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MAINZ (KOBINET)
MAINZ (KOBINET) Rund 100 Werkstatträte aus ganz Rheinland-Pfalz sind der Einladung des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums gefolgt und trafen sich zur jährlichen Tagung der Werkstatträte aus den Werkstätten für behinderte Menschen. Bei der Tagung im rheinland-pfälzischen Landtag standen vor allem das neue Bundesteilhabegesetz, die Beschäftigungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, Mitbestimmungsrechte und die Arbeit der Frauenbeauftragten auf der Tagesordnung.
Die rheinland-pfälzischen Werkstatträte vertreten rund 14.000 Menschen mit Behinderungen, die in 36 Haupt- und rund 55 Zweigwerkstätten beschäftigt sind. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch betonten: „Mit unserem gemeinsamen Treffen und dem Erfahrungsaustausch im Landtag möchten wir die wertvolle Arbeit der Werkstatträtinnen und Werkstatträte unterstützen, über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik informieren und die Selbstvertretung für Menschen mit Behinderungen stärken.“
Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hob als wichtige Neuerung im Bundesteilhabegesetz für den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt das Budget für Arbeit als dauerhaften Lohnkostenzuschuss hervor. „Ich freue mich sehr, dass es uns durch jahrelange, teilweise mühsame Arbeit gelungen ist, Bund und Länder von den Vorteilen des Budgets für Arbeit zu überzeugen, das Rheinland-Pfalz vor mehr als zehn Jahren erfolgreich ins Leben gerufen hat. In Anlehnung an dieses Budget für Arbeit enthält das Bundesteilhabegesetz nun Regelungen, die eine Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dauerhaftem Lohnkostenzuschuss ausdrücklich festschreiben.“ Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, so die Ministerin.
Der Landesbeauftragte Matthias Rösch begrüßt die Stärkung der Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. „Erstmals gibt es seit Anfang des Jahres echte Mitbestimmungsrechte für die Werkstatträte, anstelle der bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten. Neu ist auch eine Verpflichtung zur Bestimmung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten. Aktuell wurden und werden die neuen Werkstatträte von den Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen gewählt. Bei der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten gibt es eine gute Entwicklung, die durch die Neuerungen gestärkt wird.“ Im Anschluss der Tagung bot sich den Werkstatträtinnen und Werkstatträte die Gelegenheit, mit Abgeordneten des Landtages ins Gespräch zu kommen und ihre Arbeit vorzustellen.




