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BERLIN (KOBINET) Für 120 Organisationen, die einen Antrag für die Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung gestellt haben, die seit dem 1. Januar 2018 im Rahmen des Bundesteilhabebgesetzes in Kraft getreten ist, gab es vor Weihnachten den positiven Bescheid. Viele andere, der inklusive der zweiten Antragswelle insgesamt ca. 400 Organisationen, die eine solche Beratungsstelle betreiben wollen, heißt es weiterhin Warten und Hoffen.
Ursprünglich sollten die Bescheide für die Beratungsstellen, die bis zum 31. August 2017 beantragt wurden, eigentlich vor Weihnachten zugestellt sein, doch dies hat sich weiter verzögert, wie aus einer ins Internet eingestellten Liste mit Stand 22.12.2017 mit den bewilligten Beratungsstellen hervorgeht. Für diejenigen, die noch keine Bescheide bekommen haben, heißt es also weiterhin Warten und die Hoffnung nicht aufzugeben. Diejenigen 120 Beratungsstellen, die bereits bewilligt wurden, haben nun die Herausforderung, möglichst schnell mit ihrer Arbeit zu beginnen, auch wenn die Bescheide erst kurz vor Jahresende eingegangen sind. Diejenigen, die die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Anspruch nehmen wollen, können schon einmal auf der Liste schauen, ob und welche Angebote es bereits in ihrer Region gibt.