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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) An der Fachveranstaltung „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ Mitte November in Berlin nahmen 120 Teilnehmende die Möglichkeit wahr, sich mit zuständigen Entscheidern auf Bundes- und Landesebene der Förderanträge zur „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ auszutauschen, zu informieren und Fragen zu stellen.



Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist mit dem Bundesteilhabegesetz in das SGB IX in § 32 implementiert worden und wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Die Verbände Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter boten mit dieser Veranstaltung die Plattform für eine konstruktive Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen, der Politik- und Verwaltung sowie der interessierten Fachöffentlichkeit zur gemeinsamen
Weiterentwicklung und Professionalisierung der unabhängigenBeratung. 

Nach der Begrüßung durch Kerrin Stumpf (bvkm-Vorstand) und Gerwin Matysiak (BSK-Bundesvorsitzender) erwartete die Teilnehmenden – überwiegend potenzielle Beraterinnen und Berater von unabhängigen Teilhabeberatungsstellen – der Beitrag von Alfons Polczyk, der als Referatsleiter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie die entsprechenden Förderkriterien mitentwickelte und nun die Umsetzung begleitet.

Exemplarisch für die Bundesländer schilderte Dr. Christof Stamm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der an der Entwicklung der Kompetenzzentren in NRW maßgeblich beteiligt war, die Beratungsstrukturen im Lande und die Herausforderungen bei der Umsetzung der EUTB. Zu einem besonders wichtigen Förderkriterium, der Peer-Beratung,forscht Prof. ‘in Dr. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin. In ihrem Beitrag stellte sie die Forschungsergebnisse des Modelprojektes „Peer Counseling im Rheinland“ vor und schilderte, welche Bedingungen Peer Counseling braucht.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen anschließend die Gelegenheit wahr, in Dialogforen aktiv zu wesentlichen Aspekten wie „Unabhängigkeit“, Beratungsinhalte, „Evaluation und Qualifikation“ sowie „Peer Beratung“ zu diskutieren und Leitfragen zu formulieren, die von Dr. Nils Teifke (BMAS), Irmgard Badura (Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung) sowie Dr. Christof Stamm unter der Moderation von Kerrin Stumpf beantwortet wurden.

Eine umfassende Tagungsdokumentation ist für Anfang Januar 2018 geplant und wird auf den Internetseiten der Verbände sowie des Netzwerks unabhängige Beratung veröffentlicht.