Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Sachsen fördert seniorengerechten Umbau von Wohnungen

Logo des SHNW Sachsen
Logo des SHNW Sachsen
Foto: SHNW Sachsen

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Cw0tgDkZforW6FTyGhieN2K91qaLIuHJXbYB7sOSnAdcxlzp4PQjV58vREU3.jpg"/>
Logo des SHNW Sachsen
Foto: SHNW Sachsen

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Cw0tgDkZforW6FTyGhieN2K91qaLIuHJXbYB7sOSnAdcxlzp4PQjV58vREU3.jpg"/>
Logo des SHNW Sachsen
Foto: SHNW Sachsen

1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Cw0tgDkZforW6FTyGhieN2K91qaLIuHJXbYB7sOSnAdcxlzp4PQjV58vREU3.jpg"/>
Logo des SHNW Sachsen
Foto: SHNW Sachsen

1536w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Cw0tgDkZforW6FTyGhieN2K91qaLIuHJXbYB7sOSnAdcxlzp4PQjV58vREU3.jpg"/>
Logo des SHNW Sachsen
Foto: SHNW Sachsen

DRESDEN (KOBINET)

DRESDEN (KOBINET) Nach Informationen des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen will die sächsische Staatsregierung älteren Menschen weiterhin ein Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Anfang Dezember hat sie eine Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit können Baumaßnahmen finanziell bezuschusst werden, die dazu dienen, bestehenden Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird.



Im nächsten Jahr stehen für diese Fördermaßnahmen 16 Millionen Euro bereit. Mittel in gleicher Höhe sind auch für 2019 und 2020 eingeplant. Vermieter können im Laufe des ersten Quartals 2018 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

„Die Richtlinie gibt Eigentümern von Mietwohnraum finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Wohnungen an die demografischen Herausforderungen. Wir schaffen attraktive Anreize, Wohnungsbestände seniorengerecht umzubauen. Auch der starken Nachfrage nach möglichst barrierefreien Wohnungen kommen wir damit nach“, sagte Innenminister Markus Ulbig und fährt fort: „Wir ermöglichen älteren Menschen ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung und stärken ihre Lebensqualität sowie ihre Mobilität innerhalb der Wohnung.“

Zum Ende dieses Jahres kann die Sächsische Staatsregierung im Bereich der Wohnraumförderung eine gute Bilanz ziehen. Mit den Richtlinien zur Förderung des gebundenen Mietwohnraumes (Dezember 2016), für Familienwohnen (März 2017) und für Wohnraumanpassung (Mai 2017) setzt das Staatsministerium des Innern das Wohnraumförderkonzept der Staatsregierung konsequent um. „Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, schaffen bedarfsgerechten und bezahlbaren, barrierearmen bzw. –freien Wohnraum in unseren Städten aber auch im ländlichen Raum. Außerdem fördern wir Familien, indem wir ihnen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell unter die Arme greifen“, so Ulbig.

Voraussetzungen für die Förderung ist, dass der umzubauende Mietwohnraum sich in einem Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen befinden muss, die Fertigstellung des gesamten Wohngebäudes muss mehr als zehn Jahre zurückliegen und die zu fördernden Mietwohnungen eine  bestimmte Wohnflächen nicht überschreiten (1-Zimmer-Wohnung maximal 45 m²; 2-Zimmer-Wohnung maximal 60 m²; 3-Zimmer-Wohnung maximal 75 m²; 4-Zimmer-Wohnung: maximal 85 m²)

Die Grundförderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohnung und umfasst alle Baumaßnahmen, um die Seniorengerechtigkeit einer Wohnung herzustellen, so einen barrierefreier Zugang, Türbreiten von mindestens 82 cm und ein Bad mit bodengleicher Dusche. Wenn dieser Standard „seniorengerecht“ erreicht wurde, können noch folgende Maßnahmen finanziell unterstützt werden: Einbruchschutz, schwellenlose Erreichbarkeit des Freisitzes, Bewegungsmelder für Licht, bodennahe Lichtleisten, Funkschalter und schaltbare Steckdosen, Steuerung u.a. mit den Funktionen „Alles-Aus“ und Herdabschaltung.

Darüber hinaus ist eine Zusatzförderung für das Gebäude mit maximal 10.000 Euro pro Etage möglich, wenn bereits mindestens 50 Prozent der Mietwohnungen des Mehrfamilienhauses nach der Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ gefördert wurden.