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Bayerisches Ausführungsgesetz beschlossen

Wappen von Bayern
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Foto: Public Domain

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MüNCHEN (KOBINET)

MüNCHEN (KOBINET) Am 1. Januar 2018 treten weitere wichtige Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, so dass hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen vonseiten der Länder geschaffen werden müssen. Der bayerische Landtag hat gestern das sogenannte Bayerische Teilhabegesetz I beschlossen und damit die Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet.



„Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und kein Bundesland ist in der Umsetzung so weit fortgeschritten. Nach der durch das Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe schreiten wir auf diesem Weg zügig voran. Deshalb bin ich stolz darauf, dass bereits heute das Bayerische Teilhabegesetz I beschlossen wurde“, erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger. „Die Einführung der neuen Strukturen bedeutet konkret: mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Selbstständigkeit, mehr eigene Verantwortung.“

Für Johannes Hintersberger sind die wichtigsten Regelungen, die im Bayerischen Teilhabegesetz I getroffen werden:

„• Menschen mit Behinderung haben jetzt mit den Bezirken einen zentralen Ansprechpartner für alle Leistungen. Das ist eine erhebliche Erleichterung.

• Das Budget für Arbeit wird in Bayern um 20 Prozent besser ausgestattet als im Bund. Denn wir wollen Menschen mit Behinderung eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Das gelingt nur mit einer attraktiven finanziellen Unterstützung, die Arbeitgeber überzeugt.

• Menschen mit Behinderung werden künftig bei den sie betreffenden Angelegenheiten besser beteiligt, zum Beispiel bei Verhandlungen zu neuen Rahmenverträgen. Wir reden mit den Betroffenen und nicht über sie.

Wir haben jeden landesrechtlichen Spielraum ausgenutzt, um die Reform möglichst gut auszugestalten. Jetzt sind alle Beteiligten aufgefordert, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.“