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DGB: Für Beschäftigung werben reicht nicht

Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Foto: DGB/Simone M. Neumann

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Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
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Foto: DGB/Simone M. Neumann

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Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Foto: DGB/Simone M. Neumann

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Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
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Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Foto: DGB/Simone M. Neumann

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Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Foto: DGB/Simone M. Neumann

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Anlässlich des Welttag der Menschen mit Behinderung fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die künftige Bundesregierung auf, jene Arbeitgeber stärker zu sanktionieren, die die gesetzliche Quote zur Beschäftigung behinderter Menschen nicht erfüllen.



„Eine Behinderung ist für viele Arbeitgeber offensichtlich immer noch ein Grund, Menschen nicht einzustellen. Schwerbehinderte Menschen sind deutlich häufiger und länger arbeitslos als der Durchschnitt aller Arbeitslosen, obwohl sie im Schnitt über bessere Bildungsabschlüsse verfügen. Gerade vor dem Hintergrund der guten Konjunktur und des Fachkräftebedarfs stellt sich die Frage: Warum wollen die Arbeitgeber nicht?“, so Buntenbach.

Das DGB-Vorstandsmitglied fordert deshalb, die künftige Bundesregierung sollte ihre Strategie zur Gleichbehandlung behinderter Menschen dringend überdenken. „Es reicht nicht“, sagt sie, „bei den Unternehmen für die Beschäftigung behinderter Menschen zu werben. Das wird seit Jahren getan, ohne Erfolg. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Beiträge zur Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen. Das wäre vor allem für die 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Unternehmen ein effektiver Denkanstoß, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen.“

Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich verpflichtet, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu sorgen. Im Jahr 2016 betrug die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter, bei einer allgemeinen Arbeitslosenquote von 7,8 Prozent, 12,4 Prozent. Die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten lag bei durchschnittlich 53,8 Wochen während sie bei den Arbeitslose insgesamt bei 37,6 Wochen lag.

Unternehmen ab 20 Beschäftigte sind gesetzlich verpflichtet, betont Buntenbach, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Stattdessen kann auch eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. 2015 lag die Beschäftigungsquote behinderter Menschen bei 4,7 Prozent. Sie stagniert seit Jahren, in der Wirtschaft liegt sie bei 4,1 Prozent, im Öffentlichen Dienst bei 6,6 Prozent.

Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

  • bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro

  • bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro

  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro