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Halbzeit bei Bewilligung unabhängiger Beratungsstellen

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Insgesamt sollen es ca. 400 ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen sein, die im Rahmen der durch das Bundesteilhabegesetz geschaffenen Förderung in Deutschland bewilligt werden sollen. Laut einer aktuellen Liste vom 24. Januar, in der 196 mittlerweile bewilligte Beratungsstellen aufgeführt sind, ist nun also Halbzeit in Sachen Bewilligung der ergänzenden unabhängigen Beratungsstellen.



Ursprünglich sollten die Beratungsstellen ihre Arbeit am 1. Januar aufnehmen und die Anträge im Novermber und Dezember 2017 bewilligt werden. Dies hat sich aufgrund verschiedener Faktoren und nicht zuletzt aufgrund der großen Antragszahl jedoch immer mehr nach hinten verschoben. Daher sitzen viele der Antragsteller nach wie vor auf heißen Kohlen und warten sehnsüchtig auf eine Rückmeldung. Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub), der die Antragsbearbeitung und -Verwaltung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen wurde, hatte daher am 17. Januar eine Informationsmail an die Antragsteller versandt. Darin heißt es u.a.: „Aktuell erreichen uns verständlicherweise viele Nachfragen von Ihnen, in denen Sie sich erkundigen, bis wann wir Ihnen eine verbindliche Rückmeldung zum EUTB-Antrag geben. Wir möchten Sie mit dieser Mail zum Stand der Prüfung der EUTB-Anträge informieren. Seit Dezember 2017 versenden wir Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderrichtlinie zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung. Der Prüfungsprozess der Anträge aus der ersten Antragsrunde wird sich nach jetzigem Stand bei einigen Fällen bis in den Februar hineinziehen.“

Weiter heißt es in der Mail: „In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden wir zunächst die Bewilligungsbescheide und erst danach die Ablehnungsbescheide versenden. Diese Vorgehensweise ermöglicht uns, die vorhandenen Ressourcen auf die Bewilligungen zu konzentrieren und sogenannte ‚Nachrücker‘ zu berücksichtigen, die aufgrund von möglichen verfügbaren Restmitteln aus den Landesbudgets evtl. noch bewilligt werden können. Diese Regelung führt auch dazu, dass wir mindestens in einigen Bundesländern erst nach Prüfung der Anträge aus der zweiten Antragsrunde Ablehnungsbescheide versenden können.“ Weiter heißt es: „Wir haben großes Verständnis für Ihre Nachfragen und den Wunsch nach Planungssicherheit. Wir bitten aber um Verständnis, dass zur Vorbereitung qualitativ guter Projekte in vielen Fällen individuelle Abstimmungen mit den Antragstellern und den zuständigen Bundesländern notwendig sind. Eine sorgfältige Prüfung ist auch im Sinne der Antragsteller. Aus diesem Grund hat sich der Prüfprozess und die Bescheidung verzögert.“

Link zur Liste der bewilligten Beratungsstellen vom 24.1.2018