnahmen beinhalten."



Die zentrale Erkenntnis der EWSA-Konferenz lautet: In der Europäischen Union sind Frauen mit Behinderungen trotz der erreichten Fortschritte immer noch doppelt von Diskriminierung betroffen. Um diese Ausgrenzung zu bekämpfen, sei es „essentiell, dass die Zivilgesellschaft versteht, was auf dem Spiel steht“, sagt Christophe Lefèvre, Mitglied der EWSA-Studiengruppe zu Behindertenrechten, die die öffentliche Anhörung veranstaltete. Der Konferenzteilnehmer*nnenkreis setzte sich aus Repräsentant*innen diverser Behindertenverbände, Mitgliedern der Europäischen Kommission und dem Europaparlament zusammen. Alle waren sich einig, dass es notwendig sei, die EU-Gesetzgebung voranzutreiben, um die Rechte von Frauen mit Behinderungen zu schützen.

“Die Europäische Union muss spezifische Initiativen fördern, um die Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in all ihren Facetten zu bekämpfen“, sagte Helga Stevens, Mitglied des Europaparlamentes und stellvertretende Vorsitzend der ständigen Studiengruppe. Sie fügte hinzu, dass Frauen, insbesondere Frauen mit Behinderungen, in den EU-Institutionen immer noch unterrepräsentiert sind und dass „noch viel Arbeit getan werden muss“, um diese Situation zu verändern. In diesem Sinne führte Ana Peláez (Spanisches Repräsentantenkomitee der Menschen mit Behinderungen, CERMI) aus, dass „Frauen und Mädchen mit Behinderungen nicht gesondert durch Gesetze und Verordnungen angesprochen“ werden.

„Manchmal werden Frauen und Mädchen mit Behinderungen nicht als Bürgerinnen wahr genommen. Dies muss sich ändern“, sagte Alba Gonzáles von der CBM. „Das System ist sehr sexistisch, aber wir (Frauen mit Behinderungen) wollen unsere eigenen Entscheidungen treffen. Und die Menschen müssen das verstehen.“ Alle Sprecher*innen waren sich einig, dass Frauen mit Behinderungen stärker als Männer mit Behinderungen benachteiligt sind und dass die EU Institutionen sich mehr anstrengen müssen, um diese Ungleichheit zu bekämpfen.

Laut Hana Velecka (EU policy officer at the Unit for Disability and Inclusion at the European Commission’s DG Employment) sei die aktuelle “Disabilitiy Strategy” der EU-Kommission immer noch gültig und außerdem sei in den letzten Jahren viel erreicht worden. Nichtsdestotrotz erklärte sie, dass „es im Rahmen dieser Strategie keine klare Agenda gibt. Diese verfolge eine allgemeine Perspektive und konzentriert sich auf Probleme die Männer und Frauen gemeinsam haben.“ Als eine von vielen Initiativen unterstrich Frau Velecka die Wichtigkeit der Europäischen Säule der sozialen Rechte. Diese beinhaltet vier Prinzipien, die für Frauen mit Behinderungen besonders relevant seien: Geschlechtergerechtigkeit, Chancengerechtigkeit, Work-Life Balance und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Halliki Voolma (DG Employment at the European Commission) unterstrich die Wichtigkeit, sich besonders der Gewalt gegenüber Frauen mit Behinderungen zuzuwenden und betonte, dass der Kampf gegen diese Gewalt eine der Hauptschwerpunkte der EU Kommission im Jahre 2017 gewesen ist. „Frauen mit Behinderungen sind statistisch zwei bis drei mal häufiger von häuslicher Gewalt betroffen. Wir müssen diesen Aspekt besonders beachten“, sagte An-Sofie Leenknecht (European Disability Forum). „Diese Frauen dürfen nicht Wohltätigkeitsobjekte sein! Sie müssen in der Lage sein, an der Gesellschaft teilzuhaben und ihre eigenen Entscheidungen über ihr eigenes Leben treffen können“, ergänzte sie. Madi Sharma (Mitglied der ständigen EWSA-Studiengruppe zu Behindertenrechten) betonte, dass die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen und Abtreibungen bei Schwangerschaft Menschenrechtsverletzung seien, wo Menschenrechte doch zu den Grundprinzipien der Europäischen Union gehörten. „Diese Praxis muss beendet werden“, schlussfolgerte sie.